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   LG Potsdam, 31.05.2000 - 4 O 315/99   

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LG Potsdam, 31.05.2000 - 4 O 315/99 (https://dejure.org/2000,21831)
LG Potsdam, Entscheidung vom 31.05.2000 - 4 O 315/99 (https://dejure.org/2000,21831)
LG Potsdam, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - 4 O 315/99 (https://dejure.org/2000,21831)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

    Die entgegenstehende Auffassung des Landgerichts Potsdam (LKV 2001, 182, 183), das Schäden aus einer entgangenen Vermögensmehrung allgemein für nicht ersatzfähig hält, steht mit § 3 Abs. 2 StHG, § 252 BGB nicht in Einklang und übersieht die Rechtsprechung des Senats, der den Inhalt von Amtshaftungsansprüchen und Ansprüchen aus dem Staatshaftungsgesetz im Wesentlichen nach denselben Grundsätzen behandelt (vgl. Senatsurteil BGHZ 166, 22, 27 Rn. 14).
  • LG Cottbus, 05.07.2017 - 3 O 407/16

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch bei Erlass rechtswidriger Beitragsbescheide;

    Allerdings führt eine Auslegung der Vorschrift unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs des Primärrechtsschutzes, der durch beide Normen gesichert werden soll (Papier in Münch. Komm. zum BGB § 839 Rz. 326), dazu, dass auch § 2 StHG BB regelmäßig zu einem Anspruchsausschluss führt (Herbst/Lühmann, Die Staatshaftungsgesetze der neuen Länder Dritter Teil § 2 Anm. 3 mit Hinweis auf BGH WM 1997, 177; LG Potsdam LKV 2001, 182).
  • OLG Dresden, 06.04.2001 - 6 U 780/00

    Ersatz des aus der Verzögerung und Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung

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  • OLG Jena, 30.01.2008 - 4 U 1230/05

    Rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens/Amtshaftung

    Nach alledem kommt es auf die Einwände der Beklagten gegen den Klageanspruch aus § 1 Abs. 1 StHG - als alternative Anspruchsgrundlage - nicht mehr an (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, 28. Auflage 2007, § 304 Rn. 14) und kann dahingestellt bleiben, ob bei der Haftung nach § 1 Abs. 1 StHG ist auch entgangener Gewinn als Schadensposition zu ersetzen ist (bejahend: OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2007, Az. 2 U 26/06 = NJ 2007, 507-509; Herbst in Herbst/Lühmann, Die Staatshaftungsgesetze der neuen Länder, 1997, Dritter Teil, Kommentar § 3 Abs. 2 Anm. 6 und 27; a.A. LG Potsdam, Urteil vom 31.05.2000, Az. 4 O 315/99 = LKV 2001, 182-184).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2002 - 2 L 90/01

    Zusicherung, Schadensersatz, Ersatzpflicht, öffentlich-rechtlicher Vertrag

    Im öffentlichen Recht beansprucht der aus dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB folgende Rechtsgedanke allgemein Geltung, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02.12.1999 - 1 BvR 165/90 -, NJW 2000, 1402; BVerwG, Urteil vom 28.05.1998 - 2 C 29/97 -, NJW 1998, 3288 f.; Beschluß vom 05.10.1998 - 2 B 56/98 -, Buchholz 237.5 § 8 HeLBG Nr. 6; BGH, Urteil vom 21.12.1989 - III ZR 132/88 -, BGHZ 12, 14 f.; BGH, Urteil vom 26.01.1984 - III ZR 216/82 -, BGHZ 90, 17, 31 f.; VGH München, Urteil vom 22.09.1995 - 22 B 95.1985 -, BayVBl. 1996, 374, 375 mwN.; LG Potsdam, Urteil vom 31.05.2000 - 4 O 315/99 -, LKV 2001, 182, 184; Beschluß des Senats vom 29.10.1996 - 2 M 80/96 -, NVwZ-RR 1997, 477).
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