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   BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88   

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https://dejure.org/1988,303
BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88 (https://dejure.org/1988,303)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1988 - 4 NB 15.88 (https://dejure.org/1988,303)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1988 - 4 NB 15.88 (https://dejure.org/1988,303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 1 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 245
  • DVBl 1992, 1441
  • ZfBR 1988, 276
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88
    Erweiterungsinteressen eines vorhandenen Gewerbebetriebes, die als solche nicht "Eigentum" sind, können ebenso abwägungsbeachtlich im Sinne von § 1 Abs. 7 BBauG/§ 1 Abs. 6 BauGB sein wie bloße Erwerbsinteressen und Erwerbschancen (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 -, BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).

    Es umfaßt grundsätzlich alle betroffenen Interessen, soweit sie nicht objektiv geringwertig oder nicht schutzwürdig sind; dabei muß die Betroffenheit mehr als geringfügig, in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und - vor allem - für die planende Stelle als abwägungsbeachtlich erkennbar sein (BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).

    Allerdings kann es bei einem nicht prägenden Betrieb an der Erkennbarkeit abwägungsbeachtlicher Interessen fehlen, etwa dann, wenn der Betroffene seine Interessen im Rahmen der Bürgerbeteiligung nicht geltend macht (vgl. BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78]).

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88
    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör gehört (nur), daß den Beteiligten die Möglichkeit zur Äußerung gegeben sein muß (BVerwGE 19, 231 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]), nicht, daß sie sich auch tatsächlich äußern.
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88
    Schon zu § 1 Abs. 5 BBauG 1960 hat der Senat ausgeführt, daß zu den Bedürfnissen der Wirtschaft auch die im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung liegende und oft zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit notwendige Erweiterung der Kapazitäten, die Modernisierung der Anlage usw. zu zählen sind (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 -, DVBl. 1971, 746 = BRS 24 Nr. 166).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Dies folgt bereits daraus, dass das Gesetz das Beschlussverfahren ohne Vorankündigung erlaubt und die Beteiligten sich daher von vornherein darauf einrichten müssen, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss v. 8.9.1988 - 4 NB 15/88 -, NVwZ 1989, 245; Beschluss v. 3.4.1992 - 7 NB 1/92 -, NVwZ-RR 1992, 405).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an

    Zwar bedeutet die Annahme der Abwägungsbeachtlichkeit nachbarrechtlicher Interessen nicht, dass sie sich in der Abwägung auch durchsetzen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.09.1988 - 4 NB 15.88 -, BRS 48 Nr. 33).
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Dies folgt bereits daraus, dass das Gesetz das Beschlussverfahren ohne Vorankündigung erlaubt und die Beteiligten sich daher von vornherein darauf einrichten müssen, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 8.9.1988 - 4 NB 15/88 -, NVwZ 1989, 245; B.v. 3.4.1992 - 7 NB 1/92 -, NVwZ-RR 1992, 405).
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