Weitere Entscheidung unten: LG Dessau-Roßlau, 30.08.2011

Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11   

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LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11 (https://dejure.org/2011,11054)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 31.03.2011 - 4 O 122/11 (https://dejure.org/2011,11054)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 31. März 2011 - 4 O 122/11 (https://dejure.org/2011,11054)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Anspruch eines Handwerksbetriebes gegen den Auftraggeber auf restlichen Werklohn wegen Unwirksamkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Anspruch eines Handwerksbetriebes gegen den Auftraggeber auf restlichen Werklohn wegen Unwirksamkeit einer ...

  • baurechtsiegen.de

    Werkvertrag: Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung

  • rechtsanwaelte.ms PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Handwerksbetrieb hat Anspruch auf Zahlung von Werklohn wegen Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Anspruch eines Handwerksbetriebes gegen den Auftraggeber auf restlichen Werklohn wegen Unwirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begriff der Auftragssumme, AGB-rechtliches Transparenzgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Intransparente Vertragsstrafenregelung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Intransparente Vertragsstrafenregelung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Begriff "Auftragssumme" mehrdeutig: Vertragsstrafenregelung intransparent! (IBR 2011, 629)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Maximale Vertragsstrafe bereits nach 13 Tagen erreicht: Vertragsstrafenregelung unwirksam! (IBR 2011, 1446)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1544
  • BauR 2011, 1706
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ; OLG Dresen BauR 2001, 949).

    Die Rechtsprechung des BGH folgert daraus, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf (BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ; vgl. auch OLG Dresden, BauR 2001, 949-952).

    Bei einer generalisierenden und typisierenden Abschätzung möglicher Verzugsfolgen kann nicht angenommen werden, dass Nachteile in Höhe von 5% der Auftragssumme innerhalb von zehn Arbeitstagen entstehen (vgl. BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ).

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Diesen Anforderungen wird die Vertragsklausel nicht gerecht, weil die Begrifflichkeit Auftragssumme in dem Kontext der Klausel mehrere Deutungen zulässt und die Klausel damit gegen das Transparenzgebot verstößt (vgl. BGH BauR 2009, 1736 [BGH 20.08.2009 - VII ZR 212/07] ; BGH BauR 2008, 508 [BGH 06.12.2007 - VII ZR 28/07] ).

    In diesem Kontext kann dann die Begrifflichkeit "Auftragssumme" aber auch als ein Wert verstanden werden, der sich nach der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung der Klägerin bemisst (vgl. BGH BauR 2009, 1736 [BGH 20.08.2009 - VII ZR 212/07] ; BGH BauR 2008, 508 [BGH 06.12.2007 - VII ZR 28/07] ; Werner/Pastor, 13. Aufl., Rn 2584).

    Auch hat sich in der Rechtsprechung ein Tagessatzhöhe von 0, 3% je Werktag als angemessenen herausgebildet (vgl. BGH BauR 2008, 508 [BGH 06.12.2007 - VII ZR 28/07] ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht BauR 2005).

  • OLG Dresden, 08.02.2001 - 16 U 2057/00

    Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe; Abnahmereife des Werks

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Sie soll als Druckmittel den Schuldner anhalten, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen und zugleich den Gläubiger in den Stand setzen, sich bei Verletzung der sanktionierten Vertragspflichten jedenfalls bis zur Höhe der Vertragsstrafe ohne Einzelnachweis schadlos zu halten (BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ; OLG Dresen BauR 2001, 949).

    Die Rechtsprechung des BGH folgert daraus, dass die Vertragsstrafe nicht bereits nach einer relativ kurzen Verzögerung der geschuldeten Leistung vollständig verwirkt sein darf (BGH NJW 2000, 2106 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 46/98] ; vgl. auch OLG Dresden, BauR 2001, 949-952).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 212/07

    Leistungsteile innerhalb eines Gewerks als in sich abgeschlossene Teile einer

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Diesen Anforderungen wird die Vertragsklausel nicht gerecht, weil die Begrifflichkeit Auftragssumme in dem Kontext der Klausel mehrere Deutungen zulässt und die Klausel damit gegen das Transparenzgebot verstößt (vgl. BGH BauR 2009, 1736 [BGH 20.08.2009 - VII ZR 212/07] ; BGH BauR 2008, 508 [BGH 06.12.2007 - VII ZR 28/07] ).

    In diesem Kontext kann dann die Begrifflichkeit "Auftragssumme" aber auch als ein Wert verstanden werden, der sich nach der von den Parteien vor der Ausführung des Auftrages vereinbarten Vergütung der Klägerin bemisst (vgl. BGH BauR 2009, 1736 [BGH 20.08.2009 - VII ZR 212/07] ; BGH BauR 2008, 508 [BGH 06.12.2007 - VII ZR 28/07] ; Werner/Pastor, 13. Aufl., Rn 2584).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt (BGH NJW 2003, 1805 [BGH 23.01.2003 - VII ZR 210/01] ).

    Dagegen ist die Entwicklung neuer, vom Sachinteresse des Auftraggebers losgelöster Geldforderungen nicht Sinn der Vertragsstrafe (BGH NJW 2003, 1805 [BGH 23.01.2003 - VII ZR 210/01] ).

  • OLG Jena, 10.04.2002 - 7 U 938/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe für die Überschreitung von

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Ist dies der Fall, so ist Klausel gemäß § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (so OLG Hamm, MDR 200, 881; Thüringer OLG, NJW-RR 2002, 1178).
  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Mithaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus LG Osnabrück, 31.03.2011 - 4 O 122/11
    Eine Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Verwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGHZ 165, 12).
  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 82/12

    Bauvertrag: Vertragsstrafenvereinbarung durch Ankreuzen eines Ankreuzfeldes in

    Da keine Vertragsstrafe vereinbart worden ist, bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die von der Beklagten verwendeten Vertragsstrafenklauseln mit dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) vereinbar sind, wie die Revision im Hinblick auf zwei Urteile geltend macht, die Klausel-werke aus diesem Grund beanstandet haben (LG Osnabrück, Urteil vom 31. März 2011 - 4 O 122/11, BeckRS 2011, 16306 = IBR 2011, 629 [Schliemann]; LG Kleve, Urteil vom 14. März 2012 - 2 O 272/11, BeckRS 2012, 10253 = IBR 2012, 323 [Franz]).
  • LG Kleve, 14.03.2012 - 2 O 272/11

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung bei Vereinbarung einer Strafe von 0,2

    "Endbetrag der Auftragssumme" ist nach dem objektiven Empfängerhorizont derart zu verstehen, dass dieser die Summe sämtlicher Aufträge, die bis zum Ende der Ausführung angefallen sind, umfasst (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011, 4 O 122/11, Rn. 41, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 30.08.2011 - 4 O 122/11   

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LG Dessau-Roßlau, 30.08.2011 - 4 O 122/11 (https://dejure.org/2011,76418)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 30.08.2011 - 4 O 122/11 (https://dejure.org/2011,76418)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 30. August 2011 - 4 O 122/11 (https://dejure.org/2011,76418)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 21.06.2012 - 4 U 85/11

    Kfz-Vollkaskoversicherungsvertrag: Leistungsfreiheit bei unerlaubtem Entfernen

    Die Berufung des Klägers gegen das am 30. August 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau, Az.: 4 O 122/11, wird zurückgewiesen.
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