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   BVerwG, 13.11.1995 - 4 NB 27.95   

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https://dejure.org/1995,21063
BVerwG, 13.11.1995 - 4 NB 27.95 (https://dejure.org/1995,21063)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1995 - 4 NB 27.95 (https://dejure.org/1995,21063)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1995 - 4 NB 27.95 (https://dejure.org/1995,21063)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 3 S 2282/06

    Bebauungsplanverfahren; maßgebliche Rechtsvorschriften; Vernehmung von

    Sie haben allerdings insoweit eine herausgehobene Bedeutung, als im Rahmen der Bauleitplanung nicht nur darüber zu entscheiden ist, ob sich die Eingriffe in Natur und Landschaft im Planbereich überhaupt rechtfertigen lassen, sondern auch darüber, ob und in welchem Umfang für - angesichts vorrangiger städtebaulicher Erfordernisse - unvermeidbare Beeinträchtigungen Ausgleich und Ersatz zu leisten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.1997 - 4 NB 27.95 -, NVwZ 1997, 1213 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 1a Rn. 21 ff.).

    Trägt die Gemeinde diesen Pflichten weder bei der Informationsgewinnung noch bei der Beachtung von Planungsalternativen hinreichend Rechnung, liegt darin ein Ermittlungsdefizit (BVerwG, Beschluss vom 31.01.1997, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 K 6/02

    Anforderungen an eine Bestandsaufnahme bei der Überplanung einer ehemaligen

    Sie haben allerdings insoweit eine herausgehobene Bedeutung, als im Rahmen der Bauleitplanung nicht nur darüber zu entscheiden ist, ob sich die Eingriffe in Natur und Landschaft im Planbereich überhaupt rechtfertigen lassen, sondern auch darüber, ob und in welchem Umfang für - angesichts vorrangiger städtebaulicher Erfordernisse - unvermeidbare Beeinträchtigungen Ausgleich und Ersatz zu leisten ist (näher dazu BVerwG, B.v. 31.01.1997 - 4 NB 27/95 -, NVwZ 1997, 1213 ff. [BVerwG 31.01.1997 - 4 NB 27/96] ; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 1 a Rn. 21 ff.).

    Trägt die Gemeinde diesen Pflichten, wobei sie nicht an standardisierte Bewertungsverfahren gebunden ist (vgl. BVerwG, B.v. 23.04.1997 - 4 NB 13.97 -, NVwZ 1997, 1215), weder bei der Informationsgewinnung noch bei der Beachtung von Planungsalternativen hinreichend Rechnung, liegt darin ein Ermittlungsdefizit (BVerwG, B.v. 31.01.1997, a.a.O.).

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