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   LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00   

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LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00 (https://dejure.org/2001,33292)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2001 - 4 O 138/00 (https://dejure.org/2001,33292)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 4 O 138/00 (https://dejure.org/2001,33292)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
    Ein Wiederverkäufer hat hiernach nicht nur das Recht, mit einer Marke versehene Waren, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in der Europäischen Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind, weiterzuverkaufen, sondern auch das Recht, die Marke zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (EuGH, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora; ferner Rechtssache C-36/97, GRUR Int. 1999, 438, 441 - BMW/Deenik).

    Wie der EuGH zu Art. 7 der Markenrechtsrichtlinie, die durch § 24 MarkenG in deutsches Recht umgesetzt worden ist, bereits entschieden hat, kann einem Händler die Werbung mit einer Herstellermarke nicht verboten werden, sofern nicht die Art und Weise, in der die Marke in der Werbung benutzt wird , einen berechtigten Grund i.S.d. Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie (§ 24 Abs. 2 MarkenG) darstellt, der es rechtfertigt, daß sich der Inhaber der Marke dem widersetzt (vgl. GRUR Int. 1999, 438, 442 - BMW/Deenik).

    Bestehe hingegen keine Gefahr, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehe, es bestehe eine Handelsbeziehung zwischen dem Wiederverkäufer und dem Markeninhaber, so stelle es keinen berechtigten Grund i.S.d. Art. 7 Abs. 2 dar, daß der Wiederverkäufer aus der Benutzung der Marke einen Vorteil derart ziehe, daß die Werbung für den Verkauf der Markenware, die im übrigen korrekt und redlich sei, seiner eigenen Tätigkeit den Anschein hoher Qualität verleihe (EuGH, GRUR Int. 1999, 438, 442 - BMW/Deenik).

    In der Entscheidung ( ... ) (GRUR Int. 1999, 438) hat der EuGH zwar darauf hingewiesen, daß ein Wiederverkäufer, der ( ... ) -Gebrauchtfahrzeuge verkaufe und darauf spezialisiert sei, seine Kunden hierauf ohne Benutzung der ( ... ) -Marken praktisch nicht hinweisen könne; eine solche informative Benutzung der ( ... ) -Marken sei - anders als die Vortäuschung eine Sonderbeziehung - daher erforderlich , um das Wiederverkaufsrecht sicherzustellen.

    Zwar hat der EuGH in der Entscheidung ( ... ) (GRUR Int. 1999, 438, 442) ausgeführt, daß der dortige Markeninhaber nach Art. 7 der Markenrechtsrichtlinie einem Dritten die Benutzung seiner ( ... ) -Marken zu dem Zweck, die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß er "Fachmann für den Verkauf von ( ... ) -Gebrauchtfahrzeugen" oder "darauf spezialisiert" sei, nicht verbieten könne, soweit die Werbung Fahrzeuge betreffe, die unter dieser Marke von deren Inhaber oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden seien, und soweit die Art und Weise, in der die Marke in der Werbung benutzt werde, keinen berechtigten Grund im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie darstelle, der es rechtfertige, daß sich der Inhaber dem widersetze.

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
    Wie auch die Klägerin grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (siehe nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora).

    Ein Wiederverkäufer hat hiernach nicht nur das Recht, mit einer Marke versehene Waren, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in der Europäischen Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind, weiterzuverkaufen, sondern auch das Recht, die Marke zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (EuGH, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora; ferner Rechtssache C-36/97, GRUR Int. 1999, 438, 441 - BMW/Deenik).

    So kann der Inhaber einer Marke einen Wiederverkäufer, der gewöhnlich Artikel gleicher Art, aber nicht unbedingt gleicher Qualität wie die mit der Marke versehenen Waren vertreibt, nicht gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie daran hindern, diese Marke im Rahmen der für seine Branche üblichen Werbeformen zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen, sofern nicht erwiesen ist, daß diese Benutzung der Marke ihren Ruf im konkreten Fall erheblich schädigt (EuGH, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora).

  • LG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 O 481/99

    Mercedesstern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
    Die zur Information beigezogene Akte des 4 O 481/99 des Landgerichts Düsseldorf lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Die Kammer hält insoweit auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage an ihrer bereits im Verfahren 4 O 481/99, in welchem sie den auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagten gerichteten Antrag der Klägerin durch Urteil vom 7. Dezember 1999 zurückgewiesen hat, vertretenen Auffassung fest.

  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 237/85

    "Ankündigungsrecht II"; Umfang des Ankündigungsrechts des Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
    Wie auch die Klägerin grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (siehe nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora).
  • BGH, 30.04.1987 - I ZR 39/85

    "Ankündigungsrecht I"; Umfang des Ankündigungsrechts eines Warenzeicheninhabers;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
    Wie auch die Klägerin grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (siehe nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.01.2001 - 4 O 138/00
    Wie auch die Klägerin grundsätzlich nicht in Zweifel zieht, berechtigt die Erschöpfung den Händler nicht nur, mit dem mit der Marke versehenen Produkt zu handeln, sondern erlaubt es ihm auch, die Markenware unter Verwendung der Marke in seiner Werbung "anzukündigen"; dieses Ankündigungsrecht des Händlers war schon in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz allgemein anerkannt (siehe nur BGH, GRUR 1987, 707, 708 - Ankündigungsrecht I; GRUR 1987, 823, 824 - Ankündigungsrecht II; GRUR 1994, 841, 843 - Suchwort) und ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für den Geltungsbereich der Markenrechtsrichtlinie ausdrücklich bestätigt worden (Rechtssache C-337/95, GRUR Int. 1998, 140, 143 - Dior/Evora).
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   LG Saarbrücken, 15.12.2000 - 4 O 138/00   

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LG Saarbrücken, 15.12.2000 - 4 O 138/00 (https://dejure.org/2000,45166)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.12.2000 - 4 O 138/00 (https://dejure.org/2000,45166)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 4 O 138/00 (https://dejure.org/2000,45166)
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  • OLG Saarbrücken, 27.11.2001 - 4 U 70/01

    Voraussetzungen eines Verzichtsurteils

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 15.12.2000 - 4 O 138/00 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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