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   VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99   

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VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 (https://dejure.org/1999,2807)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 (https://dejure.org/1999,2807)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 (https://dejure.org/1999,2807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 6 VwGO
    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 47 Abs. 6
    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren)

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 131
  • NVwZ-RR 2000, 655
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Danach genügt ein Antragsteller seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in seinen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 -- 4 CN 2.98 -- NJW 1999, 592).

    Dieses Interesse war auch nicht geringwertig oder mit einem Mangel behaftet (vgl. zur Nichtabwägungserheblichkeit solcher Belange BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 -- 4 CN 2.98 -- a.a.O.) und damit in die Abwägung grundsätzlich einzustellen.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1996 - 8 S 1911/96

    Die Möglichkeit zur Stellung eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Denn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO sind regelmäßig bereits dann nicht gegeben, wenn die auf der angefochtenen Satzung gestützte Baugenehmigung bereits erteilt worden ist und die Möglichkeit besteht, gegen diese vorläufigen Rechtsschutz durch einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erlangen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.07.1996 -- 8 S 1911/96 -- DÖV 1997 S. 556 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.1996 -- 11 aB 1710/96.NE -- BRS 58 Nr. 52).
  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Soweit der Senat früher mit Beschluss vom 19.12.1998 -- 4 NG 1374/90 -- NVwZ-RR 1991, 588 weitergehend die Auffassung vertreten hat, eine einstweilige Anordnung aus wichtigem Grund sei bereits dann dringend geboten, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten, und wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben werde (ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 28.12.1988 -- 1 D 9/88 -- BRS 48 Nr. 24 und vom 21.03.1988 -- 1 D 6/87 -- BRS 48 Nr. 30), modifiziert der beschließende Senat seine Rechtsauffassung dahingehend, dass ein wichtiger Grund, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebietet, nur dann gegeben sei kann, wenn auch bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, also kein Zweifel besteht, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird und -- dies muss hinzutreten -- durch den Vollzug gerade nichtiger Festsetzungen des Bebauungsplanes vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten.
  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Wie bereits oben dargelegt, setzt § 47 Abs. 6 VwGO nämlich für die Aussetzung des Vollzugs einer (untergesetzlichen) Norm erheblich strengere Maßstäbe, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG; Beschluss vom 18.05.1998 -- 4 VR 2.98 -- (4 CN 1.98) NVwZ 1998 S. 1065 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Denn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO sind regelmäßig bereits dann nicht gegeben, wenn die auf der angefochtenen Satzung gestützte Baugenehmigung bereits erteilt worden ist und die Möglichkeit besteht, gegen diese vorläufigen Rechtsschutz durch einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu erlangen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.07.1996 -- 8 S 1911/96 -- DÖV 1997 S. 556 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.12.1996 -- 11 aB 1710/96.NE -- BRS 58 Nr. 52).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1978 - Xa ND 8/77

    Verwaltungsprozeßrecht: Schwerer Nachteil oder anderer wichtiger Grund i.S. des §

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Ein schwerer Nachteil liegt dann vor, wenn durch diese Folgen Rechte oder rechtlich geschützte Interessen des Antragstellers in ganz besonderem Maße beeinträchtigt (Hess. VGH, Beschluss vom 15.03.1977 -- IV N 3/77 -- BRS 32 Nr. 24) oder dem Betroffenen außergewöhnliche Opfer abverlangt werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.11.1978 -- Xa ND 8/78 -- BRS 33 Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 3 S 2537/98

    Normenkontrollverfahren: einstweilige Anordnung wegen schweren Nachteils durch

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Für eine nähere Prüfung der Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren gestellten Normenkontrollantrages ist im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO daher regelmäßig kein Raum (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.1998 -- 3 S 2537/98 -- VBlBW 1999 S. 96 f., Bay. VGH, Beschluss vom 28.10.1996 -- 20 NE 96.3118 -- m.w.N. und OVG des Saarlandes a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.12.1988 - 1 D 9/88

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung,

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Soweit der Senat früher mit Beschluss vom 19.12.1998 -- 4 NG 1374/90 -- NVwZ-RR 1991, 588 weitergehend die Auffassung vertreten hat, eine einstweilige Anordnung aus wichtigem Grund sei bereits dann dringend geboten, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten, und wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben werde (ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 28.12.1988 -- 1 D 9/88 -- BRS 48 Nr. 24 und vom 21.03.1988 -- 1 D 6/87 -- BRS 48 Nr. 30), modifiziert der beschließende Senat seine Rechtsauffassung dahingehend, dass ein wichtiger Grund, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebietet, nur dann gegeben sei kann, wenn auch bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, also kein Zweifel besteht, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird und -- dies muss hinzutreten -- durch den Vollzug gerade nichtiger Festsetzungen des Bebauungsplanes vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten.
  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 20 NE 96.3118
    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Für eine nähere Prüfung der Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren gestellten Normenkontrollantrages ist im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO daher regelmäßig kein Raum (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.1998 -- 3 S 2537/98 -- VBlBW 1999 S. 96 f., Bay. VGH, Beschluss vom 28.10.1996 -- 20 NE 96.3118 -- m.w.N. und OVG des Saarlandes a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1988 - 1 D 6/87
    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99
    Soweit der Senat früher mit Beschluss vom 19.12.1998 -- 4 NG 1374/90 -- NVwZ-RR 1991, 588 weitergehend die Auffassung vertreten hat, eine einstweilige Anordnung aus wichtigem Grund sei bereits dann dringend geboten, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten, und wenn mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben werde (ebenso OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 28.12.1988 -- 1 D 9/88 -- BRS 48 Nr. 24 und vom 21.03.1988 -- 1 D 6/87 -- BRS 48 Nr. 30), modifiziert der beschließende Senat seine Rechtsauffassung dahingehend, dass ein wichtiger Grund, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebietet, nur dann gegeben sei kann, wenn auch bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, also kein Zweifel besteht, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird und -- dies muss hinzutreten -- durch den Vollzug gerade nichtiger Festsetzungen des Bebauungsplanes vollendete Tatsachen geschaffen würden, die nicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten ausgeräumt werden könnten.
  • OVG Saarland, 17.07.1992 - 2 Q 2/92

    Einstweilige Anordnung; Normenkontrollverfahren; Außervollzugsetzung;

  • VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung,

    Ein Antragsteller genügt insoweit seiner Darlegungspflicht, wenn er in Anknüpfung an seine Einwendungen im Aufstellungsverfahren hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BRS 60 Nr. 46; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa: Beschluss vom 26.09.1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655).
  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

    Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller - unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 2 B 1216/12.NE -, m.w.N, juris; Hessischer VGH, Beschlüsse vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131, vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und vom 21. Dezember 2012 - 4 B 1432/12.N - Sächsisches OVG, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 B 363/09 -, juris).
  • VGH Hessen, 09.04.2019 - 3 C 1453/16

    Überplanung einer Gemengelage und Lärmschutz

    Ein Antragsteller genügt insoweit seiner Darlegungspflicht, wenn er in Anknüpfung an seine Einwendungen im Aufstellungsverfahren hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2.98 -, NJW 1999, 592; Hess. VGH Beschluss vom 26.09.1999 - 4 NG 1902/99 -, NVwZ-RR 2000, 655 ff.).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

    Ein Antragsteller genügt insoweit seiner Darlegungspflicht, wenn er in Anknüpfung an seine Einwendungen im Aufstellungsverfahren hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2/98 -, NJW 1999, 592; Hess. VGH Beschluss vom 26.09.1999 - 4 NG 1902/99 -, NVwZ-RR 2000, 655 ff.).
  • VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12

    Darlehensgeber ist nicht befangen

    Die Antragsteller genügen insoweit ihrer Darlegungspflicht, wenn sie in Anknüpfung an ihre Einwendungen im Aufstellungsverfahren hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass sie durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt werden (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2.98 - NJW 1999, 592; Hess.VGH Beschluss vom 26.09.1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655 ff.).
  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 3 B 1684/18

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes durch nach § 3

    Aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten kann die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes sein, wenn dieser sich nach der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung als offensichtlich rechtsfehlerhaft erweist und seine Umsetzung den jeweiligen Antragsteller - unterhalb der Schwelle des schweren Nachteils - konkret so beeinträchtigt, dass die einstweilige Anordnung deshalb dringend geboten ist (vgl. st. Rspr. beider Bausenate des Hess. VGH, vgl. Beschl. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 -, ESVGH 50, 131, v. 22.04.2003 - 9 NG 561/03 -, BRS 66 Nr. 67 und v. 21.12.2012 - 4 B 1432/12.N -, v. 29.10.2013 - 3 B 682/13.N -, v. 05.02.2015 - 4 B 1756/14.N -, Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.11.2009 - 1 B 363/09 -, juris).
  • VGH Hessen, 24.07.2006 - 8 NG 1156/06

    Erfolgloses Normenkontrolleilverfahren gegen die Geschäftsordnung eines

    Eine einstweilige Anordnung ist daher nur dann im Sinne des § 47 Abs. 6 VwGO dringend geboten, wenn bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist und kein Zweifel daran besteht, dass der Normenkontrollantrag in der Hauptsache Erfolg haben wird (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - 9 NG 561/03 - juris = BRS 66 Nr. 67, und vom 26. November 1999 - 4 NG 1902/99 - juris = ESVGH 50, 131).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der

    Erleidet der Antragsteller durch den Vollzug der angegriffenen Normen keinen schweren Nachteil und liegen keine anderen wichtigen Gründe vor, kommt es auf die von ihm geltend gemachte Begründetheit des Normenkontrollantrages nicht an (vgl. OEufach0000000005, Beschluss vom 23.12.2005 - 3 M 145/05 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 24.03.2005 - 10 B 2003/04.NE - und vom 15.02.2005 - 10 B 515/04.NE - VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rdn. 594; a. A. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; OVG Weimar, Beschluss vom 29.09.2000 - 2 N 804/00, NVwZ-RR 2001, 234; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 47 Rdn. 154 m.w.N).
  • VGH Hessen, 26.02.2004 - 3 N 739/02

    Heranrückende Wohnbebauung - Dorfgemeinschaftshaus - immissionsträchtiger Betrieb

    Der Antragsteller genügt hierbei seiner Darlegungspflicht, wenn er hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 N 2.98 - in NJW 1999, 592; Hess. VGH, Beschluss vom 26.11.1999 - NG 1902/99 - in NVwZ-RR 2000, S. 655 ff.).
  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 3 C 297/12

    Auslegung eines Planentwurfs für 18 Stunden pro Woche ist knapp ausreichend

    Ein Antragsteller genügt insoweit seiner Darlegungspflicht, wenn er in Anknüpfung an seine Einwendungen im Aufstellungsverfahren hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans in eigenen Rechten verletzt wird (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 C 2.98 - NJW 1999, 592; Hess.VGH Beschluss vom 26.09.1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655 ff.).
  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 3 N 3067/06

    Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung; maßgeblicher

  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02

    Großflächiger Einzelhandel neben allgemeinem Wohngebiet

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

  • VGH Hessen, 10.06.2020 - 3 C 394/19

    Wann ist eine Bauleitplanung (nicht) erforderlich?

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 1 N 501/01

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Normenkontrolle;

  • VGH Hessen, 25.05.2016 - 3 C 574/15
  • VGH Hessen, 29.10.2009 - 3 C 2578/08
  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 560/19

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • VGH Hessen, 24.08.2006 - 3 N 2489/05

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb und Raumordnung

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2005 - 2 S 111.05

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; Aufstellung eines Bebauungsplans

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06

    Keine Aussetzung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Marina Ferienpark in

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

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