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   LG Rostock, 20.06.2000 - 4 O 101/99   

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LG Rostock, 20.06.2000 - 4 O 101/99 (https://dejure.org/2000,23132)
LG Rostock, Entscheidung vom 20.06.2000 - 4 O 101/99 (https://dejure.org/2000,23132)
LG Rostock, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 4 O 101/99 (https://dejure.org/2000,23132)
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   LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 101/99   

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LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 101/99 (https://dejure.org/1999,37379)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.1999 - 4 O 101/99 (https://dejure.org/1999,37379)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 1999 - 4 O 101/99 (https://dejure.org/1999,37379)
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  • OLG Düsseldorf, 21.10.1982 - 2 U 67/82
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 101/99
    Dafür ist nicht nur Dringlichkeit in einem rein zeitlichen Sinne erforderlich, sondern es bedarf einer materiellen Rechtfertigung des vorläufigen Unterlassungsgebots aus den dem Rechtsinhaber ohne das gerichtliche Eingreifen drohenden Nachteilen (OLG Düsseldorf, GRUR 1983, 79, 80 - AHFKonzentrat - zum Patentrecht; St. Rspr.) Die Prüfung dieser Nachteile erfordert auch eine Berücksichtigung der Interessen des Antragsgegners, die gegen die Interessen des Antragstellers abgewogen werden müssen (OLG Düsseldorf, Mitt. 1980, 117; Mitt. 1982, 230 - Warmhaltekanne; Benkard/Rogge, PatG, 9. Aufl., § 139 Rdnr. 153a).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.1997 - 20 U 38/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 101/99
    Das gilt auch im Kennzeichenrecht, und zwar auch dann, wenn man entsprechend der ständigen Rechtsprechung der Kammer (Entscheidungen 1997, 100 - Kennzeichenrechtliche Dringlichkeitsvermutung; Entscheidungen 1997, 114 = NJWEWettbR 1999, 63 - TDI) § 25 UWG entsprechend anwendet (dagegen OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Mai 1997 [20 U 38/97].
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