Rechtsprechung
LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 249 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung für behördlich genutztes Fahrzeug - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung durch Beschädigung eines Rettungswagens aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Wolters Kluwer
Zahlungsanspruch auf Nutzungsausfallentschädigung durch Beschädigung eines Rettungswagens aufgrund eines Verkehrsunfalls
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Nutzungsausfall - behördlich genutzte Fahrzeuge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1011
- NVwZ-RR 2012, 263
- NZV 2012, 237
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Naumburg, 26.02.2009 - 1 U 76/08
Haftungsverteilung bei Kollision eines Sonderrechte in Anspruch nehmenden …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet. - BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet. - OLG Stuttgart, 16.11.2004 - 10 U 186/04
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für ein …
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
- BGH, 04.12.2007 - VI ZR 241/06
Nutzungsentschädigung bei Beschädigung eines gewerblich genutzten PKW
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet. - OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet. - OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03
Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs
Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 07.10.2011 - 4 O 8/11
Das Gericht folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1985, 2471; OLG Naumburg, NJW-RR 2009, 1187; OLG München, NZV 90, 348; OLG Stuttgart, NZV 2005, 309; OLG Hamm, NZV 2004, 472; BGH VersR 2008, 369, zwar offengelassen, aber zur Bejahung einer Nutzungsausfallentschädigung tendierend), herrschenden Meinung, wonach bei einem behördlich genutzten Fahrzeug - wie hier der Rettungswagen eines gemeinnützigen Vereins - die entfallende Nutzungsmöglichkeit einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann, wenn der Eigentümer auf die kostenintensive Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichtet.
- OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12
Verkehrsunfall: Anforderung an einen Einsatzfahrzeugfahrer beim Einfahren in den …
Dieselbe Kammer des Landgerichts habe in dem Urteil zu dort 4 O 8/11 eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Notarztfahrzeug von lediglich 133, 50 ? zuerkannt.