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Rechtsprechung
   LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04   

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https://dejure.org/2004,3505
LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04 (https://dejure.org/2004,3505)
LG Berlin, Entscheidung vom 20.07.2004 - 4 O 293/04 (https://dejure.org/2004,3505)
LG Berlin, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 4 O 293/04 (https://dejure.org/2004,3505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur Verbindlichkeit des Angebots des Anbieters bei einer Internetauktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ebay - Angebotsrücknahme vor Auktionsablauf

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abbruch einer laufenden eBay-Auktion

  • sewoma.de

    Vorzeitiges Beenden einer Auktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einstellen eines Angebotes in eine Online-Auktion ist verbindlich und kann nicht "gelöscht" werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach Gebot gibt es keinen Rücktritt mehr! - eBay-Recht

  • it-recht-kanzlei.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Anfechtung: Was tun bei fehlerhaften Preisen und anderen Pannen im Webshop?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 145 § 156
    Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung einer Online-Auktion über ebay

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2831
  • NJW 2005, 1072 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04
    Bei der Auslegung von Willenserklärungen bei Internet-Auktionen können zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Auslegungsgrundlage herangezogen werden (vgl. BGH, NJW 2002, 363).

    ein Vertrag auf die eben dargestellte Weise schon mit dem Einstellen des Artikels und dem Höchstgebot zu Stande kommt, ist § 156 BGB nicht anwendbar (vgl. BGH, NJW 2002, 363).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

    Auszug aus LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04
    jedoch muss in Fällen, in denen der Kl. wie hier eine Verurteilung des Bekl. zu einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung begehrt, der weitere Antrag des Kl., den Annahmeverzug des Schuldners hinsichtlich der ihm gebührenden Leistung festzustellen, aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten für zulässig erachtet werden (vgl. BGH, NJW 2000, 2663).

    Diese Ausnahme ergibt sich aus dem schutzwürdigen Interesse des Kl., den für die Vollstreckung nach den §§ 756, 765 ZPO erforderlichen Nachweis des Annahmeverzugs bereits im Erkenntnisverfahren erbringen zu können (BGH, NJW 2000, 2663).

  • OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05

    Begründung eines verbindlichen Warenangebots durch Einstellen eines Angebots auf

    Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebote; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht (vgl. KG NJW 2005, 1053; LG Berlin NJW 2004, 2831 f.).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2014 - 12 U 336/13

    Kaufvertrag über eine Internet-Versteigerungsplattform: Abschluss und

    b) Von der Instanzrechtsprechung wurde vor Erlass des Urteils des BGH vom 08.06.2011 (VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643, siehe oben I 1) überwiegend davon ausgegangen, dass die Wirksamkeit des durch das Einstellen eines Artikels auf der Webseite von eBay zwecks Durchführung einer Online-Auktion begründeten verbindlichen Angebots nur in den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten, etwa mittels einer Anfechtung, wieder beseitigt werden kann (so OLG Oldenburg NJW 2005, 2556; OLG Koblenz MMR 2009, 630; KG NJW 2005, 1053; LG Koblenz MMR 2009, 419; LG Berlin MMR 2007, 802; LG Berlin NJW 2004, 2831).
  • LG Berlin, 15.05.2007 - 31 O 270/05

    EBay-Auktion: Zustandekommen eines Kaufvertrags trotz vorzeitiger Beendigung des

    Die Besonderheiten von Internetauktionen erfordern die Unwiderruflichkeit der Vertragsangebote; der Bieter wäre der Willkür des Anbieters ausgesetzt, wenn dieser es sich jederzeit überlegen könnte, ob er ein Angebot gelten lassen will oder nicht (vgl. KG NJW 2005, 1053; LG Berlin NJW 2004, 2831 f.).
  • KG, 25.01.2005 - 17 U 72/04

    EBay-Auktion: Verbindliches Verkaufsangebot trotz vorzeitigen Abbruchs der

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 20. Juli 2004 verkündete Urteil der Zivilkammer 4 des Landgerichts Berlin - 4 O 293/04 - wird zurückgewiesen.
  • LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04

    Widerruf eines Darlehensvertrages auf Grund einer Haustürsituation kann auch bei

    Er ist daher ebenso wie der an einem entgeltlichen Vertrag beteiligte Verbraucher davor zu schützen, dass er den Kredit auch dann in voller Höhe zurück zahlen muss, wenn Störungen im Rahmen eines finanzierten Geschäftes auftreten (BGH NJW 2004, 2831, 2733).
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   LG Aachen, 22.06.2005 - 4 O 293/04   

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https://dejure.org/2005,27582
LG Aachen, 22.06.2005 - 4 O 293/04 (https://dejure.org/2005,27582)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.06.2005 - 4 O 293/04 (https://dejure.org/2005,27582)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 4 O 293/04 (https://dejure.org/2005,27582)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 108/02

    Amtshaftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht beim Mähen von zum

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2005 - 4 O 293/04
    Entscheidungserheblich ist dabei alleine, welche Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen waren, um Schädigung durch wegschleudernde Steine und Gegenstände zu verhindern (OLG Stuttgart VersR 2002, 1572).
  • OLG Hamm, 03.07.2015 - 11 U 169/14

    Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein

    Auch andere Gerichte haben in ähnlich gelagerten Fällen weitergehende Sicherungsmaßnahmen für unzumutbar erachtet, wenn die an dem Kraftfahrzeug angebrachte Mäheinrichtung schon einen hinreichenden Schutz bietet (OLG Köln, Urteil vom 24.05.2007, 7 U 163/06 - Rz. 9-13 zitiert nach Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2003, 4 U 41/03 - Rz. 11 zitiert nach Juris; LG Köln, Urteil vom 08.01.2008, 5 O 344/07 - Rz. 20 f. zitiert nach Juris; LG Aachen, Urteil vom 22.06.2005, 4 O 293/04 - Rz. 10 zitiert nach Juris; im ebenso im Grundsatz wohl auch OLG Roststock, Urteil vom 01.10.1998 in 1 U 122/97, das bei mit einem Traktor mit Mähwerk ausgeführten Mäharbeiten (nur) dann weitere Schutzmaßnahmen erforderlich erachtet hat, wenn die am Fahrzeug befindlichen Sicherungsmaßnahmen erkennbar nicht ausreichen, wovon in dem dortigen Fall nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auszugehen war, weil es danach schon mehrfach zuvor zum Herausschleudern von Steinen aus dem Mähgerät gekommen war).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2018 - 22 U 271/17

    Verkehrssicherungspflicht - Freischneiderarbeiten am Straßenrand

    Eine andere Beurteilung kann ausnahmsweise dann gerechtfertigt sein, wenn das Mäh- oder Schneidegerät (insbesondere der an einem Kfz befestigte Mähausleger) durch eine Schutzvorrichtung (Kettenschutz mit Gummilippe) schon hinreichend sicheren Schutz bietet (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2005, VI ZR 115/04, juris, dort Rn 14/16; OLG Köln, Urteil vom 24.05.2007, 7 U 163/06, juris, dort Rn 9-13; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2003, 4 U 41/03, juris, dort Rn 11; OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2015, a.a.O., dort Rn 25 ff.; LG Köln, Urteil vom 08.01.2008, 5 O 344/07, Rn 20 ff. mwN; LG Aachen, Urteil vom 22.06.2005, 4 O 293/04, juris, dort Rn 10; nur einschränkend: OLG Rostock, Urteil vom 01.10.1998, 1 U 122/97, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.2005, 4 U 386/04, juris, dort Rn 20-22).
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