Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 08.10.2010 - 4 OH 29/95 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.10.2010 - 4 OH 29/95
- OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 10 W 53/10
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 22.12.1998 - 8 U 113/98
Pflichten des Architekten bei Genehmigungs- und Tragwerksplanung für ein …
Im selbständigen Beweisverfahren der Eheleute S und M gegen den Kläger, Az. 4 OH 29/95 des Landgerichts Karlsruhe, erstattete der Sachverständige C S 27.03.1997 ein Gutachten über die Schäden und ihre Ursachen.Die Vorprozeßakten 4 O 303/97 des Landgerichts Karlsruhe und die Beweissicherungsakten 4 OH 29/95 des Landgerichts Karlsruhe sowie die Bauakten der Gemeinde K -N Nr. lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Karlsruhe in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil vom 17.10.1997 im Vorprozeß der Hauserwerber gegen den Kläger des vorliegenden Rechtsstreits (4 O 303/97), die sich auf das Gutachten des Sachverständigen Sch im Beweissicherungsverfahren 4 OH 29/95 des Landgerichts Karlsruhe stützen, liegt die Ursache der Wassereindringungen in den Kellergeschossen - auch nach Durchführung von Kunstharzverpressungen der Arbeitsfugen zwischen Bodenplatten und Stahlbeton-Außenwänden im Jahr 1995 - darin begründet, daß die dem Baugrund und den Grundwasserständen entsprechenden, unbedingt erforderlichen wasserdruckhaltigen Abdichtungen nicht geplant und auch nicht ausgeführt worden sind.