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   LG Hannover, 24.03.2010 - 4 OH 8/09   

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https://dejure.org/2010,35773
LG Hannover, 24.03.2010 - 4 OH 8/09 (https://dejure.org/2010,35773)
LG Hannover, Entscheidung vom 24.03.2010 - 4 OH 8/09 (https://dejure.org/2010,35773)
LG Hannover, Entscheidung vom 24. März 2010 - 4 OH 8/09 (https://dejure.org/2010,35773)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Demgegenüber vertritt das Landgericht Bielefeld (z.B. Entscheidung vom 11.02.2009, Az. 4 OH 8/09) die Auffassung, dass - entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift - ohnehin nur die Tätigkeit des Dritten, hier also der Beteiligten zu 2) gewerbliches Ausmaß aufweisen muss.

    Die Kammer kann die Frage, ob im Rahmen von § 101 Abs. 2 UrhG tatsächlich ein doppeltes Gewerbsmäßigkeitserfordernis besteht, oder ob entsprechend dem Wortlaut "unbeschadet von Absatz 1" die Drittauskunft nur ein gewerbliches Ausmaß der Handlungen des Dritten voraussetzt (vgl. Landgericht Bielefeld, Entscheidung vom 11.02.2009, Az. 4 OH 8/09), damit ebenfalls offen lassen.

  • LG Bielefeld, 05.08.2009 - 4 OH 385/09

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch bei fehlendem gewerblichen Ausmaß der

    Nach ständiger Kammerrechtsprechung, auf die an dieser Stelle Bezug genommen wird (vgl. etwa Beschluss vom 11. Februar 2009, 4 OH 8/09), ist es - entgegen der insoweit überwiegend vertretenen Auffassung - darüber hinaus nicht Voraussetzung einer Drittauskunft im Sinne des § 101 Abs. 2 und 9 UrhG, dass auch die Verletzungshandlung selbst, auf welche sich die begehrte Auskunft bezieht, ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG aufweist.
  • LG Bielefeld, 19.11.2009 - 4 OH 740/09

    Internetprovider kann per einstweiliger Verfügung zu der Sicherung von

    Nach ständiger Kammerrechtsprechung, auf die an dieser Stelle Bezug genommen wird (vgl. etwa Beschluss vom 11. Februar 2009, 4 OH 8/09), ist es - entgegen der insoweit überwiegend vertretenen Auffassung - darüber hinaus nicht Voraussetzung einer Drittauskunft im Sinne des § 101 Abs. 2 und 9 UrhG, dass auch die Verletzungshandlung selbst, auf welche sich die begehrte Auskunft bezieht, ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG aufweist.
  • LG Bielefeld, 11.11.2010 - 4a O 1615/10

    Anspruch auf Erteilung von Auskunft durch einen Internet-Service-Provider

    Nach ständiger Kammerrechtsprechung, auf die an dieser Stelle Bezug genommen wird (vgl. etwa Beschluss vom 11. Februar 2009, 4 OH 8/09), ist es - entgegen der insoweit überwiegend vertretenen Auffassung - darüber hinaus nicht Voraussetzung einer Drittauskunft im Sinne des § 101 Abs. 2 und 9 UrhG, dass auch die Verletzungshandlung selbst, auf welche sich die begehrte Auskunft bezieht, ein gewerbliches Ausmaß im Sinne des § 101 Abs. 1 UrhG aufweist.
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