Weitere Entscheidung unten: LG Landau/Pfalz, 28.07.2015

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   LG Halle, 13.07.2016 - 4 O 297/14   

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https://dejure.org/2016,71871
LG Halle, 13.07.2016 - 4 O 297/14 (https://dejure.org/2016,71871)
LG Halle, Entscheidung vom 13.07.2016 - 4 O 297/14 (https://dejure.org/2016,71871)
LG Halle, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - 4 O 297/14 (https://dejure.org/2016,71871)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 46-IV-10
    Auszug aus LG Halle, 13.07.2016 - 4 O 297/14
    Die Kammer bedenkt bei ihrer Entscheidung, dass nach Ablehnungsgesuchen die Bestimmung einer Verzögerungsgebühr zwar überhaupt, aber nur nach einem betont zurückhaltenden Maßstab in Betracht kommt (VerfGH Sachsen, Beschluss vom 27. September 2010, Vf. 46-IV-10).
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Rechtsprechung
   LG Landau/Pfalz, 28.07.2015 - 4 O 297/14   

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https://dejure.org/2015,40293
LG Landau/Pfalz, 28.07.2015 - 4 O 297/14 (https://dejure.org/2015,40293)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2015 - 4 O 297/14 (https://dejure.org/2015,40293)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 4 O 297/14 (https://dejure.org/2015,40293)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 5 U 72/16

    Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts nach Vertragsbeendigung

    Die Belastung mit den Rechtsanwaltskosten als Schaden ist nicht auf Grund der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung entstanden, sondern auf Grund der Weigerung der Beklagten, diese sowie das Rückabwicklungsverlangen anzuerkennen (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10. November 2014 - 6 O 4120/14, juris Rn. 56 ff.; LG Landau (Pfalz), Urteil vom 28. Juli 2015 - 4 O 297/14, juris Rn. 61).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer

    Das Landgericht widerspreche der zutreffenden Rechtsprechung des Landgerichts Landau (Urteile vom 28.07.2015 zum Az. 4 O 297/14, vom 28.09.2015 zum Az. 4 O 416/14) und des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 22.04.2015 zum Az. 8 O 338/14) zu der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung.
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