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LG Stralsund, 29.07.2002 - 4 O 380/01 |
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Verfahrensgang
- LG Stralsund, 29.07.2002 - 4 O 380/01
- OLG Rostock, 12.03.2003 - 3 U 157/02
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 12.03.2003 - 3 U 157/02
Zurückweisung der Berufung bei Teilentscheidung
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund (Az.: 4 O 380/01) vom 29.07.2002 wird zurückgewiesen, soweit er den der Klägerin zuerkannten Rückzahlungsbetrag von 11.759,71 EUR (= 23.000,00 EUR) nebst Zinsen dem Grunde und der Höhe nach angreift und soweit er sich gegen die Zurückweisung seiner hilfsweise zur Aufrechnung gestellten, den Betrag von 3.327,14 EUR (= 6.507,33 DM) übersteigenden Gegenforderungen wendet.