Rechtsprechung
   BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,883
BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92 (https://dejure.org/1993,883)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1993 - 4 NB 42.92 (https://dejure.org/1993,883)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 4 NB 42.92 (https://dejure.org/1993,883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans - Grünfläche - Nachbar - Bauliche Ausnutzbarkeit - Beschwerdefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92
    Wird durch die Änderung eines Bebauungsplans ein bisher als Grünfläche ausgewiesenes Grundstück einer Bebauung zugeführt, die eine doppelt so hohe bauliche Ausnutzbarkeit zuläßt wie sie für die umliegenden Grundstücke gilt, so scheitert die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO für den Eigentümer eines Nachbargrundstücks nicht daran, daß er mit einer solchen Entwicklung rechnen mußte (im Anschluß an den Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 -).

    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist wiesen die Antragsteller auf den Beschluß des Senats vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 69) hin und erhoben insoweit eine Divergenzrüge.

    Das Normenkontrollgericht ist in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1992 (a.a.O.) zur Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren abgewichen; seine Entscheidung beruht auf dieser Abweichung.

    Insoweit mag auch die Grenze der Abwägungserheblichkeit im Einzelfall schwer festzulegen sein (vgl. Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - a.a.O.; Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 = DVBl. 1992, 1099).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92
    Mit der Nichtvorlagebeschwerde machen die Antragsteller geltend, die Formel "daß so etwas geschieht" (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, 4 N 2-4.79 - BVerwGE 59, 87 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 18 S. 27) sei offenbar ein Einfalltor, mit dem ein Normenkontrollverfahren unterlaufen werden könne.

    Diese Überlegung des Normenkontrollgerichts beruht ersichtlich auf einem Mißverständnis der Formulierung im Beschluß vom 9. November 1979 (a.a.O.), wonach Interessen auch dann nicht schutzwürdig seien, wenn sich deren Träger vernünftigerweise habe darauf einstellen müssen, daß "so etwas geschieht".

    Sie sind unvermeidbar; auch sie noch in ihrer jeweiligen konkreten Konstellation bei der Abwägung in Rechnung stellen zu müssen, würde die (Bebauungs-)Planung überfordern." (BVerwGE 59, 87 ).

  • BVerwG, 11.02.1986 - 8 B 7.85

    Rechtmäßigkeit einer Eckgrundstücksvergünstigungsregelung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92
    Daß die Antragsteller die Divergenzrüge erst nach Ablauf der Begründungsfrist erhoben haben, steht dem Erfolg der Beschwerde nicht entgegen, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, hinsichtlich der die Abweichung geltend gemacht wird, nachträglich ergangen ist und die Antragsteller innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist mit der Grundsatzrüge die Frage bereits aufgeworfen hatten, die durch die nachträgliche Entscheidung des Senats - weitgehend - geklärt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - und vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230 und 240).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92
    Insoweit mag auch die Grenze der Abwägungserheblichkeit im Einzelfall schwer festzulegen sein (vgl. Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 3.92 - a.a.O.; Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63 = DVBl. 1992, 1099).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84
    Auszug aus BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92
    Daß die Antragsteller die Divergenzrüge erst nach Ablauf der Begründungsfrist erhoben haben, steht dem Erfolg der Beschwerde nicht entgegen, da die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, hinsichtlich der die Abweichung geltend gemacht wird, nachträglich ergangen ist und die Antragsteller innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist mit der Grundsatzrüge die Frage bereits aufgeworfen hatten, die durch die nachträgliche Entscheidung des Senats - weitgehend - geklärt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - und vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230 und 240).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Der Beschwerde ist zuzugeben, daß diese Aussagen - isoliert gesehen - so verstanden werden könnten, als stünden sie in Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 20. August 1992 (a.a.O.; vgl. z.B. auch Beschluß vom 7. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10

    Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die

    Wird jedoch ein bisher als Grundfläche ausgewiesenes Nachbargrundstück durch einen Bebauungsplan einer Bebauung zugeführt, die eine doppelt so hohe bauliche Ausnutzbarkeit zulässt, als sie für die umliegenden Grundstücke gilt, gehört dies nicht zu den Situationen, in denen der Betroffene damit rechnen muss, dass "so etwas geschieht", und ihm deshalb keine Antragsbefugnis zur Seite steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.01.1993 - 4 NB 42.92 - NVwZ-RR 1993, 513).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Sind solche Änderungen geringfügig oder wirken sie sich nur unwesentlich auf das Nachbargrundstück aus, so ergibt sich daraus eine Beschränkung der Antragsbefugnis (BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 BVerwG 4 NB 42.92 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74; Beschluß vom 28. November 1995 - BVerwG 4 NB 38.94 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 109 - ZfBR 1996, 109).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung stets die Antragsbefugnis desjenigen Grundeigentümers bejaht, der sich gegen solche Festsetzungen wandte, die unmittelbar seinen eigenen Grund und Boden betrafen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 80 = NVwZ 1994, 269; Beschluß vom 6. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 38.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 73 = DVBl 1993, 448; vgl. ferner BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 = NVwZ-RR 1993, 513).
  • BVerwG, 20.07.2011 - 4 BN 22.11

    Nachbarsinteressen als Abwägungsmaterial bei Nutzungsänderung

    Führt ein Bebauungsplan dazu, dass ein Nachbargrundstück anders genutzt werden darf als bisher - hier: bislang Grünfläche, künftig Verkehrsfläche -, so gehören die Interessen des Betroffenen an der Beibehaltung des bisherigen Zustands nicht stets, sondern nur grundsätzlich zum notwendigen Abwägungsmaterial (Beschluss vom 7. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 42.92 - BRS 55 Nr. 29 S. 76).
  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung

    Es entspricht der seit dem Beschluss vom 24. Mai 1965 gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich die Zulassung der Revision wegen einer nachträglichen Divergenz nur unter den genannten Voraussetzungen in Betracht kommt (BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 132 VwGO Nr. 230, vom 7. Januar 1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 47 VwGO Nr. 74, vom 9. April 1999 - 9 B 21.99 - juris Rn. 3, vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Vielmehr kann der Antragsteller, dem der Beschluß vom 17. Dezember 1992 im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung und -begründung noch nicht bekannt sein konnte, nunmehr geltend machen, daß das Normenkontrollgericht bei der Beantwortung der in der Beschwerde mit der Grundsatzrüge zulässigerweise aufgeworfenen Frage von der (späteren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sei (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 42.92 - UPR 1993, 149).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1998 - A 6 S 2056/97

    Umdeutung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Grundsatzrüge in eine

    Voraussetzung ist jedoch, daß die Grundsatzrüge ursprünglich - innerhalb der Antragsbegründungsfrist - zulässig (insbesondere ordnungsgemäß dargelegt) und begründet war (iA an BVerwG, Beschluß vom 11.02.1993 - 4 NB 42/92 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74, Senatsbeschluß vom 07.05.1992 - A 16 S 552/92 - und Thür OVG, Beschluß vom 30.07.1997 - 3 ZO 209/96).

    Das gleiche Ergebnis rechtfertigt sich aus Zweck und Systematik der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz, die beide, wenn auch mit unterschiedlichen Schwerpunkten, der Erhaltung der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung dienen und zueinander im Ober-/Unterverhältnis - Divergenz als Spezialfall der Grundsatzzulassung - stehen (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 26.1.1993, a.a.O. sowie BVerwG, Beschluß vom 11.2.1986 - 8 B 7.85 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240 und Beschluß vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74).

    Der Antragsteller braucht seinen Antrag daher weder nachträglich umzustellen noch muß er die Voraussetzungen der Divergenz nachträglich i.S.d. § 78 Abs. 4 AsylVfG darlegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.1.1993, a.a.O., sowie Beschluß vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 -, Buchholz 310 § 232 VwGO Nr. 230; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.5.1992 - A 16 S 552/92; Thür. OVG, Beschluß vom 30.7.1997 - 3 ZO 209/96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.1997 - 4 NB 35.96

    Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - Grundsatzfrage - Klärung der Frage in

    In Fällen dieser Art reicht die Grundsatzrüge ohne weiteres als Grundlage für eine Entscheidung auch unter dem Blickwinkel der Abweichung aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Februar 1986 - BVerwG 8 B 7.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 240, und vom 7. Januar 1993 - BVerwG 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2010 - 8 C 10600/10

    Bebauungsplan "Baseballanlage Hartmühlenweg" in Mainz wirksam

    Dieser Belang der Antragsteller ist vorliegend auch nicht wegen erkennbar nur geringfügiger Betroffenheit ihrer Grundstücke von vornherein abwägungsunerheblich (vgl. zur fehlenden Antragsbefugnis in diesen Fällen z.B. BVerwG, NVwZ 1993, S. 468, 469 und NVwZ-RR 1993, S. 513; OVG NRW, NVwZ 1995, S. 703), obwohl sich die Grundstücke der Antragsteller in immerhin rund 225 m Entfernung von dem durch den Bebauungsplan ermöglichten Vorhaben befinden.
  • OVG Saarland, 27.08.2002 - 2 N 1/01

    Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Antragsbefugnis im

  • BVerwG, 08.06.2007 - 8 B 101.06

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision gegen ein

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

  • BVerwG, 07.07.2006 - 5 B 18.06

    Werkstatt für behinderte Menschen - Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe - zur

  • BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 71.15

    Falsche Angaben im Rahmen eines Antrags auf eine Zulage zur Förderung

  • BVerwG, 30.04.2004 - 5 B 108.03

    Zulassung einer Revision im Verwaltungsprozess wegen nachträglich von einem

  • BVerwG, 26.01.1994 - 4 NB 42.93

    Überprüfung einer Vorschrift in einem Normenkontrollverfahren - Aufstellung eines

  • VGH Bayern, 05.10.2004 - 14 N 02.926

    Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Belangen des Lärmschutzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2018 - 8 C 11325/17

    Antragsbefugnis des Eigentümers eines überplanten Grundstücks gegen die

  • BVerwG, 24.09.2007 - 5 B 77.06

    Zulässigkeit des Abschlusses einer rückwirkenden Leistungsvereinbarung für eine

  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 12 UZ 4900/96

    Abgelehnte Berufungszulassung zur Frage der Unverzüglichkeit der Beantragung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 7 D 45/19

    Normenkontrollverfahren gegen neuen Bebauungsplan wegen baulicher Verdichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 25/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Normenkontrollantrags gegen eine

  • BVerwG, 27.09.2001 - 5 B 70.00

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und Aufenthaltsbestimmungsrecht -

  • BVerwG, 18.09.2000 - 7 B 42.00

    Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mangels

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 45.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Hessen, 30.05.1997 - 12 ZU 4900/96

    Stellung eines Asylantrag für ein in Deutschland geborenes Kind;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - 8 A 1102/08

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Widerrufsprüfung, Mitteilung, Bundesamt,

  • BVerwG, 21.02.2000 - 5 B 148.99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1998 - 11a D 157/94

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Möbelmarkt; Gestiegene

  • BVerwG, 10.08.1993 - 4 NB 24.92

    Festsetzung einer Mindestgröße für ein Baugrundstück in einem Bebauungsplan -

  • BVerwG, 10.02.1994 - 4 B 4.94

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung - Klärungsbedarf einer

  • BVerwG, 24.08.1993 - 4 NB 29.92

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens nach Ablauf der

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 56.07
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 55.07
  • OVG Sachsen, 07.06.2001 - 1 D 417/98
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.1998 - 11a D 172/93

    Bestehen einer Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen

  • OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 7 L 2937/96

    Asyl, Abschiebungshindernisse;; Abweichung, nachträgliche; Bedeutung,

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1993 - 8 S 2144/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Bekanntmachung der Auslegung (ohne

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht