Rechtsprechung
LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zusendung einer unerwünschten Werbung ist Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Zusendung einer unerwünschten Werbung als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06
Vielmehr kann sich der Betroffene auch gegen den vereinzelten unerwünschten Einwurf von Werbematerial in seinen Briefkasten wehren, schon um der Ausweitung einer derartigen Inanspruchnahme, die er anders nicht steuern kann, zu begegnen (BGHZ 106, 229 [233]). - BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85
Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte
Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06
Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung begründet in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 86, 2503; BGH 140, 1). - BGH, 05.12.1991 - I ZR 53/90
Postwurfsendung - Briefkastenwerbung
Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06
Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (BGH GRUR 1992, 316 ff.) ist durch das UWG-Reformgesetz und die dadurch mit Wirkung zum 08.07.2004 in Kraft getretene Bestimmung des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG überholt. - BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
Auszug aus LG Flensburg, 19.01.2007 - 4 O 267/06
Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung begründet in der Regel eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 86, 2503; BGH 140, 1).
- LG Lüneburg, 04.11.2011 - 4 S 44/11
Postwurfsendung; Werbung; unzumutbare Belästigung
Ein Unternehmer hat demnach den Willen eines Verbrauchers unabhängig davon zu beachten, ob dies wegen der Art und Anlage der Werbeaktion mit einem Arbeits- und Kostenaufwand verbunden ist, der in keinem angemessenen Verhältnis zu der mit der Werbung verbundenen Belästigung des Umworbenen steht (vgl. LG Flensburg, Entscheidung vom 19.01.2007, Az. 4 O 267/06). - AG Bonn, 15.08.2013 - 103 C 82/13
Unterlassungsanspruch, Werbewurfsendung, Rechtsmissbrauch
Insbesondere kann unentschieden bleiben, ob die Wertung von § 7 II Nr. 1 UWG im Rahmen von §§ 1004 I 2, 823 I BGB tatsächlich derart zu berücksichtigen ist, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 7 II Nr. 1 UWG stets - das heißt ohne Abwägung der widerstreitenden Interessen und ohne Berücksichtigung der Grundrechte der Beklagten, etwa aus Art. 12 I GG - ein Unterlassungsanspruch auch solcher Personen besteht, die nicht zu den Inhabern des wettbewerbsrechtlichen Anspruchs aus § 8 III UWG zählen (so im Ergebnis LG Flensburg, BeckRS 2011, 15333; LG Lüneburg, WRP 2012, 365, 366 f.; J. Meyer, WRP 2012, 788, 793;… wohl auch Fritzsche, in BeckOK-BGB, Stand: 01.05.2013, § 1004 Rn. 16; kritisch zum Vorgehen, wenngleich das Ergebnis teilend Mankowski, WRP 2012, 269 f.; ablehnend Rath-Glawatz, K&R 2012, 132, 133).Die aus Sicht des Klägers in dem Einwurf liegende Persönlichkeitsrechtsverletzung würde auf diesem Wege unterbunden (davon ausgehend selbst LG Flensburg, BeckRS 2011, 15333).
Sofern auch dieses Vorgehen mitunter als unzumutbar bezeichnet wird, weil bei mehreren unerwünschten Werbesendungen gegebenenfalls eine längere Auflistung erfolgen müsse und weil der Briefkasteninhaber ein Interesse daran haben könne, dass seine Ablehnung einer bestimmten Werbung nicht durch einen für Außenstehende sichtbaren Aufkleber publik werde (so LG Flensburg, BeckRS 2011, 15333), kann das jedenfalls im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis führen.
- LG Münster, 26.09.2013 - 14 O 360/12
Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Lieferung von Gratiszeitungen in 10 …
Für Postwurfsendungen kann jedoch vom Grad der Beeinträchtigung grundsätzlich nichts anderes gelten als für unverlangt zugesendete Emails, auf die sich die Entscheidung des Landgerichts Lübeck bezieht (so LG Flensburg, Urteil vom 19.01.2007, 4 O 276/06).
Rechtsprechung
LG Schwerin, 16.04.2007 - 4 O 267/06 |
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 16.04.2007 - 4 O 267/06
- OLG Rostock, 26.11.2007 - 3 U 80/07
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 26.11.2007 - 3 U 80/07
Sozialversicherung: Anwendbarkeit des Familienprivilegs bei Heirat nach Leistung …
Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 16.04.2007, Az.: 4 O 267/06, geändert und die Klage abgewiesen.