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   LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14   

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https://dejure.org/2016,5081
LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14 (https://dejure.org/2016,5081)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.03.2016 - 4 O 343/14 (https://dejure.org/2016,5081)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. März 2016 - 4 O 343/14 (https://dejure.org/2016,5081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens zur Zahlung der sogenannten Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage); Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers gegen das Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf Abführung der Umlage; ...

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 37 Abs. 2 EEG 2012, § 60 Abs. 1 Satz 1 EEG 2014, § 3 Nrn. 22 und 25 EnWG
    Zur Auslegung des Begriffs der Nutzenergie

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 12.08.2014 - 9 U 119/13

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung der

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht hat in dem als Anlage B1 vorgelegten Urteil vom 12.08.2014, Az. 9 U 119/13, in aller Deutlichkeit entschieden, dass Strom und nicht Nutzenergie geliefert wird.

    Insofern schließt sich die Kammer der detailliert dargelegten Rechtsauffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts im als Anlage B1 vorgelegten Urteil vom 12.08.2014, Az. 9 U 119/13, an.

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 21 U 41/11

    Energie Contracting: Abgabepflicht des Contractors nach EEG und KWKG

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Zwar ist der Begriff des Letztverbrauchers weder im EEG 2012 noch im EEG 2014 selbst definiert; wegen der gebotenen Einheitlichkeit der Begriffsverwendung im Energierecht kann jedoch auf die Bestimmung in § 3 Nr. 25 EnwG zurückgegriffen werden (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2010 -19 U 30/10 mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.03.2012 - 21 U 41/11; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 35/09).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 169/13

    Strombelieferungsvertrag für ein Textilunternehmen: Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Der Vorwurf wurde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 25.06.2014 - VIII ZR 169/13 zurückgewiesen.
  • EuGH, 01.07.2014 - C-573/12

    Die schwedische Regelung zur Förderung der inländischen Erzeugung grüner Energie

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Die Richtlinie und auch das deutsche Modell zur Umsetzung der Richtlinie wurden vom EuGH in der Ålands Vindkraft Entscheidung ausdrücklich gebilligt und eine Ungleichbehandlung verneint (EuGH, C-573/12, Urteil vom 01. Juli 2014).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 35/09

    Einbeziehung von außerhalb eines Netzes für allgemeine Versorgung erzeugten und

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Zwar ist der Begriff des Letztverbrauchers weder im EEG 2012 noch im EEG 2014 selbst definiert; wegen der gebotenen Einheitlichkeit der Begriffsverwendung im Energierecht kann jedoch auf die Bestimmung in § 3 Nr. 25 EnwG zurückgegriffen werden (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2010 -19 U 30/10 mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.03.2012 - 21 U 41/11; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 35/09).
  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 19 U 30/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufschlags für Stromlieferungen nach dem EEG

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Zwar ist der Begriff des Letztverbrauchers weder im EEG 2012 noch im EEG 2014 selbst definiert; wegen der gebotenen Einheitlichkeit der Begriffsverwendung im Energierecht kann jedoch auf die Bestimmung in § 3 Nr. 25 EnwG zurückgegriffen werden (OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2010 -19 U 30/10 mwN; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.03.2012 - 21 U 41/11; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 35/09).
  • LG Hamburg, 13.11.2015 - 304 O 20/15

    Energieversorgung: Anspruch eines Übertragungsnetzbetreibers gegen ein

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 4 O 343/14
    Eine solche Nutzung kann nur mit elektrischer Energie realisiert werden (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 13. November 2015 - 304 O 20/15, Rn.37, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 05.07.2016 - 9 U 156/15

    Erhebung der EEG-Umlage: Begriff des Letztverbrauchers; Auslegung der

    Die Beklagte zu 1) hatte am 30.11.2014 eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Dortmund gegen die Klägerin eingereicht mit dem Ziel feststellen zu lassen, dass sie für den Zeitraum von Januar 2012 bis Oktober 2014 nicht zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sei (Az.: 4 O 343/14).

    Mit Urteil vom 10.03.2016 (Az.: 4 O 343/14, Anlage K 23) hat das Landgericht Dortmund die Feststellungsklage der Beklagte zu 1) abgewiesen und diese auf die Widerklage zur Zahlung der EEG-Umlage verurteilt.

    Die Beklagte zu 1) führt zur Begründung ihrer Berufung aus, dass die Erhebung der hiesigen Leistungsklage unzulässig gewesen sei, da anderweitige Rechtshängigkeit des gleichen prozessualen Anspruchs durch die vor dem Landgericht Dortmund zum Az. 4 O 343/14 erhobene Feststellungsklage bestanden habe.

  • OLG Hamm, 07.06.2017 - 14 U 5/16

    Begriff des Energieversorgungsunternehmens i.S. von § 3 Nr. 18 EnWG

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 10.03.2016 - 4 O 343/14 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Naumburg, 09.11.2015 - 1 AR 23/15

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei Prospekthaftungsansprüchen aus unrichtigen

    Von dieser Bindungswirkung ist auch das Landgericht München I in seinem die Übernahme ablehnenden Beschluss vom 07.10.2015 (Az. 40 O 16856/15) ausgegangen, hat aber gemeint, der Verweisungsbeschluss des Landgerichts Halle vom 16.09.2015 (Az. 4 O 343/14) entfalte hier ausnahmsweise keine Bindungswirkung, weil das ihm zugrundeliegende Verständnis vom Anwendungsbereich des Gerichtsstandstatbestandes des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nur unzutreffend sei und zu einer unrichtigen Rechtsanwendung geführt habe, sondern diese fehlerhafte Rechtsanwendung sich darüber hinaus als objektiv willkürlich darstelle.
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