Rechtsprechung
LG München I, 29.01.2009 - 4 O 6504/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- autokaufrecht.info
Erhöhter Kraftstoffverbrauch und Vibrationen eines Neuwagens als Rücktrittsgrund
- openjur.de
Rückabwicklungsklage für einen Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei fühlbaren Vibrationen im Kraftfahrzeugraum eines Komfortfahrzeuges im Leerlauf; Ermittlung eines im Vergleich zur Herstellerangabe erhöhten Kraftstoffverbrauchs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- IWW (Kurzinformation)
NW-Handel - Zu hoher Spritverbrauch: Straßenverkehr maßgeblich?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Auto hat mehr Spritverbrauch als angegeben
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Auto hat mehr Spritverbrauch als angegeben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei Mehrverbrauch von über 10% gegenüber der Herstellerangabe liegt ein Mangel ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Übermäßiger Spritverbrauch und Vibration bei "E-Klasse"
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Spritfresser können zurückgegeben werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Über 10 % erhöhter Kraftstoffverbrauch und Vibrationen im Fahrersitz berechtigen zum Vertragsrücktritt mit Kaufpreiserst
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Über 10 % erhöhter Kraftstoffverbrauch und Vibrationen im Fahrersitz berechtigen zum Vertragsrücktritt mit Kaufpreiserstattung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Über 10% erhöhter Kraftstoffverbrauch u. Vibrationen im Fahrersitz berechtigen zum Vertragsrücktritt
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Erhöhter Spritverbrauch ist Sachmangel - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 65/95
Überhöhter Kraftstoffverbrauch eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs
Auszug aus LG München I, 29.01.2009 - 4 O 6504/07
Ein verkauftes Neufahrzeug ist dann als mangelhaft anzusehen, wenn der Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % von den Herstellerangaben abweicht, da insoweit eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes vorliegt (BGH NJW 1997, 2590; BGHZ 132, 55 = BGH NJW 1996, 1337). - BGH, 18.06.1997 - VIII ZR 52/96
Zur Haftung eines Verkäufers für überhöhten Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens …
Auszug aus LG München I, 29.01.2009 - 4 O 6504/07
Ein verkauftes Neufahrzeug ist dann als mangelhaft anzusehen, wenn der Kraftstoffverbrauch um mehr als 10 % von den Herstellerangaben abweicht, da insoweit eine nicht nur unerhebliche Minderung des Fahrzeugwertes vorliegt (BGH NJW 1997, 2590; BGHZ 132, 55 = BGH NJW 1996, 1337).