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   LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15   

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https://dejure.org/2015,23733
LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15 (https://dejure.org/2015,23733)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.07.2015 - 4 O 152/15 (https://dejure.org/2015,23733)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2015 - 4 O 152/15 (https://dejure.org/2015,23733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung von bild.de untersagt

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung der BILD über den Sturz einer 16-jährigen und die Vermutung, dass diese unter Drogen stand, ist rechtswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Zwar ist anerkannt, dass den Verlautbarungen amtlicher Stellen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht werden darf (BVerfG, NJW-RR 2010, 1195).

    Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben (BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93; BVerfG, NJW-RR 2010, 1195).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Ein ernsthaftes öffentliches Interesse an der Mitteilung ist gegeben, wenn die Mitteilung über einzelpersönliche Bezüge hinausgeht und eine Thematik von großer Tragweite für das Gemeinschaftsleben anspricht (BGH, Urteil vom 21.06.1966 -VI ZR 261/64 = WW 1966, 1617).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Die Abwägung zwischen den im Einzelfall kollidierenden Rechtsgütern ist nicht nur im Prozess vom Richter vorzunehmen, sondern vor allem von den Presseangehörigen selbst, wenn zu erkennen ist, dass eine vorgesehene Veröffentlichung in die Rechte Dritter eingreift (Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Auflage, 39. Kap. Rn. 20; BGH NJW 1996, 1131).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Zwar gilt für literarische Texte, dass sich einem "mehr oder minder“ großen .Personenkreis die Identifizierung aufdrängt, einer Schlüsselungsmöglichkeit aber nicht genügt (BVerfG NJW 2008, 39).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Dies beruht auf der Erwägung, dass Behörden in ihrer Informationspolitik unmittelbar an die Grundrechte gebunden sind und Amtsträger, wenn sie vor der Frage stehen, ob die Presse über amtliche Vorgänge informiert werden soll, die erforderliche Abwägung zwischen dem Informationsrecht der Presse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht vorzunehmen haben (BGH, Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93; BVerfG, NJW-RR 2010, 1195).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Es reicht aus, dass der Abgebildete begründeten Anlass hat anzunehmen, er könne, wenn auch nur im Bekanntenkreis, identifiziert werden (Rixecker a.a.O.; BGH NJW 1971, 698; BGH NJW 1997, 2205).
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82

    Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Wird durch die Veröffentlichung in eines der gemäß §§ 823 ff BGB, Art. 2 Absatz 1, 1 Absatz 1 GG bzw. §§ 22, 23 KUG geschützten Rechte eingegriffen, so gewährt die Rechtsprechung zur Abwehr künftiger Verletzungen in Analogie zu §§ 823 Absatz 1, 1004 Absatz 1 Satz 2 BGB einen Unterlassungsanspruch (BGH, AfP 2010, 163; BGH NJW 1984, 1886).
  • OLG Hamburg, 28.03.1991 - 3 U 262/90
    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Von einem Bildnis kann nur gesprochen werden, wenn der Abgebildete als Person erkennbar ist (OLG Hamburg in AfP 1991, 590; OLG Stuttgart, NJW-RR 1992, 536).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

    Auszug aus LG Saarbrücken, 16.07.2015 - 4 O 152/15
    Diese sich gegenüberstehenden Positionen sind unter Berücksichtigung der im konkreten Einzelfall betroffenen unterschiedlichen Interessen und des Ausmaßes der jeweiligen Beeinträchtigung in ein Verhältnis zu bringen, das ihnen jeweils angemessen Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 11.12.2013 - 1 BvR 194/13).
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