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   LG München I, 21.09.2009 - 4 O 10820/08   

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https://dejure.org/2009,42905
LG München I, 21.09.2009 - 4 O 10820/08 (https://dejure.org/2009,42905)
LG München I, Entscheidung vom 21.09.2009 - 4 O 10820/08 (https://dejure.org/2009,42905)
LG München I, Entscheidung vom 21. September 2009 - 4 O 10820/08 (https://dejure.org/2009,42905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anwaltshonorar: Wirksamkeit von Zeittaktklauseln in den AGB einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung zur Wirksamkeit von Zeittaktklauseln in anwaltlichen Zeithonorarvereinbarungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2006 - 24 U 196/04

    Zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen

    Auszug aus LG München I, 21.09.2009 - 4 O 10820/08
    Nach einhelliger Auffassung der Kammer benachteiligt eine so genannte Zeittaktklausel im Falle der Vereinbarung eines Zeithonorars durch einen Rechtsanwalt - entgegen einer insoweit anderslautenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2007, 129) - den Mandanten grundsätzlich zumindest dann nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, falls diese - wie hier - Abrechnungsintervalle von nicht mehr als 15 Minuten vorsieht.

    Wollte man beispielsweise der Vorgabe des OLG Düsseldorf (vgl. , NJW-RR 2007, 129 [131]) folgen, ein Rechtsanwalt habe seine Abrechnungen " minutengenau " zu erteilen, so würde dies den Rechtsanwälten die Abrechnung ihrer Vergütungsansprüche unzumutbar erschweren.

  • BGH, 27.01.2005 - IX ZR 273/02

    Grenzen der Honorarvereinbarungen in Strafsachen

    Auszug aus LG München I, 21.09.2009 - 4 O 10820/08
    Damit wurde der bisherigen zivilgerichtlichen Rechtsprechung - auch des BGH (vgl. z.B. NJW 2005, 2142) - eine Absage erteilt, wonach die Überschreitung der gesetzlichen Gebühren um einen bestimmten Faktor - z.B. um das Fünffache - als allein maßgeblicher Umstand zur Bestimmung der Unangemessenheit einer Anwaltsvergütung ausreichte.
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus LG München I, 21.09.2009 - 4 O 10820/08
    Nach der aktuellen Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 15.06.2009 (veröffentlich z.B. in BRAK-Mitt. 2009, 172; AnwBl. 2009, 650; StraFo 2009, 323; BeckRS 2009, 36038) dürfen Rechtsanwälte gemäß der - dem Grundsatz der freien Advokatur entspringenden - freien und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts das Entgelt für ihre beruflichen Leistungen grundsätzlich frei aushandeln.
  • LG Köln, 18.10.2016 - 11 S 302/15

    Vergütungsvereinabrung, Zeittaktklausel

    Die der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehenden Entscheidungen des OLG Schleswig (Urt. v. 19.02.2009, 11 U 151/07, juris Rn. 30-32) und des LG München (Urt. v. 21.09.2009, 4 O 10820/08, juris Rn. 58-63) überzeugen hingegen nicht (offengelassen von OLG Karlsruhe, Urt. v. 28.02.2014 - 2 U 2/14, juris Rn. 60).
  • LG Freiburg, 19.07.2019 - 8 O 56/18

    Honorarvereinbarung: unangemessene Benachteiligung des Mandanten bei Abrechnung

    Denn die Abrechnung in Form von Zeittaktregelungen ist durch den Gesetzgeber anerkannt und vorgesehen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. Februar 2009 - 11 U 151/07 -, Rn. 32, juris; LG München I, Urteil vom 21. September 2009 - 4 O 10820/08 -, Rn. 60, juris).
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