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   LG Duisburg, 26.06.2002 - 4 O 179/02   

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Wird zitiert von ...  

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 161/02  
    Dies gilt um so mehr, als diese nicht in der Lage sind, den Streit zwischen der Klägerin und der A. und Z. S. H. GmbH über die Einträge endgültig zu klären; dies ist vielmehr Sache der Zivilgerichte, die die Klägerin auch in Anspruch genommen hat (vgl. 4 O 179/02 LG Duisburg = 20 U 141/02).
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