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Rechtsprechung
   LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13   

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https://dejure.org/2016,6338
LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13 (https://dejure.org/2016,6338)
LG Kleve, Entscheidung vom 16.02.2016 - 4 O 401/13 (https://dejure.org/2016,6338)
LG Kleve, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 4 O 401/13 (https://dejure.org/2016,6338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Darlehen; Schweizer Franken; variabler Zins, Wechselkurs; Devisenkurs; Swap; Zinswette; Wette; Spekulation; Gerichtsstandsvereinbarung; Prorogation; Kapitalanlage; Gemeinde; Vertretung; Schriftform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kreditaufnahme als Kapitalanlage; Formvorschriften für den bürgerlich-rechtlichen Vertrag hinsichtlich ordnungsgemäßer Vertretung der Gemeinde bei bürgerlich-rechtlichen Rechtsgeschäften; Darlehensvertrag als Währungsswap (hier: Kommunaldarlehen); Auferlegung eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Darlehen mit Wechselkurskoppelung beendet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung einer Gemeinde für Nichtabnahme eine Darlehens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung einer Gemeinde für Nichtabnahme eine Darlehens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Dabei kann dahinstehen, ob daran festzuhalten ist, dass Rechtsgeschäfte juristischer Personen des öffentlichen Rechts nichtig sind, wenn deren Organe außerhalb ihres Aufgabenkreises ("ultra vires") handeln (offengelassen in BGH NJW 2015, 2248, 2254).

    Ein Handeln der Gemeindeorgane "ultra vires" läge aber selbst dann nicht vor, wenn sie einen Zinsswap-Vertrag ausschließlich zu Spekulationszwecken abgeschlossen hätten (BGH NJW 2015, 2248, 2254, Rn. 57-62).

    Die §§ 75 ff. GO NRW sind keine Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB (BGH NJW 2015, 2248, 2255, Rn. 67).

    Bei den Vorschriften handelt es sich um ausschließlich von der Gemeinde zu beachtendes Innenrecht (BGH NJW 2015, 2248, 2255, Rn. 67).

    Ein wirksames Spekulationsverbot folgt daraus nicht (BGH NJW 2015, 2248, 2255, Rn. 67).

  • LG Berlin, 19.02.2015 - 37 O 24/14

    Bankenhaftung aus Finanzierungsberatungsvertrag: Wirksamkeit eines von einer

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Die massive und dauerhafte Aufwertung des Schweizer Frankens war ein unvorhersehbarer Umstand im Rahmen der besonderen Umstände der Finanzmarktkrise (vgl. LG Berlin, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 37 O 24/14, Juris-Rn. 58).

    Eine Kreditaufnahme ist keine Kapitalanlage (so auch LG Berlin, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 37 O 24/14, Juris-Rn. 87).

    Eine entsprechende Aufklärung hätte der Klägerin keinen entscheidungsrelevanten Erkenntnisgewinn gebracht, da es sich um ein bloßes finanzmathematisches Berechnungsmodell handelt (so auch LG Berlin, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 37 O 24/14, Juris-Rn. 73).

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Parteien mit ihm den Zweck verfolgen, ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BGH NJW 1976, 1259, 1260); der Wille der Parteien, eine derart weitgehende rechtliche Wirkung herbeizuführen, kann, wenn dies nicht ausdrücklich erklärt worden ist, nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 962, 962/963); der erklärte Wille der Beteiligten muss die mit einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis verbundenen Rechtsfolgen tragen; das setzt insbesondere voraus, dass diese Rechtsfolgen der Interessenlage der Beteiligten, dem mit der Erklärung erkennbar verfolgten Zweck und der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses entsprechen (vgl. BGH NJW 2008, 3425, 3426).

    Eine generelle Vermutung dafür, dass die Parteien ein bestätigendes Schuldanerkenntnis vereinbaren wollten, gibt es nicht; seine Annahme ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn die Beteiligten dafür unter den konkreten Umständen einen besonderen Anlass hatten; ein solcher besteht dann, wenn zuvor entweder Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. BGH NJW-RR 1988, 962, 963).

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Eine ausdrückliche Annahmeerklärung ist bei Anerkenntnissen gemäß § 151 S. 1 BGB nicht zu erwarten (BGH NJW 2000, 2984.2985).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 239/07

    Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Parteien mit ihm den Zweck verfolgen, ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BGH NJW 1976, 1259, 1260); der Wille der Parteien, eine derart weitgehende rechtliche Wirkung herbeizuführen, kann, wenn dies nicht ausdrücklich erklärt worden ist, nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 962, 962/963); der erklärte Wille der Beteiligten muss die mit einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis verbundenen Rechtsfolgen tragen; das setzt insbesondere voraus, dass diese Rechtsfolgen der Interessenlage der Beteiligten, dem mit der Erklärung erkennbar verfolgten Zweck und der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses entsprechen (vgl. BGH NJW 2008, 3425, 3426).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann vor, wenn die Parteien mit ihm den Zweck verfolgen, ein bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewissheit zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (BGH NJW 1976, 1259, 1260); der Wille der Parteien, eine derart weitgehende rechtliche Wirkung herbeizuführen, kann, wenn dies nicht ausdrücklich erklärt worden ist, nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. BGH NJW-RR 1988, 962, 962/963); der erklärte Wille der Beteiligten muss die mit einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis verbundenen Rechtsfolgen tragen; das setzt insbesondere voraus, dass diese Rechtsfolgen der Interessenlage der Beteiligten, dem mit der Erklärung erkennbar verfolgten Zweck und der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Bedeutung eines solchen Anerkenntnisses entsprechen (vgl. BGH NJW 2008, 3425, 3426).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Zwar ist sie in der mündlichen Verhandlung vom 24.11.2015 in jedem Fall unzulässig geworden, nachdem beide Parteien im Hinblick auf Klage und Widerklage ihre Anträge gestellt hatten, weil die Klägerin mit ihrer negativen Feststellungsklage die Leistungspflichten aus genau dem Rechtsverhältnis leugnet, auf das die Beklagte ihre Leistungswiderklage stützt und weil die Beklagte die Widerklage gemäß § 269 Abs. 1 ZPO seit diesem Zeitpunkt nicht mehr ohne die Zustimmung der Klägerin zurücknehmen kann (vgl. BGH NJW 1999, 2516, 2517; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 256, Rn. 19).
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Es ist ein wichtiger Grund zur Kündigung des Darlehensvertrages, wenn der Darlehensnehmer die Abnahme der Darlehensvaluta unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert (vgl. BGH NJW 2001, 509).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Auszug aus LG Kleve, 16.02.2016 - 4 O 401/13
    Ein Vertrag wird nicht sittenwidrig, wenn nachträglich ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht (BGH NJW 2012, 1570, 1571; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 138, Rn. 9).
  • KG, 08.02.2017 - 26 U 32/15

    Bankkreditvertrag einer Gemeinde: Sittenwidrigkeit bei Vereinbarung eines

    Soweit das Landgericht Kleve mit Grund- und Teilurteil vom 16. Februar 2016 - 4 O 401/13 - die Auffassung vertreten hat, entsprechende, auch in anderen Schuldscheinmustern der Beklagten verwendete Klauseln über einen Einwendungsverzicht schlössen Einwendungen des Darlehensnehmers bezüglich des wirksamen Zustandekommens des Darlehensvertrages bzw. Schadensersatzansprüche, die sich aus der Verletzung von Pflichten als einem Finanzierungsberatungsvertrag ergeben können, aus, ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 03.12.2019 - 14 U 25/19

    Schadensersatz im Zusammenhang mit einem gescheiterten Grundstückskaufvertrag

    Es handelt sich jedoch um eine materielle Vorschrift über die Beschränkung der Vertretungsmacht, die dem Schutz der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihrer Mitglieder dient (vgl. BGH, Urteil vom 10.5. 2001 - III ZR 111/99, NJW 2001, 2626; OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2012 - I-15 W 67/11, BeckRS 2012, 9699; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2012 - I-5 U 50/12, NJW-RR 2013, 924; LG Kleve, Urteil vom 16.02.2016 - 4 O 401/13, BeckRS 2016, 6655; BeckOK KommunalR NRW/Heinisch, 9. Ed. 1.9.2019, GO NRW § 64 Rn. 16-19).
  • LG Dortmund, 07.09.2016 - 3 O 14/16

    Anspruch auf Rückzahlung von 50.000 Euro i.R. einer auflösend bedingten

    § 64 Abs. 1 GO NRW enthält daher eine besondere Vorschrift über die Frage einer wirksamen Vertretung der Gemeinden, wofür das Land die Gesetzgebungskompetenz hat (vgl. LG Kleve, Urteil v. 16.02.2016, Az. 4 O 401/13; Rauball/Pappermann/Roters, GO NRW, 3. Aufl. 1981, § 56, Rn. 1).
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Rechtsprechung
   LG Halle, 30.05.2014 - 4 O 401/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,63877
LG Halle, 30.05.2014 - 4 O 401/13 (https://dejure.org/2014,63877)
LG Halle, Entscheidung vom 30.05.2014 - 4 O 401/13 (https://dejure.org/2014,63877)
LG Halle, Entscheidung vom 30. Mai 2014 - 4 O 401/13 (https://dejure.org/2014,63877)
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