Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34325
LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03 (https://dejure.org/2006,34325)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03 (https://dejure.org/2006,34325)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 26. September 2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03 (https://dejure.org/2006,34325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Biberach - 4 Ns 24 Js 22865/03
  • LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03

Papierfundstellen

  • StV 2007, 412
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04

    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade die Plausibilität der Einlassung des den Vorsatz bestreitenden Angeklagten ist bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit das entscheidende, vom Bundesgerichtshof geforderte Kriterium (dazu u.a. BGH NStZ 1981, 22 f.; BGH NStZ-RR 2004, 140 f.; BGH NStZ 2005, 92 f.).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen;

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade die Plausibilität der Einlassung des den Vorsatz bestreitenden Angeklagten ist bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit das entscheidende, vom Bundesgerichtshof geforderte Kriterium (dazu u.a. BGH NStZ 1981, 22 f.; BGH NStZ-RR 2004, 140 f.; BGH NStZ 2005, 92 f.).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Unter Hinweis auf BGHZ 133, 370 (381) sei ein Irrtum über das Vorliegen der Pflicht zur Beitragsabführung im Sinne von § 266 a StGB der rechtlichen Sphäre zuzuordnen und nach den Regeln des Verbotsirrtums zu behandeln.
  • OLG Köln, 04.03.2004 - 2 Ws 702/03

    Tatbestandsirrtum bei Steuerstraftaten

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade in dem mit der verfahrensgegenständlichen Rechtsmaterie vergleichbaren Steuerrecht gibt es komplexe Tatbestände, bei denen es sich nicht von selbst versteht, dass der Bürger sein Vorgehen für unrechtmäßig hält (BGH Wistra 1986, S. 220 f; 1989, S. 263 f.; OLG Köln NJW 2004, 3504 f., sowie - als Gegenbeispiel für eine hinsichtlich der Verneinung des Vorsatzes weniger plausible Sachlage als im vorliegenden Fall - BGH NStZ 2000, 320 f.).
  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 127/80

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Unrechtmäßiges gewaltsames Öffnen einer

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade die Plausibilität der Einlassung des den Vorsatz bestreitenden Angeklagten ist bei der Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit das entscheidende, vom Bundesgerichtshof geforderte Kriterium (dazu u.a. BGH NStZ 1981, 22 f.; BGH NStZ-RR 2004, 140 f.; BGH NStZ 2005, 92 f.).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Führt - wie hier - erst eine über den erkennbaren Wortsinn der Vorschrift hinausgehende Interpretation zu dem Ergebnis der Strafbarkeit eines Verhaltens, so darf dies nicht zu Lasten des Bürgers gehen (BVerfGE 71, 108(116).
  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 570/99

    Tatbestandsirrtum und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (Einkommensteuer);

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Gerade in dem mit der verfahrensgegenständlichen Rechtsmaterie vergleichbaren Steuerrecht gibt es komplexe Tatbestände, bei denen es sich nicht von selbst versteht, dass der Bürger sein Vorgehen für unrechtmäßig hält (BGH Wistra 1986, S. 220 f; 1989, S. 263 f.; OLG Köln NJW 2004, 3504 f., sowie - als Gegenbeispiel für eine hinsichtlich der Verneinung des Vorsatzes weniger plausible Sachlage als im vorliegenden Fall - BGH NStZ 2000, 320 f.).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus LG Ravensburg, 26.09.2006 - 4 Ns 24 Js 22865/03
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe - um solche handelt es sich bei den Begriffen "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" - genügt nur dann dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, wenn allgemein davon ausgegangen werden kann, dass der Adressat aufgrund seines Fachwissens imstande ist, den Regelungsinhalt solcher Begriffe zu verstehen und ihnen konkrete Verhaltensanweisungen zu entnehmen (BVerfGE 48, 48 (57); Maunz/Dürig Schmidt-Aßmann, Komm. z. GG, Art. 103 Rn. 189 a.E.).
  • AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Tatbestandsirrtum bei Beschäftigung von

    Wenn die Einlassung der zwar geschäftserfahrenen, jedoch rechtsunkundigen Angeklagten zum Vorsatz zumindest plausibel, d.h. begreiflich, einleuchtend und nachvollziehbar erscheint, können hinsichtlich des Vorsatzes Zweifel nicht ausgeräumt werden (vgl. zum Ganzen: LG Ravensburg, Urteil vom 26.09.2006, 4 Ns 24 Js 22865/03 - in juris).
  • LG Wiesbaden, 08.02.2017 - 6 KLs 1170 Js 30770/06

    Schuldausschliessender Verbotsirrtum bei Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft

    Zur Begründung des diesbezüglichen Unrechtsbewusstseins und der erforderlichen strafrechtlichen Vorsatzschuld ist jedoch allein die Kenntnis des Angeklagten von den dazu eventuell tatbestandsverwirklichenden tatsächlichen Umständen nicht ausreichend; vielmehr bedarf es zusätzlich einer zutreffenden "Subsumtion" des Angeklagten dahingehend, dass er das im Tatbestand typisierte Unrecht zumindest nach Laienart erfasst hat (Fischer in StGB, 64. Aufl. 2017 Rn. 23; BGH Beschluss vom 07.10.2009, 1 StR 478/09; LG Ravensburg Urteil vom 26.09.2006, 4 Ns 24 Js 22865/03; Mayer, NZWiSt 2015, 169 m.w.N).
  • LG Karlsruhe, 27.02.2009 - Ns 530 Js 20655/04
    Rechtlich hängt das Vorliegen der Arbeitgeber-/Arbeitnehmereigenschaft nicht allein davon ab, dass definitionsgemäß bestimmte Tatsachen vorliegen müssen (die oben unter Ziff. III. 2. angesprochenen Kriterien), sondern es ist ein noch auf der Tatsachenebene anzusiedelndes Gegeneinanderabwägen tatsächlicher Umstände im Wege einer Gesamtwürdigung notwendig (hierbei handelt es sich nicht um eine Subsumtion - diese schließt sich gedanklich erst an, wenn die Gesamtwürdigung erfolgt ist; anders LG Ravensburg StV 2007, 412).
  • AG Schwetzingen, 06.04.2010 - 1 Cs 610 Js 28883/08 Ak 551/09

    Annahme einer selbstständigen Tätigkeit bei tatsächlicher Scheinselbstständigkeit

    Wenn die Einlassung der zwar geschäftserfahrenen, jedoch rechtsunkundigen Angeklagten zum Vorsatz zumindest plausibel, d.h. begreiflich, einleuchtend und nachvollziehbar erscheint, können hinsichtlich des Vorsatzes Zweifel nicht ausgeräumt werden (vgl. zum Ganzen: LG Ravensburg, Urteil vom 26.09.2006, 4 Ns 24 Js 22865/03 - in [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht