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Rechtsprechung
   LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13   

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https://dejure.org/2014,1951
LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13 (https://dejure.org/2014,1951)
LG Essen, Entscheidung vom 30.01.2014 - 4 O 193/13 (https://dejure.org/2014,1951)
LG Essen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 4 O 193/13 (https://dejure.org/2014,1951)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wird ein Rechtsanwalt wegen übler Nachrede ("mehrfacher Betrug") eingeschaltet, rechtfertigt dies eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

  • stroemer.de

    Handybetrüger

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (50)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
    Nicht in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit fallen bewusst unwahre Tatsachen oder Tatsachen, deren Unwahrheit im Zeitpunkt der Äußerung zweifelsfrei feststeht (BVerfG NJW 99, 1322, NJW 00, 199, NJW-RR 04, 355 BGHZ 139, 95).

    Geht es um eine die Öffentlichkeit berührende Angelegenheit, ist jedoch im Rahmen einer Güterabwägung die Meinungs- und Pressefreiheit als berechtigtes Interesse zu berücksichtigen (BGH NJW 98, 3047).

    Ihre Einschränkung bedarf einer Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange oder schutzwürdige Rechte und Interessen Dritter, insbesondere bei kritischen Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen (BVerfG NJW 99, 2262, 01, 591; BGHZ 139, 95).

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und

    Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. statt aller: BverfGE 97, 391, 404 f.; BGH, Urteil vom 22.11.2011, VI ZR 26/11, NJW 2012, 763-767).

    Ein solcher Verletzungseffekt kann im Einzelfall dann zu bejahen sein, wenn die Äußerungen in den besonders geschützten Kernbereich der Privatsphäre eingreifen, wenn sie Themen betreffen, die von vornherein überhaupt nicht in die Öffentlichkeit gehören oder aber wenn die Äußerungen jegliche ernsthafte und sachbezogene Auseinandersetzung vermissen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2011, VI ZR 26/11, NJW 2012, 763-767).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
    Verletzt eine solche mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf - nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98).

    Der Äußernde hat daher nur die erweiterte Darlegungslast, dass er bei seinen Recherchen die je nach Seriosität der Informationsquelle, Aufklärungsmöglichkeit, Intensität des Eingriffs und Informationsinteresse der Öffentlichkeit unterschiedlich strenge materielle Sorgfaltspflicht erfüllt hat (BVerfG NJW 00, 1209, NJW 06, 207), wobei für die Presse strengere Anforderungen gelten als für Privatpersonen (BVerfG NJW 03, 1855).

    Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005, Az.: 1 BvR 1696/98, m.w.N.).

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   LG Verden, 12.12.2014 - 4 O 193/13   

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LG Verden, 12.12.2014 - 4 O 193/13 (https://dejure.org/2014,69859)
LG Verden, Entscheidung vom 12.12.2014 - 4 O 193/13 (https://dejure.org/2014,69859)
LG Verden, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 4 O 193/13 (https://dejure.org/2014,69859)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus LG Verden, 12.12.2014 - 4 O 193/13
    In einer grundlegenden Entscheidung vom 06.07.1993 zur Hemmungswirkung von Güteanträgen hat der BGH ausgeführt, dass eine fehlende örtliche Zuständigkeit und selbst die Absicht des Gläubigers, nur die die Verjährung - damals noch - unterbrechende Wirkung herbeizuführen, nicht gegen den Eintritt eben dieser Wirkung spreche (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.1993, VI ZR 306/92).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus LG Verden, 12.12.2014 - 4 O 193/13
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine Bekanntgabe des Güteantrages "demnächst" im Sinne der §§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB erfolgte, kann zunächst auf die vom BGH entwickelten Grundsätze zur gleichgelagerten Fragestellung im Rahmen der Zustellung nach § 167 ZPO zurückgegriffen werden (BGH, Urt. vom 22.09.2009, XI ZR 230/08, zit. nach juris, Rz. 14).
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