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LG Halle, 02.09.2004 - 4 O 526/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Halle, 02.09.2004 - 4 O 526/03
- OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 129/04
- BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05
- OLG Naumburg, 27.07.2006 - 2 U 129/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04
Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von …
Auszug aus LG Halle, 02.09.2004 - 4 O 526/03
Ein möglicher Anspruch des Klägers sei bereits mit dem Erwerb der Fondsanteile im Februar/März 2000 entstanden; auf etwaige Kursverluste nach dem Erwerb komme es nicht an (vgl. BGHZ 162, 306, 309 f). - BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03
Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus LG Halle, 02.09.2004 - 4 O 526/03
Eine (analoge) Anwendung dieser Vorschrift auf solche Unternehmen stünde auch nicht in Einklang damit, dass nach der Rechtsprechung des Senats § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ein Schutzgesetz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des einzelnen Kapitalanlegers ist, so dass sich ein Unternehmen, das ohne eine entsprechende Erlaubnis Finanzdienstleistungen erbringt, nach deliktsrechtlichen Grundsätzen schadensersatzpflichtig macht (Urteil vom 21. April 2005 - III ZR 238/03 - NJW 2005, 2703 f). - BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03
Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz
Auszug aus LG Halle, 02.09.2004 - 4 O 526/03
Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass eine erst in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede ohne Rücksicht auf die besonderen Voraussetzungen in § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen ist, wenn sie auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 161, 138, 142). - BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03
Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren
Auszug aus LG Halle, 02.09.2004 - 4 O 526/03
Im Übrigen könnte die Revision, was der Kläger nicht anders sieht, nicht darauf gestützt werden, das Berufungsgericht habe bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO nicht beachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZR 187/03 - NJW 2004, 1458, 1459 f).