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   OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06   

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OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06 (https://dejure.org/2007,6039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.08.2007 - 4 OA 12/06 (https://dejure.org/2007,6039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. August 2007 - 4 OA 12/06 (https://dejure.org/2007,6039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 188 VwGO; § 19 GKG
    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gehörend; Bindende Entscheidung des Gerichts hinsichtlich des Nichterhebens von Gerichtskosten; Erfordernis der Auslegung des Begriffs der "Fürsorge" zur Bestimmung des ...

  • Judicialis

    GKG § 19; ; GKG § 66; ; VwGO § 154; ; VwGO § 161 Abs. 1; ; VwGO § 188

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldsachen - Fürsorge; Gerichtskosten; Gerichtskostenfreiheit; Kostenansatz; Kostenlastentscheidung; Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gehörend; Bindende Entscheidung des Gerichts hinsichtlich des Nichterhebens von Gerichtskosten; Erfordernis der Auslegung des Begriffs der "Fürsorge" zur Bestimmung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 68
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06
    Daraus ergibt sich, dass mit der Neufassung des § 188 VwGO der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift gegenüber den bisherigen Fassungen, die eine Freistellung von Gerichtskosten gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115, 126) und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (u. a. Beschlüsse vom 1.12.2003 - 12 PA 432/03 - und 4.6.2004 - 12 LA 69/04 -) in Wohngeldsachen nicht vorsah, nicht erweitert werden sollte.

    Zum anderen gehört das Wohngeld nach seiner Zweck- und Zielsetzung nicht zu den in den genannten Gesetzesmaterialien "insbesondere" erwähnten finanziellen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Leistungen, "die dem Hilfsbedürftigen ein Leben ermöglichen, das der Menschenwürde entspricht" (ebenso BVerwG, Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, a. a. O., wonach Wohngeld nicht zu den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge zählt).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, a. a. O.) gehören Wohngeldleistungen nicht zu den Sozialhilfeleistungen und deshalb auch nicht zu den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge und zu anderen Fürsorgeleistungen im Sinne von § 188 VwGO a. F.

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 4 LA 255/05

    Angelegenheit; Fürsorge; Gerichtskosten; Gerichtskostenfreiheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06
    Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung unter Abweichung von der Rechtsprechung des Senats (u. a. Beschluss vom 2.11.2005 - 4 LA 255/05 -) zu Unrecht darauf gestützt, dass Wohngeldsachen nach § 188 VwGO i. d. F. des 7. SGG ÄndG vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3302) gerichtskostenfrei seien.

    Für die Auslegung des in § 188 VwGO n. F. verwendeten Begriffs der Fürsorge greift der Senat daher wie bereits in seinem Beschluss vom 2. November 2005 (4 LA 255/05) auf die Gesetzesmaterialien (Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung vom 30.9.2004 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bt.-Drucks. 15/3867, S. 4) zurück.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06
    Wohngeld konkretisiert damit zwar auch das Sozialstaatsprinzip, ist aber angesichts seiner wohnungspolitischen Zielsetzung keine Fürsorge im traditionellen Sinne und deshalb eine von der Sozialhilfe, deren Aufgabe es nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG (ebenso § 1 Satz 1 SGB XII) ist, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, völlig verschiedene Leistung (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 14.11.1969 - 1 BvL 4/69 -, BVerfGE 27, 220, 221, 227).
  • VGH Bayern, 21.03.2006 - 9 C 06.560
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06
    Denn Wohngeldverfahren gehören nicht zu den gerichtskostenfreien Verfahren im Sinne dieser Vorschrift (ebenso Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.3.2006 - 9 C 06.560 - Fehling/Kastner/Wahrendorf, Verwaltungsrecht: VwVfG - VwGO, Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 188 VwGO Rn. 4; Bader u. a., VwGO, Kommentar, 3. Aufl. 2005, § 188 Rn. 5; a. A. Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 188 Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15

    Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 - , zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09

    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer

    "Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungs-gericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 5 C 7.03 -), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 - 4 OA 12/06 - NVwZ-RR 2008, 68).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09

    Dem Kläger kann die begehrte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden; denn eine

    4 1.2 Aus den zu § 188 VwGO aufgeworfenen Fragen folgt schon deswegen keine die Revisionszulassung rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Praxis, ohne insoweit einen vertiefenden Begründungsbedarf zu sehen, in Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO Gerichtskostenfreiheit annimmt (BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 BVerwG 5 C 7.03 ), und zwar auch für die Zeit nach der Neufassung durch das 7. SGG-ÄndG (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2005 BVerwG 5 B 115.04 ; s.a. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2007 4 OA 12/06 NVwZ-RR 2008, 68).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 3 L 471/08

    Rückforderung von Wohngeld

    Wohngeldverfahren sind nach § 188 Satz 2 VwGO nicht gerichtskostenfrei (vgl. u. a. Nds.OVG, Beschl. v. 03.08.2007, NVwZ-RR 2008, 68).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 12 A 1453/17

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Vertretung durch einen

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. August 2007- 4 OA 12/06 -, juris Rn. 9, unter zutreffendem Hinweis auf BT-Drucks. 15/3867, S. 4.

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 4/69 -, juris Rn. 2, 18, 20; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, juris Rn. 34; Nds. OVG, Beschluss vom 3. August 2007- 4 OA 12/06 -, juris Rn. 13.

  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 273/17

    Wohngeld, atypischer Fall, Erstattung, Rückforderung, Fürsorge

    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 - , zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

    Bei der Gewährung von Wohngeld handelt es sich entgegen der Auffassung des BayVGH (B.v. 19.8.2013 - 12 C 13.1519 - juris; B.v. 2.4.2011 - 12 C 10.3176) und des BVerwG (BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 PKH 1/09 - juris) nicht vordergründig um eine wohnungspolitische Leistung, sondern gemäß § 1 Abs. 1 WoGG wird Wohngeld zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (vgl. näher NdsOVG, B.v. 3.8.2007 - 4 OA 12/06 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 01.06.2018 - 4 E 34/18

    Wohngeld; Fürsorge; Sozialhilfe

    Auch insoweit war eine inhaltliche Änderung nur im Hinblick auf die Verlagerung der Sozialhilfestreitigkeiten auf die Sozialgerichtsbarkeit, nicht jedoch ein vollständiger Zuständigkeitsübergang für alle Fürsorgeangelegenheiten beabsichtigt (vgl. dazu NdsOVG, Urt. v. 3. August 2007 - 4 OA 12/06 -, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 12 C 13.1519

    Streitigkeiten über die Registrierung für den Bezug öffentlich geförderten

    13 Während im Bereich der Versorgung sozial Bedürftiger mit Wohnraum durch die staatliche Gewähr von Wohngeld primär wohnungsbaupolitische Ziele verfolgt werden (vgl. hierzu ausführlich OVG Lüneburg, B.v. 3.8.2007 - 4 OA 12/06 - NVwZ-RR 2008, 68 ff.; kritisch Kopp/Schenke a.a.O Rn. 2; Stelkens/Clausing a.a.O Rn. 7), kommt der "Vormerkung" für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) eine fürsorgerische Zielsetzung zu.
  • VG Bayreuth, 24.01.2018 - B 4 K 16.918

    Keine Wohngeldbewilligung aufgrund von erhaltener Abfindung

    Im Bereich der Versorgung sozial Bedürftiger mit Wohnraum durch die staatliche Gewähr von Wohngeld werden dagegen primär wohnungsbaupolitische Ziele verfolgt (BayVGH, B.v. 19.08.2013 - 12 C 13.1519 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, B.v. 03.08.2007 - 4 OA 12/06 - juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 04.10.2011 - 4 So 82/11

    Vertretungszwang in Streitwert- und Kostenbeschwerden; Gerichtskostenfreiheit von

  • OVG Sachsen, 22.06.2010 - 4 A 111/08

    Wohngeld, Einkommensermittlung, Bewilligungszeitraum, Arbeitslosengeld,

  • OVG Sachsen, 19.10.2010 - 4 A 477/08

    Bewilligungszeitraum, Mietwert, Wohneigentum

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14

    Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldverfahren

  • OVG Sachsen, 16.01.2019 - 4 E 277/18

    Wohngeld; Streitwert; Gerichtskostenfreiheit; Fürsorgeangelegenheit;

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2009 - 4 LC 610/07

    Befreiung; Einkommen; Einkünfte; Gegenstandswert; Härtefall; Rundfunkgebühren;

  • OVG Hamburg, 14.02.2011 - 4 Bs 11/11

    Gerichtskostenfreiheit einer Klage auf Unterbringung in einer Wohnunterkunft

  • VGH Bayern, 11.01.2012 - 12 C 11.2324

    Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; Höchstbeträge; Freibetrag bei Behinderung

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2019 - 4 OA 57/19

    Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Wohngeld

  • VG Münster, 03.02.2009 - 5 K 548/08
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