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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erledigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung: Erledigungsgebühr; Gerichtsbesetzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Zur Erledigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Kurzfassungen/Presse

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erledigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg, 22.08.2007 - 9 A 299/06
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 2 OA 338/08  

    Terminsgebühr und Erledigungsgebühr; Erledigungserklärung; Erledigungsgebühr;

    Die nach §§ 165, 151 VwGO statthafte und gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 8. November 2007, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, NVwZ-RR 2007, 816 m. w. N.; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.9.2007 - 4 O 234/07 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 9.11.2007 - 1 O 121/07 -, juris), hat keinen Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.2011 - A 12 S 2451/11  

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylVfG 1992; hier:

    1 Die Beschwerden, über die der Senat in voller Besetzung zu entscheiden hat (SächsOVG, Beschluss vom 20.06.2006 - 5 E 49/06 - NVwZ 2007, 116; BayVGH, Beschluss vom 19.01.2007 - 24 C 06.2426 - NVwZ-RR 2007, 497; NdsOVG, Beschluss vom 11.06.2007 - 2 OA 433/07 - NVwZ-RR 2007, 816; OVG LSA, Beschluss vom 11.09.2007 - 4 O 234/07 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08 - juris; HessVGH, Beschluss vom 11.11.2009 - 1 E 2412/09 - ESVGH 60, 247 (LS), sind als unzulässig zu verwerfen.
  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 E 92/09  

    Erledigungsgebühr, Geschäftsgebühr, eine Angelegenheit

    Sie ist - ebenso wie die Klageerhebung oder - begründung - Teil der allgemeinen Prozessführung und bereits von der Verfahrensgebühr abgegolten (so auch OVG M-V, Beschl. v. 18.11.2008 - 2 O 61/07 - BayVGH, Beschl. v. 29.10.2008 - 3 C 07.3124 - NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2008 - 10 OA 250/0 - OVG LSA, Beschl. v. 11.09.2007 - 4 O 234/07 -, alle zitiert nach juris).

Rechtsprechung
   LG Cottbus, 07.08.2007 - 4 O 234/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 940 ZPO
    Vereinsrecht: Erlass einer Regelungsverfügung nach Abschluss eines verbandsinternen Rechtswegs; Verfügungsanspruch bei widersprüchlichen Regelungen in den Satzungen des Sportverbandes und des übergeordneten Verbands; Vereinsrecht: Erlass einer Regelungsverfügung nach Abschluss eines verbandsinternen Rechtswegs; Verfügungsanspruch bei widersprüchlichen Regelungen in den Satzungen des Sportverbandes und des übergeordneten Verbands

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Anspruch auf Start in der Fußball-Verbandsliga bei rechtzeitigem Rückzug der Mannschaft aus der Oberliga

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 15.08.2007 - 4 O 234/07   

Nur intern

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 168/07  
    Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 15.08.2007 - 4 O 234/07 - verurteilt, an die Klägerin 5.112,92 EUR zu zahlen nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2006 sowie weitere 365, 58 EUR.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 15.08.2007 - 4 O 234/07 - die Beklagte zu verurteilen, an sie 5.112,92 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.

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