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   OLG Hamm, 17.04.2008 - 4 OBL 18/08   

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https://dejure.org/2008,13406
OLG Hamm, 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 (https://dejure.org/2008,13406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 (https://dejure.org/2008,13406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08 (https://dejure.org/2008,13406)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2020 - HEs 1 Ws 84/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen coronabedingter Aussetzung einer begonnenen

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2020 - H 4 Ws 71/20

    Pandemiebedingte Quarantäne eines Richters: Aussetzung der Hauptverhandlung und

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2020 - HEs 1 Ws 84/20, juris Rn. 11 unter Hinweis auf OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris: Haftfortdauer bei einer hoch ansteckenden Erkrankung des Angeklagten und Ungewissheit über die Dauer seiner Verhandlungsunfähigkeit).
  • OLG Celle, 06.04.2020 - 2 HEs 5/20

    Hemmung von Unterbrechungsfristen wegen COVID-19; Keine pandemiebedingte

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 148/15 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2008 - 4 OBL 18/08 - OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 05.05.2021 - H 4 Ws 87/21

    Corona-Schutzmaßnahmen in Justizvollzugsanstalt verlängern Untersuchungshaft

    Auch die Erkrankung eines Verfahrensbeteiligten mit einer hochansteckenden Krankheit, die an sich keinen Hinderungsgrund darstellt, aber eine erhebliche Gefährdung anderer in sich birgt, kann einen solchen Grund darstellen (OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2015 - 1 Ws 148/15, juris Rn. 80; OLG Hamm, Beschluss vom 17. April 2008 - 4 OBL 18/08, juris Rn. 5).
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