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   LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05   

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https://dejure.org/2005,24898
LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05 (https://dejure.org/2005,24898)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.2005 - 4 O 510/05 (https://dejure.org/2005,24898)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 4 O 510/05 (https://dejure.org/2005,24898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliche Kriterien für die Abgrenzung zwischen Wohnraummietverhältnissen und Gewerberaummietverhältnissen bei so genannten Mischmietverhältnissen; Statthaftigkeit des Erlasses einer Räumungsverfügung im Eilverfahren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 869
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Oldenburg, 19.11.1990 - 1 W 120/90

    Streitwert; Pachtvertrag; Pachtzins; Pacht; Nebenkosten; Räumungsklage; Abschlag;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
    Der Antragsgegner beruft sich jedenfalls implizit auf zeitlich zunächst nicht begrenzten Räumungsschutz als Wohnraummieter, so dass hier auf den 25-fachen Betrag der monatlichen Nettomiete (vgl. insoweit OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.11.1990, 1 W 120/90 m.w.N. auch zur Gegenmeinung) abzustellen ist.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01

    Eilbedürftigkeit bei Herausgabe von Baugeräten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
    Nach einem Beschluss des OLG Brandenburg (MDR 2001, 1185) kann eine einstweilige Verfügung gerechtfertigt sein, wenn der Herausgabeanspruch andernfalls wirtschaftlich ausgehöhlt würde.
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 60/85

    Bemessung des Gewerberaumanteils bei einem Mischmietverhältnis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
    Für so genannte Mischmietverhältnisse hat der BGH entschieden (NJW-RR 1986, 877-879), dass für die Abgrenzung zwischen Wohnraum- und Gewerberaummiete der Vertragszweck entscheidend ist.
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 199/01

    Abgrenzung zwischen Wohn- und Gewerberaummiete beim Mischmietverhältnis

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
    Die somit erforderliche Auslegung nach dem tatsächlichen und übereinstimmenden Willen der Parteien (vgl. hierzu noch OLG Düsseldorf, NZM 2002, 739) ergibt im vorliegenden Fall ein Gewerberaummietverhältnis.
  • OLG Köln, 25.09.2000 - 16 U 46/00

    Kein Schutz des gewerblichen Zwischenmieters vor Gesundheitsschaden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
    Nur wenn der Anspruchsinhaber aufgrund einer besonderen Notlage dringend auf die Herausgabe des streitbefangenen Grundstücks angewiesen ist, kommt eine einstweilige Verfügung auf Räumung in Betracht (OLG Celle, NZM 2001, 195).
  • KG, 26.01.1995 - 8 U 7899/93
    Auszug aus LG Karlsruhe, 27.07.2005 - 4 O 510/05
    Für die Auslegung des Mietvertrages unter diesen Gesichtspunkten ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses entscheidend (Kammergericht, Urteil vom 26.01.1995, 8 U 7899/93).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Soweit des weiteren in Rechtsprechung und Schrifttum vereinzelt eine Räumungsverfügung zugelassen wird, wenn der Vermieter infolge einer besonderen (wirtschaftlichen!) Notlage auf die sofortige Herausgabe der Räume angewiesen ist (OLG Rostock, Urt. v. 3.5.2001, OLGR 2001, 560 - 1 U 233/00; OLG Köln, Beschl. v. 11.1.1995, NJW-RR 1995, 1988 - 16 W 73/94; LG Karlsruhe, Urt. v. 27.7.2005, ZMR 2005, 870 - 4 O 510/05; Klevemann/Haberkamm, Einstweiliger Rechtsschutz, § 11, RdNr. 123; Schuschke/Walker, a.a.O.), ist dem entgegen zu halten, dass die einstweilige Verfügung nicht das Vermögen schützen soll, sondern ihr Ziel ist es, ein Individualrecht zu schützen, das hier in Gestalt des Anspruchs auf Herausgabe der Mietsache durch das verweigernde Verhalten der Antragsgegnerin nicht gefährdet ist.
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