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   LG Landau/Pfalz, 07.02.2008 - 4 O 646/03   

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LG Landau/Pfalz, 07.02.2008 - 4 O 646/03 (https://dejure.org/2008,78456)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 07.02.2008 - 4 O 646/03 (https://dejure.org/2008,78456)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 4 O 646/03 (https://dejure.org/2008,78456)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2012 - 5 U 7/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Fehlerhafte Organisation betreffend die

    das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz, 4 O 646/03, vom 7. Februar 2008 aufzuheben und die Klage gegen ihn abweisen,.

    hilfsweise den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Landgerichts Landau in der Pfalz unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. Februar 2008, Az.: 4 O 646/03, zurückverweisen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. Februar 2008, 4 O 646/03, wird die Beklagte zu 2) mit den Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner verurteilt, an sie 1.004,40 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Januar 2004 zu zahlen,.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. Februar 2008, 4 O 646/03, wird die Beklagte zu 2) in Gesamtschuldnerschaft mit den Beklagten zu 1) und 3) verurteilt, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch 30.000,00 EUR, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23. Januar 2001,.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. Februar 2008, 4 O 646/03, wird die Beklagte zu 2) in Gesamtschuldnerschaft mit den Beklagten zu 1) und 3) verurteilt, an sie eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von jeweils 150, 00 EUR ab dem 22. Januar 2001 zu zahlen,.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. Februar 2008, 4 O 646/03, wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2) - neben den Beklagten zu 1) und 3) - als Gesamtschuldnerin verpflichtet sind, ihr sämtlichen künftigen materiellen und immateriellen Schäden, die ihr anlässlich ihrer Geburt am ... entstehen, zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

    die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 7. Februar 2008, Az.: 4 O 646/03, zurückweisen und die Klage abweisen.

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