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   LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13   

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LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13 (https://dejure.org/2015,22596)
LG Kleve, Entscheidung vom 26.05.2015 - 4 O 391/13 (https://dejure.org/2015,22596)
LG Kleve, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 4 O 391/13 (https://dejure.org/2015,22596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beweisantritt; Parteivernehmung; Parteianhörung; Vieraugengespräch-Rechtsprechung; Aufklärung; Prospekt; Fotovoltaik-Fonds

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beweisantritt; Parteivernehmung; Parteianhörung; Vieraugengespräch-Rechtsprechung; Aufklärung; Prospekt; Fotovoltaik-Fonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtzeitige Übergabe eines Anlageprospekts zur Aufklärung des Kunden; Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrags hinsichtlich des Erwerbs eines Fonds; Pflicht der Bank zur anlage- und anlegergerechten Beratung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Übergabe eines Anlageprospekts zur Aufklärung des Kunden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtzeitige Übergabe eines Anlageprospekts zur Aufklärung des Kunden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtzeitige Übergabe eines Anlageprospekts zur Aufklärung des Kunden

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisantritt bei Vieraugengespräch Muss beweisbelastete Partei Gegenzeugen benennen?

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Die beratende Bank ist zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung verpflichtet (BGH NJW-RR 2012, 43, 44 m.w.N.).

    Maßgeblich sind einerseits der Wissensstand, die Risikobereitschaft und das Anlageziel des Kunden und andererseits die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben (BGH NJW-RR 2012, 43, 44 m.w.N.).

    Während die Bank über diese Umstände richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten hat (BGH NJW-RR 2012, 43, 44 m.w.N.), muss die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten lediglich ex ante betrachtet vertretbar sein.

    Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und anlagegerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (BGH NJW-RR 2012, 43, 44 m.w.N.).

    Die Bank hat über diese Umstände richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten (vgl. BGH NJW-RR 2012, 43, 44 m.w.N.).

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Diese bestimmt lediglich, dass zum Zwecke der prozessualen Waffengleichheit und um einen lauteren Prozess und wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, der Partei eines Vieraugengesprächs Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und gemäߠ § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören ist, wenn der Zeuge dem "Lager der Gegenpartei" angehört (vgl. BGH NJW 2010, 3292, 3293; EGMR NJW 1995, 1413, 1414).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 27.10.1993 ausdrücklich ausgeführt, dass er nicht dazu berufen ist, allgemein zu entscheiden, ob es zulässig ist, die Zeugenaussage einer Partei gesetzlich auszuschließen (EGMR NJW 1995, 1413, Rn. 31), sondern lediglich prüfe, ob die konkrete Handhabung der Pflicht eines lauteren Verfahrens durch eine lautere Anhörung zum Zwecke der prozessualen Waffengleichheit genüge (EGMR NJW 1995, 1413, Rn. 32/33).

    Diese bestimmt lediglich, dass zum Zwecke der prozessualen Waffengleichheit und um einen lauteren Prozess und wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, der Partei eines Vieraugengesprächs Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören ist, wenn der Zeuge dem "Lager der Gegenpartei" angehört (vgl. BGH NJW 2010, 3292, 3293; EGMR NJW 1995, 1413, 1414).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seinem Urteil vom 27.10.1993 ausdrücklich ausgeführt, dass er nicht dazu berufen ist, allgemein zu entscheiden, ob es zulässig ist, die Zeugenaussage einer Partei gesetzlich auszuschließen (EGMR NJW 1995, 1413, Rn. 31), sondern lediglich prüfe, ob die konkrete Handhabung der Pflicht eines lauteren Verfahrens durch eine lautere Anhörung zum Zwecke der prozessualen Waffengleichheit genüge (EGMR NJW 1995, 1413, Rn. 32/33).

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1075, 1076 m.w.N.).

    Sie kann den Kunden ordnungsgemäß durch die Übergabe des Prospekts aufklären, soweit dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, dem Anlageinteressenten die nötigen Hinweise wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, wenn der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH NJW-RR 2014, 1075, 1076).

    Es genügt, wenn ein verständiger Anleger den Hinweisen entnehmen kann, dass die Anteilsverwertung praktischen Schwierigkeiten begegnen kann, weil Marktmechanismen (noch) nicht vorhanden sind, die den Abschluss solcher Geschäfte einschließlich der Bildung angemessener Preise erleichtern (BGH BKR 2014, 504, 506).

    Diese Hinweise sind ausreichend (vgl. BGH BKR 2014, 504, 506).

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Der Prospekt über ein Beteiligungsangebot ist für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit und hat den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (BGH NJW-RR 2008, 1365, 1366).

    Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln oder den vom Anleger verfolgten Zweck gefährden können (BGH NJW-RR 2008, 1365, 1366).

    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens vermittelt (BGH NJW-RR 2008, 1365, 1366).

    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH NJW-RR 2008, 1365, 1366).

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 14 U 40/13

    Voraussetzungen einer Verurteilung auf Freistellung von einem Anspruch

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Es gibt überdies keine Beweisregel, dass in derartigen Konstellationen den Bekundungen der Partei stets der Vorrang einzuräumen wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2013, Az.: 14 U 40/13, Seite 7; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 25.09.2014, Az.: III ZR 511/13).

    Es gibt überdies keine Beweisregel, dass in derartigen Konstellationen den Bekundungen der Partei stets der Vorrang einzuräumen wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2013, Az.: 14 U 40/13, Seite 7; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 25.09.2014, Az.: III ZR 511/13).

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2014 - 14 U 144/13

    Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Stellungnahme des Berufungsklägers zum

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass ein Bankangestellter von Vornherein geneigt sein könnte, einen falschen Sachverhalt zur eigenen Rechtfertigung und zum Nachteil eines Kunden zu konstruieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 14 U 144/13, Seite 3).

    Es gibt keinen gesicherten Erfahrungssatz, dass ein Bankangestellter von Vornherein geneigt sein könnte, einen falschen Sachverhalt zur eigenen Rechtfertigung und zum Nachteil eines Kunden zu konstruieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2014, Az.: 14 U 144/13, Seite 3).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Diese bestimmt lediglich, dass zum Zwecke der prozessualen Waffengleichheit und um einen lauteren Prozess und wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, der Partei eines Vieraugengesprächs Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und gemäߠ § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören ist, wenn der Zeuge dem "Lager der Gegenpartei" angehört (vgl. BGH NJW 2010, 3292, 3293; EGMR NJW 1995, 1413, 1414).

    Diese bestimmt lediglich, dass zum Zwecke der prozessualen Waffengleichheit und um einen lauteren Prozess und wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, der Partei eines Vieraugengesprächs Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs in den Prozess persönlich einzubringen und gemäß § 448 ZPO zu vernehmen oder gemäß § 141 ZPO persönlich anzuhören ist, wenn der Zeuge dem "Lager der Gegenpartei" angehört (vgl. BGH NJW 2010, 3292, 3293; EGMR NJW 1995, 1413, 1414).

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Derjenige Anlageberater, der den Anlageinteressenten durch Übergabe eines fehlerhaften Anlageprospekts berät oder und den Prospekt zur Grundlage seiner mündlichen Beratung macht, hat den Anleger falsch beraten (BGH BKR 2009, 471).

    Die Pflichtverletzung des Anlageberaters steht dann aufgrund der Übergabe des falschen Prospektes fest und entfällt nur dann, wenn er diesen Fehler im Beratungsgespräch berichtigt hat (BGH BKR 2009, 471).

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Für die nicht rechtzeitige Übergabe des Prospektes ist der Anleger darlegungs- und beweisbelastet (BGH NJW-RR 2006, 1345, 1346).

    Der für das Gegenteil darlegungsbelastete Kläger (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1345, 1346) hat das Vorbringen der Beklagten mit Nichtwissen bestritten.

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus LG Kleve, 26.05.2015 - 4 O 391/13
    Ein rechtzeitig übergebener, zutreffend aufklärender Prospekt ist kein Freibrief für den Anlageberater, Risiken abweichend darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, welches die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlageinteressenten mindert (BGH NJW-RR 2007, 1690, 1691).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2014 - 4 U 95/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Indiz für die fehlende Kausalität der

  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 14/10

    Emissionsprospekt eines Filmfonds: Umfang der Nachforschungspflichten des

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

  • LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17

    Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung;

    Durch die "Vieraugengespräch-Rechtsprechung" wird die Partei aber nicht der Notwendigkeit enthoben, überhaupt Beweis anzutreten (LG Kleve, Urteil vom 26.5.2015 - 4 O 391/13, BeckRS 2015, 14945).
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. September 2014 - 4 O 391/13 (https://dejure.org/2014,61227)
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