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   LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07   

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LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07 (https://dejure.org/2007,64936)
LG Gießen, Entscheidung vom 30.08.2007 - 4 O 238/07 (https://dejure.org/2007,64936)
LG Gießen, Entscheidung vom 30. August 2007 - 4 O 238/07 (https://dejure.org/2007,64936)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse wegen Auszahlung von Scheingewinnen; Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns aus Spekulationsgeschäften

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  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH im Falle des Vorliegens von Scheingewinnen von einer unentgeltlichen Verfügung der Schuldnerin ( § 134 Abs. 1 InsO ) auszugehen, soweit feststeht, dass der Schuldnerin kein Gegenwert als Entgelt zugeflossen ist (vgl. BGH WM 91, 331, BGHZ 113, 98).

    Gemäß § 242 BGB ist der Beklagte aber auch im Falle der Insolvenzanfechtung so zu stellen, als hätte er gegen den Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse infolge Insolvenzanfechtung aufrechnen können (vgl. BGHZ 113, 98).

    Die Rechtsprechung des BGH, die nach wie vor überzeugend ist (vgl. LG Gießen, 1 S 108/07), findet aber auch im Falle des § 817 S. 2 BGB Anwendung (vgl. BGHZ 113, 98).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 72/05

    Rückzahlung von im Rahmen eines" Schenkkreises" gezahltem Geld

    Auszug aus LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07
    Nach dem Vortrag des Klägers war die Vereinbarung des Beitritts des Beklagten zu der Anlage "..." folglich auf ein Schneeballsystem gerichtet und damit sittenwidrig und gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig (vgl. BGH NJW 06, 45).

    Da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Beklagte mit Organen der Schuldnerin in sittlich anstößiger Weise kooperiert hat, hätte die Schuldnerin die Auszahlungen, die die Einlagen des Beklagten übersteigen, trotz eines wegen Nichtigkeit fehlenden Rechtsgrundes nicht zurückverlangen können, da allein sie gegen die guten Sitten verstoßen hat und die Kondiktionssperre ( § 817 S. 2 BGB ) nur dann aufzubrechen ist, wenn vermieden werden soll, dass mit sittenwidrigen Methoden erlangte Gelder behalten werden (vgl. BGH NJW 06, 45).

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07
    Hinsichtlich eines Anlegers kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass er sein Kapital nicht hätte ungenutzt gelassen, sondern zumindest zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt hätte (vgl. BGH NJW 92, 1223).
  • BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90

    Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler

    Auszug aus LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des BGH im Falle des Vorliegens von Scheingewinnen von einer unentgeltlichen Verfügung der Schuldnerin ( § 134 Abs. 1 InsO ) auszugehen, soweit feststeht, dass der Schuldnerin kein Gegenwert als Entgelt zugeflossen ist (vgl. BGH WM 91, 331, BGHZ 113, 98).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 93/87

    Forderung durch den Konkursverwalter

    Auszug aus LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07
    § 814 BGB ist zwar im Bereich des § 817 BGB nicht anwendbar (vgl. BGHZ 106, 169).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus LG Gießen, 30.08.2007 - 4 O 238/07
    Gemäß § 252 BGB ist auch der entgangene Gewinn aus Spekulationsgeschäften zu ersetzen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte (vgl. BGH NJW 02, 2553).
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   LG Hannover, 04.07.2008 - 4 O 238/07   

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LG Hannover, Entscheidung vom 04.07.2008 - 4 O 238/07 (https://dejure.org/2008,82191)
LG Hannover, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 4 O 238/07 (https://dejure.org/2008,82191)
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