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Rechtsprechung
   LG Trier, 16.05.2001 - 4 O 106/00   

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https://dejure.org/2001,2792
LG Trier, 16.05.2001 - 4 O 106/00 (https://dejure.org/2001,2792)
LG Trier, Entscheidung vom 16.05.2001 - 4 O 106/00 (https://dejure.org/2001,2792)
LG Trier, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 4 O 106/00 (https://dejure.org/2001,2792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    BGB § 823 Abs. 2 iVm StGB § 186; TDG § 5
    Kontrolle der Gästebucheinträge im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorausstzungen für einen Anspruch auf Unterlassung; Voraussetzungen für das Vorliegen einer ehrverletzenden Äußerung; Rechtsnatur eines virtuellen Gästebuches im Internet

  • foren-und-recht.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Homepagebetreiber muss Gästebuch regelmäßig auf rechtswidrige Einträge prüfen

  • heise.de (Pressebericht, 20.06.2002)

    Homepage-Betreiber muss "Gästebuch" regelmäßig kontrollieren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Der Betreiber ist verpflichtet, den Inhalt eines Gästebuches seiner Hompage regelmäßig auf rechtswidrige Eintragungen zu überprüfen und diese zu löschen

  • schachbund.de (Kurzinformation)

    Webseitebetreiber haften für ihr Gästebuch

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Gästebuch auf einer Homepage

  • beck.de (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit der Betreiber eines Internetgästebuchs

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gästebuch auf Homepages muss regelmäßig überprüft werden // Hinweis zur Distanz von Einträgen Dritter nicht ausreichend

Besprechungen u.ä.

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Überwachungspflichten des Betreibers eines Gästebuchs

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 694
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus LG Trier, 16.05.2001 - 4 O 106/00
    Meist begründet eine vorangegangene Verletzung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGHZ 140, 1).
  • VG Berlin, 21.05.2019 - 27 K 93.16

    Maßnahmen gegen einen Betreiber einer Facebook- Seite wegen jugendgefährdendem

    Für ein Zu-eigen-Machen spricht ferner die sog. Herrschaftsmacht des Diensteanbieters, wobei Herrschaftsmacht in diesem Sinn bedeutet, dass der Diensteanbieter seine Rolle als neutraler Vermittler aufgibt, indem er selbständig - insbesondere ohne Rücksprache mit Dritten - entscheidet, welche Äußerungen er abändert oder entfernt und welche er beibehält (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09 -, juris, Leitsatz 6 zur Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt - RL 2000/31/EG -, auf der der aktuelle § 7 TMG beruht und BGH, Urteile vom 4. April 2017 - VI ZR 123/16 -, juris, Rn. 18 und vom 19. März 2015 - I ZR 94/13 -, juris; Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl. 2018, § 7 Rn. 11 ff. m.w.N. für § 7 TMG; vgl. insgesamt zur Haftung für Foren-Einträge OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2002 - 15 U 221/01 -, juris, Rn. 6 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 27. April 2007 - 324 O 600/06 -, juris, Rn. 36 ff.; LG Düsseldorf, Urteil vom 14. August 2002 - 2a O 312/01 -, juris, Rn. 35 ff.; LG Trier, Urteil vom 16. Mai 2001 - 4 O 106/00 -, juris, Leitsatz; a.A. unter Verneinung des Instruments des Zu-eigen-Machens generell Paal in: Gersdorf/Paal, Informations- und Medienrecht, 2014, § 7 TMG Rn. 35 und Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl. 2018, § 7 Rn. 22, die aber grundsätzlich das Institut des Zu-eigen-Machens anerkennen).
  • LG Düsseldorf, 14.08.2002 - 2a O 312/01

    Äußerungen in einem Internet-Gästebuch

    Aus diesem Grunde war sie verpflichtet, die Einträge, deren Einstellen sie nicht verhindern konnte, zumindest regelmäßig zu kontrollieren und rechtsverletzende Äußerungen zu löschen (LG Trier, 4 O 106/00, Urteil vom 16.5.2001).

    Der Vermerk der Beklagten auf ihrer Homepage, dass sie sich von beleidigenden Äußerungen distanziere, kann diesen Eindruck nicht verhindern (LG Trier, 4 O 106/00, Urteil vom 16.5.2001).

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   LG Kiel, 17.10.2000 - 4 O 106/00   

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LG Kiel, Entscheidung vom 17.10.2000 - 4 O 106/00 (https://dejure.org/2000,57734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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