Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 22.12.2004 - 4 O 313/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18967
LG Arnsberg, 22.12.2004 - 4 O 313/04 (https://dejure.org/2004,18967)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22.12.2004 - 4 O 313/04 (https://dejure.org/2004,18967)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 4 O 313/04 (https://dejure.org/2004,18967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs; Rechtmäßigkeit einer Bewertungskommentierung auf der Netzplattform "www.ebay.de"; Anforderungen an eine Verbreitung von wahren Tatsachen

Besprechungen u.ä.

  • auktion-und-recht.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Keine Abwehr gegen Anmeldung bei Internet-Auktion unter fremdem Namen (Namensanmassung)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05

    Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer

    2. Entgegen der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 22.12.2004 - 4 O 313/04, s. Urteilsumdruck in Anl. BK 3) haftet die Beklagte auch für die Verletzung des Namensrechts des Klägers, obwohl aufgrund des unstreitigen Sachverhalts steht feststeht, dass nicht sie selbst den Namen und die Adresse (bzw. alte Adresse) des Klägers zu Täuschungszwecken im Wege der Namensanmaßung missbraucht hat, sondern diese Verletzung des Rechts aus § 12 Satz 1 BGB durch namentlich unbekannte Nutzer ihrer Internethandelsplattform erfolgt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 12 VE 8/11
    Sie legte auch das Anerkenntnisurteil des Landgerichts Z. vom 3.5.2005 bei (4 O 313/04), mit dem der H. verurteilt worden war, an sie 5.000,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen und mit dem festgestellt wurde, dass der H. verpflichtet sei, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden, die aus dem Vorfall am 11.8.2001 in M. künftig entstehen, zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder Dritte übergehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht