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BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhebung einer Normenkontrollklage - Verletzung der Vorlagepflicht eines Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 23.11.1992 - 4 N 782/91
- BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Abgesehen davon, daß das Normenkontrollgericht auf diese Gesichtspunkte nicht eingegangen ist, sind die Voraussetzungen des § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 VwGO nicht erfüllt, da der Senat bereits entschieden hat, daß es von den - einer grundsätzlichen Klärung unzugänglichen - jeweiligen Umständen des Falles abhängt, ob der Schutz der freien Aussicht oder die planbedingte Zunahme des Verkehrslärms als abwägungsrelevanter Belang einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellt (vgl. die Beschlüsse vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - ZfBR 1983, 209 und vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Ist die Interessenbeeinträchtigung des Grundstückseigentümers so geringfügig, daß sie bei der Abwägung nach den vom Senat im Beschluß vom 9. November 1979 aufgestellten Grundsätzen außer Betracht bleiben darf, so braucht die Gemeinde auch die Wertminderung, die sich als die Folge einer solchen abwägungsirrelevanten Betroffenheit darstellt, nicht in ihre planerischen Erwägungen mit einzubeziehen (vgl. zur Bedeutung der Wertminderung - allerdings bezogen auf den aus dem Rücksichtnahmegebot abgeleiteten Nachbarschutz - z.B. das Senatsurteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 S. 54 sowie den Senatsbeschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109 S. 86, 87). - BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92
Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten - …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Ist die Interessenbeeinträchtigung des Grundstückseigentümers so geringfügig, daß sie bei der Abwägung nach den vom Senat im Beschluß vom 9. November 1979 aufgestellten Grundsätzen außer Betracht bleiben darf, so braucht die Gemeinde auch die Wertminderung, die sich als die Folge einer solchen abwägungsirrelevanten Betroffenheit darstellt, nicht in ihre planerischen Erwägungen mit einzubeziehen (vgl. zur Bedeutung der Wertminderung - allerdings bezogen auf den aus dem Rücksichtnahmegebot abgeleiteten Nachbarschutz - z.B. das Senatsurteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 S. 54 sowie den Senatsbeschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109 S. 86, 87).
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Die Beschwerde meint, das Normenkontrollgericht habe sich mit seiner Auffassung, die Antragsteller erlitten wegen der behaupteten Wertminderung ihrer Grundstücke keinen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, in Gegensatz zu dem Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - (NJW 1980, 1061 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] = BVerwGE 59, 87) gesetzt, in dem der Senat ausgeführt habe, daß ein Nachteil gegeben ist, wenn der Antragsteller durch die zu kontrollierende Rechtsvorschrift oder durch deren Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieser Rechtsvorschrift als privates Interesse in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, und in dem der Senat klargestellt habe, daß die als Abwägungsmaterial beachtlichen Interessen sich im Bauplanungsrecht nicht auf subjektive öffentliche Rechte oder auf das beschränken, was nach Art. 14 oder Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gegen entschädigungslose Eingriffe geschützt ist. - BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87
Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Die geltend gemachte Abweichung von dem Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - (NVwZ 1988, 728 = Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2) liegt ebenfalls nicht vor. - BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach …
Auszug aus BVerwG, 02.08.1993 - 4 NB 25.93
Abgesehen davon, daß das Normenkontrollgericht auf diese Gesichtspunkte nicht eingegangen ist, sind die Voraussetzungen des § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 VwGO nicht erfüllt, da der Senat bereits entschieden hat, daß es von den - einer grundsätzlichen Klärung unzugänglichen - jeweiligen Umständen des Falles abhängt, ob der Schutz der freien Aussicht oder die planbedingte Zunahme des Verkehrslärms als abwägungsrelevanter Belang einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellt (vgl. die Beschlüsse vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - ZfBR 1983, 209 und vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an …
Führt eine Planänderung dazu, dass Nachbargrundstücke in anderer Weise als bisher genutzt werden dürfen, so gehören die Interessen der Nachbarn an der Beibehaltung des bestehenden Zustandes - anders als dies beim Interesse am Erhalt der Ortsrandlage zum Außenbereich der Fall ist (vgl. zum Ausblick und zum Verkehrswert in solchen Fällen BVerwG, Beschlüsse vom 02.08.1993 - 4 NB 25.93 -, juris, und vom 09.02.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895) - ebenfalls grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial. - OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot; …
Wann demnach ein privater Belang der Erhaltung einer besonderen Aussichts- und Ortsrandlage so stark betroffen ist, dass er im Rahmen der Abwägung von der Gemeinde besonders beachtet werden muss, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen (BVerwG, Beschl. v. 2. August 1993 - 4 NB 25.93 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 22. August 2000 a. a. O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - 2 D 31/10
Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans; Ausweisung eines nicht mehr …
Mit Blick auf diese Abwägungsparameter und Planungsfolgen kann nicht die Rede davon sein, dass der Bebauungsplan Nr. für die Antragsteller notwendig zu einem signifikanten Grundstückswertverlust führt, der ihm - ungeachtet dessen, dass eine Wertminderung nicht die Bedeutung eines eigenständigen Abwägungspostens hat -, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 1993- 4 NB 25.93 -, juris Rn. 2, auf der Abwägungsebene entgegengestanden hätte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 25/03
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Normenkontrollantrags gegen eine …
BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45; Beschluss vom 22. August 1993 - 4 NB 25.93 -, juris; Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192.BVerwG, Beschluss vom 22. August 1993 - 4 NB 25.93 -, juris.
- OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20
Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung; …
Wann demnach ein privater Belang der Erhaltung einer besonderen Aussichts- und Ortsrandlage so stark betroffen ist, dass er im Rahmen der Abwägung von der Gemeinde besonders beachtet werden muss, lässt sich nicht allgemeinverbindlich festlegen und ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, Beschl. v. 2. August 1993 - 4 NB 25.93 -, juris Rn. 8;… Beschl. v. 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, juris Rn. 10;… Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 4 BN 44.20 -, juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen …
Der Gesichtspunkt der Wertminderung hat nicht die Bedeutung eines eigenständigen Abwägungspostens (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1993 - 4 NB 25/93 -, Rn. 6 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2006 - 7 D 124/05
Pflegezentrum in allgemeinem Wohngebiet zulässig
vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 BN 38.00 -, BRS 63 Nr. 45; Beschluss vom 22. August 1993 - 4 NB 25.93 - Beschluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 2 D 96/10
Möglichkeit des Vorliegens einer unzumutbaren Beschattung bei einer wegen …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. August 1993 - 4 NB 25.93 -, juris Rn. 6. - OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2009 - 1 KN 15/08
Rechtschutzbedürfnis trotz fehlender rechtlicher Möglichkeit zur Verbesserung der …
Diesem Aspekt kommt grundsätzlich nicht die Bedeutung eines eigenen "Abwägungspostens" zu (BVerwG; Beschl. v. 02.08.1993, 4 NB 25.93, Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - 7 D 75/17
Antragsbefugnis eines Drittbetroffenen wegen Verletzung des Abwägungsgebots …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3.1.1983- 4 B 224.82 -, juris, vom 2.8.1993 - 4 NB 25.93 -, juris, und vom 22.8.2000 - 4 BN 38.00 -,BRS 63 Nr. 45 = BauR 2000, 1834. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 7 B 1200/15
Abwägungsgebot hinsichtlich Zulassung von Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20
Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der …
- OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09
Entwicklungsgebot; Abwägung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2022 - 2 D 9/21
Rechtsschutz gegen Bebauungsplan mit Zweckbestimmung "Feuerwehr" und …
- OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18
Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 D 81/11
Antragsbefugnis i.R. eines bauplanungsrechtlichen Normkontrollantrags bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 7 D 103/20
Zuführung eines parkartig angelegten bebauten Grundstücks zu einer verdichteten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 7 D 87/15
Antragsbefugnis bzgl. Darlegen der eigenen Verletzung des Abwägungsgebots; …