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Rechtsprechung
   LG Offenburg, 16.06.2021 - 4 O 109/19   

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https://dejure.org/2021,23541
LG Offenburg, 16.06.2021 - 4 O 109/19 (https://dejure.org/2021,23541)
LG Offenburg, Entscheidung vom 16.06.2021 - 4 O 109/19 (https://dejure.org/2021,23541)
LG Offenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2021 - 4 O 109/19 (https://dejure.org/2021,23541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Vertretung eines prozessunfähigen Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 4/94

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Auszug aus LG Offenburg, 16.06.2021 - 4 O 109/19
    Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass die von dem Besitzerwerb ausgehende Eigentumsvermutung zugunsten des früheren Besitzers über den irreführenden Wortlaut des § 1006 Abs. 2 BGB auch über die Beendigung des Besitzes hinaus so lange fortgilt, bis sie widerlegt wird bzw. bis zum Nachweis des Eigentumsverlustes (vgl. BGH, Urteil 19.12.1994 - II ZR 4/94 - Juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 186/03 - Juris, Rn. 61; Palandt-Herrler, aaO., Rn. 5 zu § 1006).
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03

    Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals

    Auszug aus LG Offenburg, 16.06.2021 - 4 O 109/19
    Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass die von dem Besitzerwerb ausgehende Eigentumsvermutung zugunsten des früheren Besitzers über den irreführenden Wortlaut des § 1006 Abs. 2 BGB auch über die Beendigung des Besitzes hinaus so lange fortgilt, bis sie widerlegt wird bzw. bis zum Nachweis des Eigentumsverlustes (vgl. BGH, Urteil 19.12.1994 - II ZR 4/94 - Juris, Rn. 16; BGH, Urteil vom 10.11.2004 - VIII ZR 186/03 - Juris, Rn. 61; Palandt-Herrler, aaO., Rn. 5 zu § 1006).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23298
LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19 (https://dejure.org/2020,23298)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 17.08.2020 - 4 O 109/19 (https://dejure.org/2020,23298)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 17. August 2020 - 4 O 109/19 (https://dejure.org/2020,23298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rabüro.de

    Zum Beginn der Anmeldefrist für einen Beseitigungsanspruch wegen Gefahren für ein Grundstück durch eine ehemalige Luftschutzstollenanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gertrudenberger Höhlen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Landgericht Osnabrück verhandelt über Ansprüche im Zusammenhang mit den Gertrudenberger Höhlen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.08.2020)

    Grundstückseigentümer streiten mit Bund über Höhlensystem

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 30/13

    Zum Ausschluss von Ansprüchen wegen Spätfolgen durch schadhafte Luftschutzräume

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Erst mit Fortfall dieser Widmung wurde der Störungsbeseitigungsanspruch abwehrfähig und ist damit entstanden (BGH, a.a.O., Tz. 16; NJW 1963, 1918 (1919); NJW-RR 2014, 1427 (1428)).
  • BGH, 13.06.1956 - V ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Eine Entwidmung konnte dabei von den Besatzungsmächten als Inhabern der deutschen Staatsgewalt auch konkludent erfolgen, indem sie etwa durch eine Sprengung zum Ausdruck brachten, dass das Stollensystem nicht länger zur Erfüllung hoheitlicher Zwecke bestimmt sein sollte (BGH NJW 1956, 1273 (1273)).
  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Ein entsprechendes Feststellungsinteresse liegt vor, wenn der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2009, 751 (752); BGHZ 69, 144 (147)).
  • BGH, 07.04.2006 - V ZR 144/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beseitigung von Luftschutzstollen aus dem 2.

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Aus diesem Grund bestimmt § 1 Nr. 1 AKG, dass Ansprüche gegen das Deutsche Reich erloschen sind, soweit im zweiten Teil des Gesetzes keine Ausnahme geregelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.2005 - 7 C 27/04, Tz. 9, juris; BGH VersR 2007, 112, Tz. 17).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Ein entsprechendes Feststellungsinteresse liegt vor, wenn der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2009, 751 (752); BGHZ 69, 144 (147)).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2019 - 13 OB 350/18

    Aberkennung; ablehnende Entscheidung; Ablehnungsbescheid; abwehrfähig; Anspruch;

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Die Eröffnung des Zivilrechtswegs ergibt sich aus § 13 GVG (OVG Lüneburg Beschl. v. 12.7.2019 - 13 OB 350/18, BeckRS 2019, 15257 Rn. 2, beck-online).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 27.04

    Altlast; Altlastenerkundung; Eigenkontrollmaßnahmen; Bodenkontamination;

    Auszug aus LG Osnabrück, 17.08.2020 - 4 O 109/19
    Aus diesem Grund bestimmt § 1 Nr. 1 AKG, dass Ansprüche gegen das Deutsche Reich erloschen sind, soweit im zweiten Teil des Gesetzes keine Ausnahme geregelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.11.2005 - 7 C 27/04, Tz. 9, juris; BGH VersR 2007, 112, Tz. 17).
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