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   BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95   

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https://dejure.org/1995,794
BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95 (https://dejure.org/1995,794)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1995 - 4 NB 18.95 (https://dejure.org/1995,794)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1995 - 4 NB 18.95 (https://dejure.org/1995,794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsschutzinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 30, § 34; VwGO § 47 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 478
  • DVBl 1996, 107
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
    Nach allgemeiner Auffassung fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das Rechtsschutzinteresse dann, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 [91]).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
    Offen kann deshalb bleiben, ob - einerseits - nicht bereits das Normenkontrollgericht den Antrag auf der Grundlage seiner eigenen Ausführungen wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses hätte abweisen müssen und ob es (bei unterstelltem Rechtsschutzinteresse) - andererseits - unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielsweise den in der Beschwerde genannten Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - [Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 - ZfBR 1994, 196], aber auch, weil der Bebauungsplan auch Festsetzungen für das Grundstück der Antragstellerin enthält, die Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - [BVerwGE 91, 318] und vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - [Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 73 - BRS 55 Nr. 26]) von der Antragsbefugnis der Antragstellerin hätte ausgehen müssen.
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
    Offen kann deshalb bleiben, ob - einerseits - nicht bereits das Normenkontrollgericht den Antrag auf der Grundlage seiner eigenen Ausführungen wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses hätte abweisen müssen und ob es (bei unterstelltem Rechtsschutzinteresse) - andererseits - unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielsweise den in der Beschwerde genannten Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - [Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 - ZfBR 1994, 196], aber auch, weil der Bebauungsplan auch Festsetzungen für das Grundstück der Antragstellerin enthält, die Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - [BVerwGE 91, 318] und vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - [Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 73 - BRS 55 Nr. 26]) von der Antragsbefugnis der Antragstellerin hätte ausgehen müssen.
  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95
    Offen kann deshalb bleiben, ob - einerseits - nicht bereits das Normenkontrollgericht den Antrag auf der Grundlage seiner eigenen Ausführungen wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses hätte abweisen müssen und ob es (bei unterstelltem Rechtsschutzinteresse) - andererseits - unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielsweise den in der Beschwerde genannten Beschluß vom 18. März 1994 - BVerwG 4 NB 24.93 - [Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 88 - ZfBR 1994, 196], aber auch, weil der Bebauungsplan auch Festsetzungen für das Grundstück der Antragstellerin enthält, die Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - [BVerwGE 91, 318] und vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - [Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 73 - BRS 55 Nr. 26]) von der Antragsbefugnis der Antragstellerin hätte ausgehen müssen.
  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 5.18

    Antragsbefugnis; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Innenentwicklung;

    Das Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses soll nur verhindern, dass Gerichte in eine Normprüfung eintreten, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist, weil es seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 , vom 22. September 1995 - 4 NB 18.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 108 und vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 - BRS 73 Nr. 51 Rn. 5).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Nach den den erkennenden Senat gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Normenkontrollgerichts ist für die Ein- und Ausfahrt auch keine Baugenehmigung erteilt, so daß die Antragsteller mit der begehrten Feststellung der Nichtigkeit des Plans ihre Rechtsstellung verbessern können (vgl. Beschluß vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85; Beschluß vom 22. September 1995 - BVerwG 4 NB 18.95 - DVBl 1996, 107; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 CN 5.99 - UPR 1999, 350).
  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

    Das Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses soll nur verhindern, dass Gerichte in eine Normprüfung eintreten, deren Ergebnis für den Antragsteller wertlos ist, weil es seine Rechtsstellung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 , vom 22. September 1995 - 4 NB 18.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 108 und vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 - BRS 73 Nr. 51 Rn. 5).
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