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   BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87   

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https://dejure.org/1987,363
BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87 (https://dejure.org/1987,363)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1987 - 4 NB 3.87 (https://dejure.org/1987,363)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1987 - 4 NB 3.87 (https://dejure.org/1987,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbehelfsbelehrung zur Nichtvorlagebeschwerde; Besetzung der Richterbank beim BVerwG als Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtvorlagebeschwerde - Richterbankbesetzung - Bundesverwaltungsgericht - Normenkontrollgericht - Vorgelegte Rechtsfrage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 305
  • NVwZ 1988, 726
  • DVBl 1988, 497
  • AnwBl 1989, 56
  • DÖV 1988, 611
  • ZfBR 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87
    Verfahrensfehler führen bei einer planerischen Entscheidung nur dann zur Rechtswidrigkeit des Abwägungsvorganges, wenn sie sich in diesem Vorgang auch ausgewirkt haben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256 [269]).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87
    Das ist verfassungsrechtlich indes unbedenklich, da sich der gesetzgeberische Wille mit hinreichender Gewißheit aus dem Gesamtzusammenhang entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 48, 246 [262 f]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87
    Dies wäre nämlich auch dann der Fall gewesen, wenn das Normenkontrollgericht seiner Vorlagepflicht nach § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO nachgekommen wäre: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die ihm gemäß § 47 Abs. 5 Satz 3 VwGO vorgelegte Rechtsfrage in der Besetzung mit fünf Richtern zu befinden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 [173 f]).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1987 - 4 NB 3.87
    Die angegriffene Entscheidung weicht nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 57.80 - (BVerwGE 64, 33 = DVBl 1982, 354 ) ab.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Verfahrensfehler führen nur dann zur Rechtswidrigkeit des Abwägungsvorgangs, wenn sie sich in diesem Vorgang auch ausgewirkt haben können (BVerwG, Beschluß vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 3.87 - ZfBR 1988, 88, 89).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auch im Falle des § 47 Abs. 7 Satz 5 VwGO besitzt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts die gleiche Funktion wie eine Entscheidung in einem Revisionsverfahren (vgl. zur Besetzung der Richterbank bei Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts nach § 47 Abs. 7 VwGO im übrigen auch den Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 3.87 -).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    An die Rechtsauffassung des Senats in der Besetzung mit drei Richtern ist der beschließende Senat nicht gebunden (vgl. Beschluß vom 8. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 3.87 - BVerwGE 78, 305 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 19).
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