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   LG Duisburg, 02.07.2013 - 4 O 345/11   

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LG Duisburg, 02.07.2013 - 4 O 345/11 (https://dejure.org/2013,26610)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02.07.2013 - 4 O 345/11 (https://dejure.org/2013,26610)
LG Duisburg, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 4 O 345/11 (https://dejure.org/2013,26610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringen des Nachweises eines manipulierten Verkehrsunfalls im Wege des Indizienbeweises bei gezielter Fortführung des Fahrstreifenwechsels durch den Schädiger gegen das andere Fahrzeug ohne Abwehrbewegung

  • Wolters Kluwer

    Beweislastverteilung i.R. eines haftungsrechtlichen Streits über das Vortäuschen eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Indizienbeweis für Kfz-Unfallmanipulation

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Häufung ernsthafter Verdachtsmomente kann für Unfallmanipulation sprechen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Auszug aus LG Duisburg, 02.07.2013 - 4 O 345/11
    Insoweit bedarf es zum Beweis einer Kollisionsabsprache keiner "mathematisch lückenlosen Gewissheit"; vielmehr genügt in aller Regel die Feststellung von Indizien, aus deren Gesamtbild bei lebensnaher Würdigung auf ein kollusives Zusammenwirken zwischen Schädiger und Geschädigtem geschlossen werden kann; ein Anscheinsbeweis zu Gunsten der Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich nicht zum Zuge (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1365; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 95).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus LG Duisburg, 02.07.2013 - 4 O 345/11
    Im Rahmen eines haftungsrechtlichen Streits über das Vortäuschen eines Verkehrsunfalls trifft die Beweislast für den äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung und den unfallbedingten Schaden, den (angeblich) geschädigten Anspruchsteller (hier den Kläger), während dem Haftpflichtversicherer und dem Schädiger der Nachweis der die Haftung ausschließenden Kollisionsabsprache obliegt (BGHZ 71, 339).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 19 U 54/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Beweis für fingierten Unfall; Obliegenheitsverletzung bei

    Auszug aus LG Duisburg, 02.07.2013 - 4 O 345/11
    Insoweit bedarf es zum Beweis einer Kollisionsabsprache keiner "mathematisch lückenlosen Gewissheit"; vielmehr genügt in aller Regel die Feststellung von Indizien, aus deren Gesamtbild bei lebensnaher Würdigung auf ein kollusives Zusammenwirken zwischen Schädiger und Geschädigtem geschlossen werden kann; ein Anscheinsbeweis zu Gunsten der Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich nicht zum Zuge (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 1365; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 95).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 1 U 122/13

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls in der

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 01.07.2013 verkündeten Urteils des Landgerichtes Duisburg, Aktenzeichen 4 O 345/11, werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 19.015,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab dem 23.08.2011 zu zahlen.
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Rechtsprechung
   LG Verden, 28.11.2011 - 4 O 345/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,45159
LG Verden, 28.11.2011 - 4 O 345/11 (https://dejure.org/2011,45159)
LG Verden, Entscheidung vom 28.11.2011 - 4 O 345/11 (https://dejure.org/2011,45159)
LG Verden, Entscheidung vom 28. November 2011 - 4 O 345/11 (https://dejure.org/2011,45159)
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