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Rechtsprechung
   BPatG, 14.12.2010 - 4 Ni 24/09   

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https://dejure.org/2010,30468
BPatG, 14.12.2010 - 4 Ni 24/09 (https://dejure.org/2010,30468)
BPatG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 4 Ni 24/09 (https://dejure.org/2010,30468)
BPatG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 4 Ni 24/09 (https://dejure.org/2010,30468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 325 Abs 1 ZPO, § 91 Abs 1 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage wegen entgegenstehender Rechtskraft

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage wegen entgegenstehender Rechtskraft

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage wegen entgegenstehender Rechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 22.04.2008 - 4 Ni 25/07
    Auszug aus BPatG, 14.12.2010 - 4 Ni 24/09
    Diese Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 22. April 2008 als unbegründet abgewiesen (Az. 4 Ni 25/07).

    Der Zulässigkeit der Klage, soweit sie auf die Nichtigerklärung der Ansprüche 1, 5, 8, 13, 15 und 16 des Streitpatents gerichtet ist, steht die Rechtskraft des Urteils vom 22. April 2008 in dem Verfahren 4 Ni 25/07 entgegen.

    Hier steht jedoch das Sachurteil im Verfahren 4 Ni 25/07 einer Entscheidung über die dort behandelten Patentansprüche entgegen.

    Auch wenn die Rechtskraftwirkung grundsätzlich nur zwischen den Parteien des früheren Verfahrens oder deren Rechtsnachfolgern eintritt und die jetzige Klägerin eine von der im Verfahren 4 Ni 25/07 klagenden natürlichen Person verschiedene juristische Person ist, führt dies hier zur teilweisen Unzulässigkeit der Klage.

    Die Klage ist insoweit ohne weiteres zulässig, da diese Patentansprüche nicht Gegenstand des Verfahrens 4 Ni 25/07 waren und daher von der Rechtskraft des seinerzeitigen Urteils nicht erfasst werden (vgl. Benkard/Rogge, a. a. O., § 22 Rdnr. 95 a. E).

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 14.12.2010 - 4 Ni 24/09
    Im Ergebnis bildet die klagende GmbH hier die rechtliche Gestalt, mit der sich ihr Alleingesellschafter am Geschäftsleben beteiligt (vgl. BGH, GRUR 1987, 900 - Entwässerungsanlage).
  • BPatG, 27.03.2012 - 3 Ni 32/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Chromatographische Trennung von

    HL9 BPatG-Urteil vom 14. Dezember 2010 - Az. 4 Ni 24/09.
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Rechtsprechung
   BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09   

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https://dejure.org/2012,36350
BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09 (https://dejure.org/2012,36350)
BPatG, Entscheidung vom 21.08.2012 - 4 Ni 24/09 (https://dejure.org/2012,36350)
BPatG, Entscheidung vom 21. August 2012 - 4 Ni 24/09 (https://dejure.org/2012,36350)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art II § 6 Abs 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 EuPatÜbk, Art 52 Abs 1 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Patentfähigkeit - Traktionsseilscheibe - keine erfinderische Tätigkeit - Fachmann

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Patentfähigkeit - Traktionsseilscheibe - keine erfinderische Tätigkeit - Fachmann

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Patentfähigkeit - Traktionsseilscheibe - keine erfinderische Tätigkeit - Fachmann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Die Klägerin verkennt insbesondere, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 25 - Olanzapin; GRUR 2010, 123 - Escitaopram) im Rahmen der Prüfung der Neuheit für den Offenbarungsgehalt einer Schrift maßgeblich ist, was aus fachmännischer Sicht "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, wobei insbesondere eine Ergänzung der Offenbarung durch Fachwissen unzulässig ist und wonach zwar Selbstverständliches keiner besonderen Offenbarung bedarf, dieses jedoch von der Ergänzung der Offenbarung insbesondere auch durch das Fachwissen abzugrenzen ist.

    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem zielt nur auf die Ermittlung des Sinngehalts ab, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt, nicht aber aufgrund sonstiger Umstände hinzufügt (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 26 - Olanzapin; GRUR 2011, 999, Tz. 33 - Memantin; vgl auch Senat Urt. v. 10.1.2012 4 Ni 6/11).

    Damit fehlt es an einer unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung (BGHZ 179, 168, Tz. 25 - Olanzapin).

  • BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98

    Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Nach dessen maßgeblichen Verständnis und einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.) ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist und welchen technischen Sinngehalt den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.).

    Insbesondere sind auch Begriffe in Patentansprüchen danach so zu deuten, wie sie der angesprochene Fachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung der in ihr objektiv offenbarten Lösung bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln versteht (GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher m. w. H).

  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 68/08

    Memantin

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem zielt nur auf die Ermittlung des Sinngehalts ab, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt, nicht aber aufgrund sonstiger Umstände hinzufügt (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 26 - Olanzapin; GRUR 2011, 999, Tz. 33 - Memantin; vgl auch Senat Urt. v. 10.1.2012 4 Ni 6/11).
  • BPatG, 10.01.2012 - 4 Ni 6/11

    Traglaschenkette - Patentnichtigkeitsklageverfahren - Neuheit - erfinderische

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Die Einbeziehung von Selbstverständlichem zielt nur auf die Ermittlung des Sinngehalts ab, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der jeweiligen Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt, nicht aber aufgrund sonstiger Umstände hinzufügt (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 26 - Olanzapin; GRUR 2011, 999, Tz. 33 - Memantin; vgl auch Senat Urt. v. 10.1.2012 4 Ni 6/11).
  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Bei der beanspruchten Lehre handelt es sich auch nicht um eine von einem durchschnittlich versierten Fachmann zu erwartende Entwicklungsleistung, die ohne Vorbilder und allein von seinem Fachwissen angeregt aus dem Stand der Technik (hierzu BGH GRUR 2010, 814 - Fugenglätter) weiterentwickelt werden konnte und auf einfachen fachüblichen Erwägungen beruht.
  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Dieser Beurteilung der Klägerin, die mit den Anforderungen einer unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung, die auch für eine Zeichnung als gleichwertiges Offenbarungsmittel gilt (BGH GRUR 2010, 599, Tz. 22 - Formteil), und einer am technischen Sinngehalt, das heißt am Erfindungsgedanken, und nicht an der Semantik orientierten Auslegung nicht in Einklang zu bringen ist, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Die Klägerin verkennt insbesondere, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2009, 382, Tz. 25 - Olanzapin; GRUR 2010, 123 - Escitaopram) im Rahmen der Prüfung der Neuheit für den Offenbarungsgehalt einer Schrift maßgeblich ist, was aus fachmännischer Sicht "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, wobei insbesondere eine Ergänzung der Offenbarung durch Fachwissen unzulässig ist und wonach zwar Selbstverständliches keiner besonderen Offenbarung bedarf, dieses jedoch von der Ergänzung der Offenbarung insbesondere auch durch das Fachwissen abzugrenzen ist.
  • BPatG, 17.05.1994 - 3 Ni 25/93
    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Die ebenfalls angegriffenen sich dem erteilten Anspruch 1 anschließenden erteilten Unteransprüche 2 bis 16, die Ausgestaltungen des Gegenstands nach Patentanspruch 1 beinhalten, werden vom beständigen Hauptanspruch getragen, ohne dass es hierzu weiterer Feststellungen bedurfte (BPatGE 34, 215).
  • BGH, 18.11.2010 - Xa ZR 149/07

    Fentanyl-TTS

    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Nach dessen maßgeblichen Verständnis und einer am Gesamtzusammenhang orientierten Betrachtung (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2011, 129 - Fentanyl-TTS; GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung, m. w. N.) ist zu beurteilen, welche technische Lehre Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist und welchen technischen Sinngehalt den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zukommt (BGH GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I; GRUR 2001, 232, 233 - Brieflocher, jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 22.04.2008 - 4 Ni 25/07
    Auszug aus BPatG, 21.08.2012 - 4 Ni 24/09
    Gegen das Streitpatent war bereits ein Nichtigkeitsverfahren unter dem Aktenzeichen 4 Ni 25/07 anhängig, dessen Klägerin eine Einzelfirma des Geschäftsführers der Klagepartei des vorliegenden Verfahrens war.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

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