Rechtsprechung
LG Köln, 28.04.2006 - 4 O 34/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 28.04.2006 - 4 O 34/04
- OLG Köln, 09.11.2006 - 8 U 42/06
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 09.11.2006 - 8 U 42/06
Steuerberaterhonorarfoderung; Formerfordernis; eingescannte Unterschrift
Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten wird das am 28.04.2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 34/04 - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 28.04.2006 verkündeten Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 34/04 -.
unter Abänderung des am 28.04.2006 verkündeten Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 4 O 34/04 - den Kläger zu verurteilen,.
Rechtsprechung
LG Hagen, 08.08.2013 - 4 O 34/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hagen, 08.08.2013 - 4 O 34/04
- OLG Hamm, 27.07.2018 - 14 U 27/13
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 27.07.2018 - 14 U 27/13 Der Kläger beantragt, unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts I vom 08.08.2013 - Az. 4 O 34/04 - 1. die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger weitere 17.624,15 EUR nebst Zinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen, 2. die Beklagten weiter als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld abzüglich gezahlter 4.000,00 EUR sowie abzüglich erstinstanzlich bereits weiterer zugesprochener 3.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2003 zu zahlen, 3. festzustellen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, alle materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 15.04.2002 zu ersetzen, soweit nicht ein Forderungsübergang auf Drittleistungsträger stattgefunden hat oder haben wird;.
den Rechtsstreit unter Aufhebung des Urteils des LG I vom 08.08.2013 - Az.: 4 O 34/04 - samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren zur weiteren Sachverhaltsaufklärung, erneuten Verhandlung und Entscheidung an die 1. Instanz zurückzuverweisen .