Rechtsprechung
LG Aachen, 13.12.2004 - 4 O 221/04 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren des Versicherers aus übergegangenem Recht wegen eines Wasserschadens; Gleichrangige Mitverursachung des Schadens durch den Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 447/00
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Wasserversorgungsleitung
Auszug aus LG Aachen, 13.12.2004 - 4 O 221/04
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Beklagten aus § 2 Abs. 1 S. 1 HaftPflG scheidet schon deshalb aus, weil eine gleichrangige Mitverursachung des Schadens durch den Versicherungsnehmer der Klägerin bzw. eine in seinem Gebäude befindliche Anlage vorliegt , § 2 Abs. 3 Nr. 1 HaftPflG (vgl. BGH VersR 2002, S. 247-249).
Rechtsprechung
LG Dortmund, 09.06.2005 - 4 O 221/04 |
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Verfahrensgang
- LG Dortmund, 09.06.2005 - 4 O 221/04
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 28 U 135/05
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 20.01.2005 - 4 O 221/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 20.01.2005 - 4 O 221/04
- OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 17.01.2006 - 4 U 95/05
Amtshaftung der Gemeinde für die Vollständigkeit einer vom Standesbeamten zu …
Die Berufung des Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20. Januar 2005 - 4 O 221/04 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des am 20.1.2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Saarbrücken - 4 O 221/04 - die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 39.069 EUR nebst Zinsen zu zahlen.