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LG Rottweil, 16.06.2009 - 4 O 76/08 |
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Verfahrensgang
- LG Rottweil, 16.06.2009 - 4 O 76/08
- OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 122/09
Auffahrunfall auf der Autobahn: Mithaftung des von hinten auf das die Fahrspur …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 16.06.2009 - Az. 4 O 76/08 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 16.06.2009 - 4 O 76/08 - abzuändern mit der Maßgabe, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger weitere EUR 6.282,63 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2008 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von weiteren EUR 111, 38 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2008 zu bezahlen.