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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05 (https://dejure.org/2005,21283)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.11.2005 - 4 O 327/05 (https://dejure.org/2005,21283)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. November 2005 - 4 O 327/05 (https://dejure.org/2005,21283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts; Voraussetzungen für die Erstattung von Reisekosten eines Anwalts, der seine Kanzlei weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Wohnsitz seines Mandanten hat; Fachliche Spezialkenntnisse oder ein besonderes ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Brandenburg, 09.10.2001 - 2 E 84/00

    Notwendigkeit der Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05
    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass sich aus dem das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, im Rahmen des Verständigen die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten, ergibt, dass Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Wohnsitz seines Mandanten hat, nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Rechtsanwalt über besondere fachliche Spezialkenntnisse verfügt und der Rechtsstreit die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen aus dem betreffenden Fachgebiet betrifft oder wenn zwischen dem Mandaten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht, das den Wechsel zu einem anderen Rechtsanwalt bloß zum Zweck der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. neben den vom VG zitierten Fundstellen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 711; OVG Brandenburg, Beschl. v. 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2004 - 8 C 10550/03

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts; Möglichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05
    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass sich aus dem das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, im Rahmen des Verständigen die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten, ergibt, dass Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Wohnsitz seines Mandanten hat, nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Rechtsanwalt über besondere fachliche Spezialkenntnisse verfügt und der Rechtsstreit die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen aus dem betreffenden Fachgebiet betrifft oder wenn zwischen dem Mandaten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht, das den Wechsel zu einem anderen Rechtsanwalt bloß zum Zweck der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. neben den vom VG zitierten Fundstellen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 711; OVG Brandenburg, Beschl. v. 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, zit. nach JURIS).
  • OLG Rostock, 14.05.2004 - 8 W 68/04

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines am dritten Ort ansässigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05
    Auch wenn man den Prozessbevollmächtigten damit als "Hausanwalt" des Beklagten ansehen wollte, folgt daraus noch nicht, dass es für den Beklagten unzumutbar war, zur Kostenminimierung einen anderen Rechtsanwalt zur Prozessvertretung zu beauftragen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OLG Rostock, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 8 W 68/04 -, zit. nach JURIS zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 2 S 1497/89

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05
    Auch wenn man den Prozessbevollmächtigten damit als "Hausanwalt" des Beklagten ansehen wollte, folgt daraus noch nicht, dass es für den Beklagten unzumutbar war, zur Kostenminimierung einen anderen Rechtsanwalt zur Prozessvertretung zu beauftragen (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OLG Rostock, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 8 W 68/04 -, zit. nach JURIS zu § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05
    Diese Regelung wurde - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 2003 (- 1 BvR 487/01 -) nicht erfasst und war weiterhin auch durch die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Rechtsschutzsuchenden in den neuen Bundesländern gerechtfertigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2000 - 6 S 931/99

    Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes - Inlandsflug

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2005 - 4 O 327/05
    Mit dem Verwaltungsgericht ist davon auszugehen, dass sich aus dem das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, im Rahmen des Verständigen die Kosten nach Möglichkeit niedrig zu halten, ergibt, dass Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Wohnsitz seines Mandanten hat, nur dann erstattungsfähig sind, wenn der Rechtsanwalt über besondere fachliche Spezialkenntnisse verfügt und der Rechtsstreit die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen aus dem betreffenden Fachgebiet betrifft oder wenn zwischen dem Mandaten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht, das den Wechsel zu einem anderen Rechtsanwalt bloß zum Zweck der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. neben den vom VG zitierten Fundstellen: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG -, NVwZ-RR 2004, 711; OVG Brandenburg, Beschl. v. 9. Oktober 2001 - 2 E 84/00 -, NVwZ-RR 2002, 317 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19. Juni 2000 - 6 S 931/99 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 9 KSt 5.07

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines

    Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung sei bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 - juris Rn. 2; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - juris Rn. 3; Olbertz, a.a.O. § 162 Rn. 50; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rn. 66 f.; Just, in: Fehling/Kastner/Wahrendorf, Handkommentar VwVfG-VwGO, 1. Aufl. 2006, § 162 VwGO Rn. 25; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 162 Rn. 11).

    Überwiegend wird es außerdem als unzumutbar angesehen, bloß zum Zweck der Kostenersparnis einen Anwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. November 2005 a.a.O. Rn. 3 m.w.N.; Redeker/von Oertzen, a.a.O. § 162 Rn. 11).

  • VGH Bayern, 24.02.2010 - 11 C 10.81

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der

    Der daraus herzuleitende Grundsatz der Kostenminimierung sei bei der Anwaltswahl mit der Folge zu beachten, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat (BayVGH vom 27.7.2006 Az. 2 N 04.2476; OVG Sachsen-Anhalt vom 1.11.2005 Az. 4 O 327/05; Olbertz, a.a.O. § 162 RdNr. 50; Neumann, in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006 § 162 RdNrn. 66 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009 § 162 RdNr. 11).

    Außerdem wird es überwiegend als unzumutbar angesehen, nur zum Zweck der Kostenersparnis einen Anwaltswechsel zu vollziehen, wenn zwischen dem Mandanten und dem auswärtigen Rechtsanwalt bereits ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt vom 1.11.2005 a.a.O.; Olbertz a.a.O.; Neumann a.a.O., OVG Sachsen vom 13.2.2009 Az. 2 E 101/08).

  • VG Berlin, 23.02.2010 - 9 KE 27.10

    Kostenerinnerung - Reisekosten eines Rechtsanwalts (Berlin)

    Die Kammer folgt insoweit der einhelligen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, die mit Rücksicht auf den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei nicht am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz bzw. Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe hat, nur ausnahmsweise für erstattungsfähig hält (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2007 - 3 So 5/06 - BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 8 C 10550/03.OVG - VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 1989 - 2 S 1497/89 - jeweils bei Juris), die auch von der Literatur geteilt wird (vgl. Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 2008, § 162 Rn. 50; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 69).

    Denn bei der Erinnerungsgegnerin handelt es sich um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, zu der keine persönlichen Beziehungen im Sinne eines Vertrauensverhältnisses bestehen können (vgl. VG Dessau, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 A 524/01 - ; offengelassen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 - jeweils bei Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2008 - 13 E 61/08

    Erstattungsfähigkeit besonderer Auslagen eines Rechtsanwalts; Anforderungen an

    vgl. in letzteren Sinne Bay VGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 -, juris; OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, juris; OVG Hamburg, 5. März 2007 - 3 So 5/06 -, NVwZ-RR 2007, 565; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 162 Rdnr. 66 f.; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 162 Rdnr. 11; offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 11. September 2007 -, a.a.O..
  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z. B. Verwaltungsgericht --VG-- Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • VG Magdeburg, 27.01.2017 - 3 E 299/16

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Ebenfalls gerechtfertigt ist die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts, zu dem bereits ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, das den Wechsel zu einem anderen Rechtsanwalt allein zum Zweck der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26. Juni 2015 - 4 M 15.1062 -, juris [m.w.N.]; OVG LSA, Beschl. v. 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, juris [m.w.N.]).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z.B. Verwaltungsgericht --VG-- Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof --VGH-- vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird jedoch zu der § 139 Abs. 1 FGO wortgleichen Vorschrift des § 162 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einhellig vertreten, dass sich eine § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO vergleichbare Einschränkung bei der Beauftragung auswärtiger Rechtsanwälte über die Generalverweisung § 173 VwGO aus dem das gesamte Kostenrecht durchziehenden Sparsamkeitsgebot ergebe (z. B. VG Berlin vom 23. Februar 2010 9 KE 27.10, 13 A 40.07, Juris; OVG Hamburg vom 5. März 2007 3 So 5/06, NVwZ-RR 2007, 565; Bayerischer VGH vom 27. Juli 2006 2 N 04.2476, Juris; OVG Sachsen-Anhalt vom 1. November 2005 4 O 327/05, Juris; OVG Rheinland-Pfalz vom 25. Februar 2004 8 C 10550/03.OVG, Juris; VGH Mannheim vom 20. Juli 1989 2 S 1497/89, Juris).
  • VG Aachen, 08.06.2010 - 6 K 1309/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Sitz des Gerichts tätigen

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend die Auffassung vertreten, aus dem Vorbehalt des § 162 Abs. 1 VwGO und des sich daraus ergebenden Grundsatzes der Kostenminimierung folge, dass ohne nähere Prüfung Reisekosten eines Rechtsanwalts nur dann voll zu erstatten seien, wenn dieser seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Wohnsitz oder Geschäftssitz seines Mandanten oder in dessen Nähe habe und anderenfalls der Nachweis zu erbringen sei, dass es zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei, gerade diesen Anwalt zu beauftragen, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - 11 C 10.81 -, a.a.O., und vom 27. Juli 2006 - 2 N 04.2476 -, ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2005 - 4 O 327/05 -, ; OVG Hamburg, 5. März 2007 - 3 So 5/06 -, NVwZ-RR 2007, 565; Neumann, in: Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, 2. Auflage 2006, § 162 Rdnr. 66 f.; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 15. Aufl. 2007, § 162 Rdnr. 11.
  • VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 14 K 6285/13

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes als

    vgl. in diesem Sinne etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 05.03.2007 - 3 So 5/06 -, Rn. 3, juris; VGH Bayern, Beschluss vom 27.07.2006 - 2 N 04.2476 -, Rn. 2 f., juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.11.2005 - 4 O 327/05 -, Rn. 2 ff., juris; Neumann , in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 162 VwGO, Rn. 66 ff.
  • VG Gelsenkirchen, 27.03.2008 - 16 K 5646/03

    Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Beauftragung eines auswärtigen

  • VG Koblenz, 06.08.2012 - 7 K 63/12

    Kostenrecht -Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Fahrtkosten

  • VG Ansbach, 14.12.2009 - AN 15 M 09.02275

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzung

  • VG München, 24.11.2021 - M 1 M 21.2294

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss, Erstattungsfähigkeit der

  • SG Osnabrück, 17.12.2015 - S 40 SF 74/14
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