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   LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04 (151)   

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https://dejure.org/2004,39545
LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04 (151) (https://dejure.org/2004,39545)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17.09.2004 - 4 O 1240/04 (151) (https://dejure.org/2004,39545)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 17. September 2004 - 4 O 1240/04 (151) (https://dejure.org/2004,39545)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96

    Begriff des fabrikneuen Pkw

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04
    Bei der Beschreibung als "Lagerfahrzeug" handelt es sich um eine Beschaffenheitsangabe, da allgemein bekannt ist, dass ein Fahrzeug auch ohne Benutzung durch reine Standdauer in wesentlichen Bestandteilen altert und dadurch an Wert verliert (Für eine Beschaffenheitsangabe auch Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 434 Rn 71 unter Berufung auf OLG Koblenz NJW-RR 97, 430).

    Bei einem Lagerfahrzeug muss daher mit einer höheren Lagerdauer gerechnet werden, als dies bei einem Neufahrzeug der Fall sein würde (OLG Koblenz MDR 1996, 1125, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 208).

    Die Beschreibung als Lagerfahrzeug bedeutet aber nicht, dass der Käufer - ohne besonderen Hinweis auf das konkrete Produktionsdatum- nunmehr jede beliebige Lagerzeit des Fahrzeuges akzeptieren muss (OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430, Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 450).

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).

  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04
    Das OLG Zweibrücken (Urteil vom 05.05.2998, NJW-RR 98, 1211) hat entschieden, dass das Alter des Fahrzeuges nicht der Offenbarungspflicht des Verkäufers unterliegt, wenn der Händler ein Fahrzeug als 0-km-Fahrzeug unter Hinweis auf den Modellwechsel mit einem überdurchschnittlichen Abschlag verkauft und der Käufer weiß, dass er kein Neufahrzeug erwirbt.
  • OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04
    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).
  • OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98

    Auslegung der Begriffe "Neuwagen" und "fabrikneu"

    Auszug aus LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04
    Während das OLG Koblenz (Urteil vom 13.07.1995 -5 U 166/95- n.v., in Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 208) die üblicherweise in Kauf zu nehmende Lagerdauer bei einem Neufahrzeug von bis zu einem Jahr bei einem als Lagerfahrzeug verkauften Fahrzeug auf 18 Monate verlängert hat, stellt das OLG Schleswig (Urteil vom 21.07.1999, OLGR 1999, 412) neben der Lagerdauer darauf ab, ob das Modell vom Hersteller weitgehend unverändert hergestellt wird und keine wesentlichen, durch die Standzeit bedingten Mängel oder Schäden aufweist.
  • OLG Braunschweig, 07.07.2005 - 2 U 128/04

    Geltendmachen von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag; Zulässige Länge

    die Klage in Abänderung des Urteils des Landgerichts Braunschweig vom 17.9.2004 -4 O 1240/04- abzuweisen.
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