Rechtsprechung
   LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31125
LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12 (https://dejure.org/2013,31125)
LG Essen, Entscheidung vom 11.04.2013 - 4 O 405/12 (https://dejure.org/2013,31125)
LG Essen, Entscheidung vom 11. April 2013 - 4 O 405/12 (https://dejure.org/2013,31125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Gegnerlisten durch eine Rechtsanwaltskanzlei bei namentlicher Nennung von Privatpersonen unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit Gegnerlisten durch eine Rechtsanwaltskanzlei bei namentlicher Nennung von Privatpersonen unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pornopranger ist rechtswidrig

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Datenmissbrauchsgefahr bei Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gegnerliste von U+C ist rechtswidrig

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 563
  • ZUM 2013, 902
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06

    Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
    Im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Werbung mit Gegnerlisten grundsätzlich zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06).

    Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
    In der Regel reicht die Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, dass die beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorgenommen werde, aus (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1992, Az.: I ZR 166/90; BGH, Urteil vom 31.05.2001, Az.: I ZR 106/99).

    Denn eine Rechtsverteidigung begründet eine Erstbegehungsgefahr nicht schon dann, wenn allein der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).Dies gilt vorliegend sowohl in Bezug auf die Verteidigung im streitgegenständlichen Fall, als auch im Hinblick auf die weiteren Prozesse der Beklagten im Zusammenhang mit der Gegnerliste.

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
    Der Umstand, dass die Beklagte von ihrer Berühmung im Rahmen der Rechtsverteidigung nicht Abstand genommen hat, hindert bei Vorliegen eines entsprechenden, die Erstbegehungsgefahr beseitigenden Verhaltens nicht der Wegfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 94/06; BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az.: I ZR 83/97).
  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90

    Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
    In der Regel reicht die Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, dass die beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorgenommen werde, aus (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1992, Az.: I ZR 166/90; BGH, Urteil vom 31.05.2001, Az.: I ZR 106/99).
  • BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97

    Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch;

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
    Der Umstand, dass die Beklagte von ihrer Berühmung im Rahmen der Rechtsverteidigung nicht Abstand genommen hat, hindert bei Vorliegen eines entsprechenden, die Erstbegehungsgefahr beseitigenden Verhaltens nicht der Wegfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 94/06; BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az.: I ZR 83/97).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
    Der deliktische Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO ist nur dann begründet, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß am Ort des angerufenen Gerichts auswirken soll (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.03.2006, I ZR 24/03, abgedruckt in: juris-Rechtsprechungsdatei, Rd. 21; = BGHZ 167, 91 = NJW 2006, 2630; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 32, Rd. 17 "Internet").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht