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   BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93   

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BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93 (https://dejure.org/1994,1378)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 4 NB 27.93 (https://dejure.org/1994,1378)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 4 NB 27.93 (https://dejure.org/1994,1378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Nichteigentümer - Antragsbefugnis - Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch Nichteigentümer eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 264
  • DVBl 1994, 1155
  • DÖV 1994, 875
  • ZfBR 1994, 244
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93
    Auf das Vorliegen und die Erkennbarkeit - nur -schutzwürdiger abwägungserheblicher Interessen kommt es für den Nachteil nicht an, wenn eine die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO begründende Rechtsverletzung geltend gemacht wird (vgl. Beschluß vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 4 N 2.91 - BVerwGE 91, 318 = Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 58).

    Ist die Klagebefugnis ein Ausschnitt der Antragsbefugnis (Beschluß vom 17. Dezember 1992, a.a.O,), dürfen die Anforderungen an die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht höher sein, als wenn ein Nichteigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung begehrt.

    Die Normenkontrollentscheidung weicht ferner von dem Beschluß des Senats vom 17. Dezember 1992 (a.a.O.) ab, soweit in ihr bei unterstellter Rechtsnachfolge der Antragstellerin ein Nachteil des Grundstückseigentümers verneint wird.

    Will eine Gemeinde die Nutzbarkeit eines Grundstücks beschränken, so muß sie - unabhängig von vorgetragenen Bedenken und Anregungen des Eigentümers - das private Interesse an einer uneingeschränkten Festsetzung eines Wohngebietes in ihrer Planungsentscheidung berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93
    Seine grundrechtliche Anknüpfung ergibt sich nicht erst aus Art. 14 Abs. 1 GG, sondern liegt (auch) in der wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 23. März 1973 - BVerwG 4 C 49.71 - BVerwGE 42, 115 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 10 = NJW 73, 1518 = MDR 73, 787).

    Den tatsächlichen Feststellungen des Normenkontrollgerichts lassen sich Zweifel an der zivilrechtlichen Berechtigung der Antragstellerin, als Bauherrin zu handeln, nicht entnehmen; insoweit ist auch das Rechtsschutzbedürfnis für den Normenkontrollantrag nicht in Frage gestellt (vgl. Urteil vom 23. März 1973, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist immer dann gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 18; stRspr).

    Dieses Interesse gehört damit von vornherein zum Abwägungsmaterial, so daß das Vorliegen eines Nachteils schon bei Anwendung der Grundsätze aus dem Beschluß des Senats vom 9. November 1979 (BVerwGE 59, 87) nicht verneint werden könnte.

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 NB 5.88

    Normkontrolle von Bebauungsplänen - Antragsbefugnis - Mieter - Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93
    Der daraus resultierende Nachteil kann den Eigentümer selbst, einen dinglich Nutzungsberechtigten, Mieter oder Pächter (vgl. Beschluß vom 11. November 1938 - BVerwG 4 NB 5.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30), aber auch einen Bauantragsteller treffen.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Sie kann jedoch gleichwohl geltend machen, durch die Veränderungssperre in ihren Rechten verletzt zu sein; denn sie hat auf der Grundlage von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen gestellt, die wegen der Veränderungssperre zurückgestellt worden sind (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 27.93 - ZfBR 1994, 244, zur Befugnis eines Bauantragstellers, einen Normenkontrollantrag hinsichtlich eines Bebauungsplans zu stellen).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

    Obwohl sie nicht Eigentümerin des von den Festsetzungen betroffenen Grundstücks ist, folgt ihre Antragsbefugnis bereits aus einer möglichen Verletzung einer grundrechtlich geschützten subjektiv-rechtlichen Position und nicht - nur - aus einem Verstoß gegen das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene - drittschützende - Abwägungsgebot, welches zwar weiter reicht - weil abwägungsbeachtlich nicht nur subjektive Rechte, sondern darüber hinaus auch bestimmte private Interessen sind -, aber solche Interessen nicht erfasst, die im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses für den Gemeinderat nicht erkennbar und deshalb auch nicht abwägungserheblich waren oder nicht vorlagen (vgl. hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 30.04.2004 - a. a. O. und Beschlüsse vom 22.08.2000 - 4 BN 38.00 - NVwZ 2000, 1413 und 18.05.1994 - 4 NB 27.93 -NVwZ 1995, 264).

    Ein möglicherweise verletztes eigenes Recht kann sich dabei nicht nur aus einer eigentumsrechtlichen Position i. S. von Art. 14 Abs. 1 GG ergeben, sondern auch aus der in Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit, die auch die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit umfasst (BVerwG, Beschluss vom 18.05.1994, a. a. O.), oder aus der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit eines Spielhallenbetreibers.

    Die Anforderungen an die Antragsbefugnis dürfen daher auch nicht höher sein, als wenn ein Nichteigentümer die Erteilung einer Baugenehmigung begehrt (BVerwG, Beschluss vom 18.05.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auf das Vorliegen oder Geltendmachen abwägungserheblicher Interessen kommt es für den Nachteil nicht an, wenn eine die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO begründende Rechtsverletzung geltend gemacht wird (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 27.93 -).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 4 C 6.08

    Baunachbarklage; Rechtskraftbindung; Wiederholungsverbot; subjektive

    Die in § 69 BauO NRW geregelte Möglichkeit der Bauantragstellung und die hieran anknüpfende Bauherrenstellung hängen nicht davon ab, dass der Antragsteller Grundeigentümer ist (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 27.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 90), ein von der Rechtsstellung des Grundeigentümers abgeleitetes privates Nutzungsrecht innehat, oder der Grundeigentümer mit der Antragstellung einverstanden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Diese Voraussetzungen sind bei der Antragstellerin ohne Weiteres erfüllt, nachdem sie eine Bauvoranfrage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzungsänderung in eine Spielhalle in den von ihr gemieteten Räumlichkeiten gestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.1994 - 4 NB 27.93 -, NVwZ 1995, 264; Senatsurteil vom 03.09.2019 - 8 S 2056/17 -, BauR 2020, 109 = juris Rn. 56).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 4 NB 42.94

    Einkaufszentrum: Interkommunale Abstimmung von Bebauungsplänen?

    Schließlich bleibt auch die von der Beschwerde hinsichtlich des Beschlusses vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 27.93 - (DÖV 1994, 875 = UPR 1994, 308) erhobene Divergenzrüge erfolglos.
  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis;

    Zwar können nach der Rechtsprechung des Senats auch Personen, denen - etwa als Mieter oder Pächter - Nutzungsrechte übertragen worden sind, als Folge nachteiliger bauplanerischer Festsetzungen Rechtsbeeinträchtigungen erleiden und deshalb im Normenkontrollverfahren - selbständig und unabhängig vom Eigentümer - überprüfen lassen, ob die ihre Nutzung beeinträchtigenden Festsetzungen unter beachtlichen Rechtsfehlern leiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1988 - 4 NB 5.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 30, vom 18. Mai 1994 - 4 NB 27.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 90 und vom 25. Januar 2002 - 4 BN 2.02 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 153 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2439

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

    Gleichwohl hat das Bundesverwaltungsgericht zum Begriff des "Nachteils" in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. entschieden, dass grundsätzlich auch ein Bauantragsteller, der - ohne Grundstückseigentümer zu sein - aus eigenem wirtschaftlichen Interesse und im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Bebauung des Grundstücks beabsichtigt, einen Normenkontrollantrag über die Gültigkeit eines Bebauungsplans stellen kann (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1994 - 4 NB 27.93 - NVwZ 1995, 264 = juris Rn. 8 ff.).

    Der Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung ergibt sich grundrechtlich nicht erst aus Art. 14 Abs. 1 GG, sondern kann auch in der wirtschaftlichen Entfaltungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG liegen (vgl. BVerwG, B.v. 18.5.1994 - 4 NB 27.93 - NVwZ 1995, 264 = juris Rn. 11; U.v. 23.3.1973 - IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 = juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21

    Veränderungssperre; einstweilige Anordnung

    Nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung genügt für die Antragsbefugnis, dass ein Antragsteller aus eigenen wirtschaftlichen Interessen im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer eine Bebauung oder hier die Errichtung von Windenergieanlagen als Bauherr beabsichtigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Februar 2004 a. a. O. und v. 18. Mai 1994 - 4 NB 27.93 -, juris Rn. 6 ff., und 14 sowie ThürOVG, Urt. v. 4. Januar 2017 - 1 N 252/14 -, juris Rn. 39) und dazu hinreichend substantiiert vorträgt.

    Die Antragstellerin hat nicht nur ihren Antrag auf Genehmigung vom 27. August 2020, sondern - wie ausgeführt - auch einen Nutzungsvertrag vorgelegt, sodass die Gefahr einer "Popularklage" nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 a. a. O., juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2019 - 8 S 2056/17

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Einen Antrag auf Entscheidung über die Gültigkeit eines Bebauungsplanes kann grundsätzlich auch ein Bauantragsteller stellen, der - ohne Grundstückseigentümer zu sein - aus eigenem wirtschaftlichem Interesse und im Einvernehmen mit dem Eigentümer eine Bebauung des Grundstücks beabsichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.05.1994 - 4 NB 27.93 -, NVwZ 1995, 264; juris Rn. 8 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06

    Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04

    Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 8 C 10646/21

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan; Festsetzung eines urbanen Gebietes im

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 1 N 03.3427

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft

  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 36.18

    Normenkontrolle; Erhaltungsverordnung; Wohnbevölkerung; Zusammensetzung;

  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage;

  • OVG Thüringen, 17.06.1998 - 1 KO 1040/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Anfechtungsklage;

  • OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 2 A 18.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für eine Windkraftanlage - Änderung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2005 - 7 D 21/04

    Vorrangzonen für Windkraftanlagen

  • BVerwG, 07.04.1995 - 4 NB 10.95

    Beschwerde - Normenkontrolle - Bebauungsplan - Nichtvorlage - Antragsbefugnis -

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2021 - 1 MN 125/21

    Verlängerung einer Veränderungssperre bzgl. Antragstellung auf Erteilung einer

  • OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97

    Verletzung von Rechten; Darlegung; Antragsteller; Subjektives Recht;

  • OVG Thüringen, 08.08.2022 - 1 N 88/19

    Beiladung im Falle eines Normenkontrollantrages bezüglich einer Aufhebungssatzung

  • OVG Sachsen, 02.11.2022 - 1 C 81/20

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; allgemeine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 7 D 4/03

    Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich eines

  • OVG Sachsen, 24.11.2022 - 1 C 69/21

    Veränderungssperre; konkretisierte Planungsabsicht; Windenergieanlage;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12

    Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos

  • OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • OVG Brandenburg, 16.12.2003 - 3 B 241/03

    Voraussetzungen für eine Veränderungssperre

  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 26 N 99.3185

    Veränderungssperre zur Sicherung der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1997 - 10a D 181/96

    Rat; Ausschuß; Prüfung der Bedenken; Satzungsbeschluß; Mitteilung der Einwenden;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 10a B 3010/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2008 - 7 D 12/07

    Rechtmäßigkeit des Auschlusses der Errichtung von Windenergieanlagen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - 10a D 131/97

    Antragsbefugnis; Mieter; Ablehnung des Baugesuches; Gewerbegebiet; Ausschluss von

  • VG Würzburg, 03.11.2022 - W 4 K 20.786

    Vorbescheid für Wohnhaus - Unwirksamkeit der Festsetzung von Baugrenzen durch

  • BVerfG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Keine Veränderungssperre wegen mangelnden Sicherungsbedürfnisses, § 14 BauGB

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