Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 09.03.2015

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 10.07.2014 - 4 O 129/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48482
LG Wuppertal, 10.07.2014 - 4 O 129/14 (https://dejure.org/2014,48482)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 10.07.2014 - 4 O 129/14 (https://dejure.org/2014,48482)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - 4 O 129/14 (https://dejure.org/2014,48482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Vereinbarung eines Aufhebungsvertrags

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Auszug aus LG Wuppertal, 10.07.2014 - 4 O 129/14
    Maßstab ist ein situationsadäquat aufmerksamer und informierter Durchschnittsverbraucher ( OLG Stuttgart , Urteil vom 24. April 2014, 2 U 98/13, BeckRS 2014, 10515).

    Enthält die Klausel Belehrungen für verschiedene Vertragstypen, müssen diese klar und deutlich voneinander getrennt und die einschlägige Belehrung leicht erkennbar sein ( OLG Stuttgart , Urteil vom 24. April 2014, 2 U 98/13, BeckRS 2014, 10515).

    Eine Irritation durch die übrigen Texte oder eine Beeinträchtigung der Klarheit der einschlägigen Belehrung allein durch das Vorhandensein weiterer Textbausteine ist vor diesem Hintergrund zu verneinen (vgl. auch OLG Stuttgart , Urteil vom 24. April 2014, 2 U 98/13, BeckRS 2014, 10515).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Gegen die Verwendung eines Formulars mit Ankreuzoptionen ("Baukastenformular") bestehen daher im Zusammenhang mit der Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehensverträgen jedenfalls dann keine Bedenken, soweit das Formular wie vorliegend gestaltet ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2015 - I-16 U 151/14, 16 U 151/14, juris Rn. 7 f.; LG Bonn, Urteil vom 12. November 2014 - 2 O 46/14, juris Rn. 40; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15. Oktober 2015 - 6 O 2628/15, juris Rn. 49 ff.; LG Wuppertal, Urteil vom 10. Juli 2014 - 4 O 129/14, juris Rn. 24).
  • LG Ravensburg, 19.11.2015 - 2 O 223/15

    Verbraucherkreditvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs bei unzureichender

    Die gewählte Ankreuzoption sei nicht zu beanstanden (unter Verweis auf OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az.: 2 U 98/13; LG Wuppertal, Urteil vom 10.07.2014, Az.: 4 O 129/14 LG Heidelberg, Urteil vom 14.10.2014, Az.: 2 O 168/14; OLG Stuttgart, Az.: 2 U 81/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.03.2015 - 4 O 129/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60469
LG Berlin, 09.03.2015 - 4 O 129/14 (https://dejure.org/2015,60469)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.03.2015 - 4 O 129/14 (https://dejure.org/2015,60469)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. März 2015 - 4 O 129/14 (https://dejure.org/2015,60469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 16.10.2015 - 4 W 16/15

    Neuer Prozesskostenhilfeantrag nach bestandskräftiger Zurückweisung eines Gesuchs

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 26. März 2015 wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 9. März 2015 - 4 O 129/14 - geändert und der Antragstellerin Prozesskostenhilfe ab dem 17. Dezember 2014 unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwälte ..., ..., für die Anträge aus dem Schriftsatz vom 17. November 2014 zu Ziffern 7., 8. und 10. in der Fassung der Anträge aus dem Schriftsatz vom 23. Februar 2015 zu Ziffern 7., 8. und 10. bewilligt.

    Mit Beschluss vom 9. März 2015 - 4 O 129/14 - hat das Landgericht Prozesskostenhilfe auch für die ergänzend gestellten Hilfsanträge verweigert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht