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   BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90   

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https://dejure.org/1992,182
BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 (https://dejure.org/1992,182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan Abwägungsgebot - Normenkontrollverfahren - Keine ausreichende Erschließung durch Bebauungsplan - Verwirkung der Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauplanungsrecht: Verstoß gegen Abwägungsgebot bei ausschließlicher Zuwegung über nicht befahrbaren Treppenweg

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wegemäßige Erschließung von Grundstücken (IBR 1992, 243)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 747 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 974
  • BauR 1992, 187
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers (oder seines Rechtsvorgängers) in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehörte (ständige Rechtsprechung seit dem grundlegenden Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 ).

    Hat es ein Betroffener unterlassen, seine Betroffenheit im Zuge der Bürgerbeteiligung bei der Planaufstellung vorzutragen, so ist sein Interesse abwägungsbeachtlich nur dann, wenn sich der planenden Stelle die Tatsache dieser Betroffenheit aufdrängen mußte (BVerwG, Beschluß vom 9. November 1979, a.a.O., S. 104).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Für einen Normenkontrollantrag fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten gerichtlichen Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Die Beschwerde rügt zwar zu Recht, daß die vom Normenkontrollgericht angenommene Fehlerhaftigkeit der Festsetzungen für den Weg zur Grundstraße (Flurstück Nr. 3037/5) nicht zur bloßen Teilnichtigkeit des Bebauungsplans hinsichtlich des Weges führen kann, weil so ein Planungstorso entsteht (vgl. zur Möglichkeit der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans z.B. den Beschluß des Senats vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Die als Abwägungsmaterial beachtlichen privaten Interessen beschränken sich jedoch im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte oder verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter (vgl. die Beschlüsse vom 15. März 1989 - BVerwG 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 und vom 16. August 1989 - BVerwG 4 NB 27.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Das Normenkontrollgericht hätte deshalb gegebenenfalls sogar über den Antrag hinausgehen und auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung den gesamten Bebauungsplan oder zumindest einen abtrennbaren Teil des Planes mit dem Bereich des Treppenweges für nichtig erklären müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - DVBl. 1992, 37).
  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Bereits geklärt ist, daß auch die Ausübung prozessualer Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegt und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 , mit weiterem Nachweis).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Im übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, daß zu den Mindestvoraussetzungen der wegemäßigen Erschließung im Regelfall gehört, daß an das Baugrundstück herangefahren werden kann, weil - im Grundsatz - nur so gesichert ist, daß die Grundstücke für Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind (vgl. z.B. Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228; Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - NVwZ 1991, 1090 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Geklärt ist aber auch, daß ein Bebauungsplan die Anforderungen an die Erschließung eines Baugrundstücks hiervon abweichend festlegen, insbesondere eine im Vergleich zur Zufahrt mindere Erreichbarkeit des Grundstücks - d.h. praktisch: seine unmittelbare Erreichbarkeit nur für Fußgänger (Zugang) - genügen lassen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 14.89

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Der Senat hat auch bebereits ausgesprochen, daß in die Prüfung eines Normenkontrollantrages nicht mehr eingetreten werden kann, wenn der Antragsteller dadurch, daß er zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts das Gericht anruft, sich zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 14.89 - Buchholz 310 § 47 Nr. 44).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1985 - 6 C 3/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
    Danach kommt eine Verwirkung des Antragsrechts nach § 47 Abs. 2 VwGO in der Tat in Betracht, wenn der Antragsteller zunächst die ihm günstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans ausnutzt und sich erst dann gegen die ihm ungünstigen Festsetzungen wendet (vgl. etwa das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 24. April 1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31).
  • BVerwG, 16.08.1989 - 4 NB 27.88

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Derartige Erwägungen zielen - ohne daß dies das Berufungsgericht näher ausgeführt hat - auf den hinsichtlich § 47 Abs. 6 Satz 2 VwGOübertragbaren Gedanken des § 183 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61 = NVwZ 1992, 974).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2017 - 1 S 345/17

    Normenkontrollantrag eines Einzelstadtrates im Gemeinderat gegen das vom

    Am fehlenden Rechtsschutzinteresse scheitert ein Normenkontrollantrag ferner dann, wenn es einen anderen einfacheren Weg zu dem erstrebten Ziel gibt (st. Rspr., vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85; Beschl. v. 23.01.1992 - 4 NB 2.90 - BauR 1992, 187; Beschl. v. 04.06.2008 - 4 BN 13.08 - BauR 2008, 2031).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Das Rechtsschutzinteresse fehlt ferner dann, wenn es einen anderen, einfacheren Weg zu dem erstrebten Ziel gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 - BVerwG 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91 f., insoweit nur unvollkommen in juris Rn. 19, v. 23.1.1992 - BVerwG 4 NB 2.90 -, juris Rn. 12, und v. 4.6.2008 - BVerwG 4 BN 13.08 -, juris Rn. 5).
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