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   LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20   

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LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20 (https://dejure.org/2022,48582)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22.07.2022 - 4 O 599/20 (https://dejure.org/2022,48582)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - 4 O 599/20 (https://dejure.org/2022,48582)
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  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Dabei versteht § 9 iVm § 254 Abs. 1 BGB unter dem Begriff des Verschuldens nicht die vorwerfbare Verletzung einer Dritten gegenüber bestehenden normativen oder sonstigen Rechtspflicht, sondern die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt ( BGH NJW 1998, 1137 (1138)).

    Es kommt danach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten - unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge - den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat ( BGH NJW 1998, 1137 (1138)).

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Bei der folgenden Abwägung dürfen nur die Verursachungs- und Verschuldensanteile berücksichtigt werden, die festgestellt wurden, dh unstreitig, zugestanden oder bewiesen sind und sich auf die Schadensentstehung ausgewirkt haben ( BGH BeckRS 2015, 09446).

    Erforderlich ist auch die Feststellung, dass dieses Verhalten allein ursächlich geworden ist und nicht noch ein Fehlverhalten des Autofahrers in Betracht kommt (BGH 28.4.2015 - VI ZR 206/14, r+s 2015, 418; OLG München 4.9.2015 - 10 U 3814/14, BeckRS 2015, 15425; r+s 2017, 549 Rn. 12, beck-online).

  • BGH, 17.06.2014 - VI ZR 281/13

    Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Der Geschädigte muss sich "verkehrsrichtig" verhalten, was sich nicht nur durch die geschriebenen Regeln der StVO bestimmt, sondern durch die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie nach dem, was den Verkehrsteilnehmern zumutbar ist, um diese Gefahr möglichst gering zu halten ( BGH NJW 2014, 2493 (2494)).

    Vorrangiges Kriterium bei der Abwägung ist der Verursachungsbeitrag und damit das Ausmaß in dem zur Schadensentstehung beigetragen wurde ( BGH NJW 2014, 2493).

  • OLG München, 04.09.2015 - 10 U 3814/14

    Tatsachenfeststellung im Verkehrsunfallprozess

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Erforderlich ist auch die Feststellung, dass dieses Verhalten allein ursächlich geworden ist und nicht noch ein Fehlverhalten des Autofahrers in Betracht kommt (BGH 28.4.2015 - VI ZR 206/14, r+s 2015, 418; OLG München 4.9.2015 - 10 U 3814/14, BeckRS 2015, 15425; r+s 2017, 549 Rn. 12, beck-online).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.1997 - 22 U 201/96

    Verjährung eines Anspruchs wegen Schädigung durch Holzschutzmittel

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Auf solche Hindernisse muss der Kraftfahrer seine Geschwindigkeit bei Dunkelheit nicht einstellen, weil anderenfalls der Verkehrsfluss In unverhältnismäßiger Weise erschwert wird (BGH, VersR 1997, 1241ff. - juris - Rdnr. 13, OLG Celle Urt. v. 30.5.2012 - 14 U 4/12, BeckRS 2014, 5242).
  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82

    Pflichten des Kraftfahrers auf Autobahnen bei Dunkelheit

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Zwar müsse er sich auf Sichtbehinderungen wie Regen, Nebel, Dunkelheit einstellen, aber grundsätzlich nur auf die unter den konkreten Verhältnissen normale, durchschnittliche Erkennbarkeit größerer Hindernisse, nicht hingegen auf solche, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit (fehlender Kontrast zur Fahrbahn; hohe Lichtabsorption) ungewöhnlich schwer erkennbar seien (BGH, VersR 1984, 741 - juris-Rdnr. 12, OLG Celle Urt. v. 30.5.2012 - 14 U 4/12, BeckRS 2014, 5242).
  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 22 W 30/17

    Zum Zurücktreten der Haftung aus Betriebsgefahr gegenüber schuldhaftem Verhalten

    Auszug aus LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
    Erforderlich ist auch die Feststellung, dass dieses Verhalten allein ursächlich geworden ist und nicht noch ein Fehlverhalten des Autofahrers in Betracht kommt (BGH 28.4.2015 - VI ZR 206/14, r+s 2015, 418; OLG München 4.9.2015 - 10 U 3814/14, BeckRS 2015, 15425; r+s 2017, 549 Rn. 12, beck-online).
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   LG Chemnitz, 20.07.2021 - 4 O 599/20   

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  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 W 587/21

    1. Allein aus dem Umstand, dass sich der gerichtliche Sachverständige mit einem

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 20.07.2021 - 4 O 599/20 - wird zurückgewiesen.
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