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   LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05   

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LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05 (https://dejure.org/2006,36136)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.03.2006 - 4 O 387/05 (https://dejure.org/2006,36136)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. März 2006 - 4 O 387/05 (https://dejure.org/2006,36136)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit der Anfechtung gegen den Nachfolger eines haftungsrechtlich wirksam erwerbenden Zwischenerwerbers; Anfechtbarkeit von Schenkungen in Erfüllung eines Schenkungsversprechens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 29.01.2002 - 11 U 37/01

    Berechnung des Barabfindungsanspruchs eines außenstehenden Aktionärs;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Die der Zwangshypothek zugrunde liegende Forderung gegen Eva Maier ist nach der rechtskräftigen Entscheidung des OLG Karlsruhe (11 U 37/01) im vorliegenden Prozess unstreitig.

    Der Vollstreckungsschaden entspricht dem Gesamtbetrag der Zwangshypothek nebst Zinsen (rund 309.000 EUR), weil die Gefahr besteht, dass bei Urteilsaufhebung die Vollstreckung aus dem Titel (Urteil des OLG Karlsruhe in der Sache 11 U 37/01) unmöglich würde.

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 9 W 92/98
    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Der Streitwert bestimmt sich gemäß § 45 Abs. 1 GKG durch Addition des Klagestreitwerts (eingetragener Nennbetrag der Zwangshypothek; vgl. OLG Düsseldorf MDR 1999, 506 [OLG Düsseldorf 18.12.1998 - 9 W 92/98] ), des Zahlungsantrags aus der Widerklage, der auf Schadensersatz geht und somit mit dem Gegenstand der Klage nicht identisch ist, sowie des Eventualantrages, welcher sich nicht auf das gleiche dingliche Recht gründet wie die Klage.
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Dementsprechend sind Schenkungen in Erfüllung eines Schenkungsversprechens dann und nur dann anfechtbar, wenn der Gesamtvorgang unter § 4 AnfG fällt (BGH NJW 1999, 1549; Huber, a.a.O., Rn. 23-25).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 271/90

    Unzulässige Rechtsausübung bei Gläubigeranfechtung - Anfechtung wegen mittelbarer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Zwar kann nach den Wertungen des Anfechtungsgesetzes wirtschaftlich gesehen das eigentlich Gewollte maßgeblich sein, wenn durch den gewählten Umweg über eine Mittelsperson eine künstliche Aufspaltung herbeigeführt wird (BGH NJW 1992, 834, 835) [BGH 05.12.1991 - IX ZR 271/90] .
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Dabei widerspricht die Belastung mit einem Fremdrecht der Auflassungsvormerkung, sofern nicht die Übereignung unter Bestehenbleiben späterer Belastungen vereinbart war (BGH NJW 1981, 980).
  • BFH, 02.03.1983 - VII R 120/82

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgegner - Zwangsvollstreckung - Rückgewährsanspruch

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Zwar kann es eine unentgeltliche Leistung im Sinne von § 4 AnfG darstellen, wenn eine Eigentümergrundschuld zugunsten des Grundstückserwerbers aufgegeben wird (BGH ZIP 1983, 727).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Bei "Leistung" im Sinne des Anfechtungsgesetzes (das AnfG a.F. sprach von "Verfügung") ist nicht auf den Leistungsbegriff des Bereicherungsrechts ("bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens", BGHZ 40, 272, 277) abzustellen (vgl. Huber, a.a.O., § 4 Rn. 15).
  • BGH, 19.03.1980 - VIII ZR 195/79
    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.03.2006 - 4 O 387/05
    Dann kommt es auf § 15 AnfG nicht an; es handelt sich nicht um Rechtsnachfolge (BGH NJW 1980, 1795).
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   LG Landau/Pfalz, 13.06.2006 - 4 O 387/05   

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