Rechtsprechung
LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Porno-Pranger II
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Werbung mit Gegnerlisten durch eine Rechtsanwaltskanzlei im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Werbung mit Gegnerlisten durch eine Rechtsanwaltskanzlei bei namentlicher Nennung von Privatpersonen unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Werbung mit Gegnerlisten durch eine Rechtsanwaltskanzlei bei namentlicher Nennung von Privatpersonen unzulässig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Pornopranger ist rechtswidrig
- aid24.de (Kurzinformation)
Datenmissbrauchsgefahr bei Abmahnung bzw. Unterlassungserklärung möglich?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gegnerliste von U+C ist rechtswidrig
Papierfundstellen
- NJW 2014, 563
- ZUM 2013, 902
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06
Zulässigkeit einer Gegnerliste auf Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei
Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
Im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Werbung mit Gegnerlisten grundsätzlich zulässig sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06).Der Name einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, darf nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden (so auch Gravel/Mehari, MMR-Aktuell 2010, 307094; mit anderem rechtlichen Ansatz (BDSG): Junker, Anm. zu BVerfG, Beschl. v. 12.12.2007, 1 BvR 1625/06, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 5).
- BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99
Berühmungsaufgabe
Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
In der Regel reicht die Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, dass die beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorgenommen werde, aus (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1992, Az.: I ZR 166/90; BGH, Urteil vom 31.05.2001, Az.: I ZR 106/99).Denn eine Rechtsverteidigung begründet eine Erstbegehungsgefahr nicht schon dann, wenn allein der eigene Rechtsstandpunkt vertreten wird, um sich die Möglichkeit eines entsprechenden Verhaltens für die Zukunft offenzuhalten, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).Dies gilt vorliegend sowohl in Bezug auf die Verteidigung im streitgegenständlichen Fall, als auch im Hinblick auf die weiteren Prozesse der Beklagten im Zusammenhang mit der Gegnerliste.
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung
Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
Der Umstand, dass die Beklagte von ihrer Berühmung im Rahmen der Rechtsverteidigung nicht Abstand genommen hat, hindert bei Vorliegen eines entsprechenden, die Erstbegehungsgefahr beseitigenden Verhaltens nicht der Wegfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 94/06; BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az.: I ZR 83/97).
- BGH, 19.03.1992 - I ZR 166/90
Ausländischer Inserent - Prüfungspflicht bei Inseraten; …
Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
In der Regel reicht die Aufgabe der Berühmung, die jedenfalls in der uneingeschränkten und eindeutigen Erklärung liegt, dass die beanstandete Handlung in Zukunft nicht vorgenommen werde, aus (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.1992, Az.: I ZR 166/90; BGH, Urteil vom 31.05.2001, Az.: I ZR 106/99). - BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97
Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch; …
Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
Der Umstand, dass die Beklagte von ihrer Berühmung im Rahmen der Rechtsverteidigung nicht Abstand genommen hat, hindert bei Vorliegen eines entsprechenden, die Erstbegehungsgefahr beseitigenden Verhaltens nicht der Wegfall der Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az.: I ZR 94/06; BGH, Urteil vom 15.04.1999, Az.: I ZR 83/97). - BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03
Arzneimittelwerbung im Internet
Auszug aus LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 405/12
Der deliktische Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO ist nur dann begründet, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß am Ort des angerufenen Gerichts auswirken soll (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30.03.2006, I ZR 24/03, abgedruckt in: juris-Rechtsprechungsdatei, Rd. 21; = BGHZ 167, 91 = NJW 2006, 2630;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage 2009, § 32, Rd. 17 "Internet").